Rund 200.000 Wohnungsbrände gibt es allein in Deutschland pro Jahr. Nicht umsonst ist daher vorbeugender Brandschutz vom Bau nicht mehr wegzudenken. Allerdings halten sich in diesem Bereich verschiedene Missverständnisse und Mythen hartnäckig – zum Beispiel: „In eine Brandschutzwand gehört Steinwolle.“ Doch das ist nur die halbe Wahrheit.
Brandschutzklasse ist nicht alles
Nicht brennbare Dämmstoffe einzusetzen, ist gut, wichtig und vielerorts vom Gesetzgeber gefordert. Bei der Ausführung – insbesondere im Trockenbau – gilt es dennoch, genau hinzuschauen, wenn sichere Bauteile entstehen sollen: Denn bei Dämmstoffen reichen die Baustoff- bzw. Euroklasse A1 sowie ein Schmelzpunkt über 1.000°C nicht zwangsläufig aus, um die vorgegebenen Brandschutzanforderungen zu erfüllen. In anderen Fällen muss nicht mal der 1.000°C Schmelzpunkt eingehalten werden, um den geforderten Feuerwiderstand, z.B. F90, zu erreichen.

Sichere Trennwände nach DIN 4102-4
Das Beispiel der klassischen Brandschutz-Trennwand, respektive der nichttragenden Innenwand mit Gipsplatten und Metallunterkonstruktion nach DIN 4102-4, zeigt, in welche Fallen in der Praxis getappt werden kann. Grundsätzlich gilt: Wände werden hinsichtlich des Brandschutzes anhand ihrer Feuerwiderstandsdauer eingestuft.Hierfür wird ganz einfach gemessen, wie lang sie im Brandversuch einem Feuer Stand halten. Schaffen sie 30 Minuten, entspricht dies der Klasse F30. 120 Minuten ergeben demzufolge eine Einordnung in F120. Darüber hinaus wird der Brandschutz des hauptsächlich verwendeten Baustoffs beleuchtet. Die Baustoffklasse A nach DIN 4102 bzw. nach DIN EN 13501 steht dabei für einen nicht brennbaren, Klasse B für einen schwer entflammbaren (B1) bzw. normal entflammbaren (B2) Baustoff
Mindestrohdichte ist Pflicht!
Auf den ersten Blick sieht es so aus, als sei man mit einer Steinwolle-Dämmplatte der Klasse A1 und einem Schmelzpunkt von mindestens 1.000°C gut beraten, wenn es darum geht eine sichere Trennwand aufzubauen. Allerdings stellt die Brandschutznorm DIN 4102 Teil 4 (10.2 Klassifizierte Wände aus Gipsplatten) – abhängig von der zu erzielenden Feuerwiderstandsdauer und der Mindestbeplankungsdicke – ganz konkrete Anforderungen an die Beschaffenheit der zu verwendenden Mineralwolle.
Neben dem Schmelzpunkt ≥ 1.000°C muss auch eine Mindestdämmstoffdicke ≥ 40 mm sowie eine Mindestrohdichte (Materialgewicht/Kubikmeter) von ≥ 30 kg/m³, ≥ 40 kg/m³, ≥ 50 kg/m³ oder ≥ 100 kg/m³ eingehalten werden. Ein Beispiel hierfür ist eine 10 cm dicke Wand mit Metall-Unterkonstruktion (≥ CW 50 x 06) der Klasse F-90-A. Diese muss nach DIN 4102 Teil 4 doppelt mit 12,5 mm Gipskarton-Feuerschutzplatten (GKF) beplankt sein und eine 40 mm dicke Steinwolle-Dämmplatte mit dem Schmelzpunkt ≥ 1.000°C sowie einer Rohdichte von ≥ 100 kg/m³ enthalten.

Feuerschutzdämmplatten nach DIN 4102-4
Es kann also nicht jede Steinwolle-Dämmplatte in eine Brandschutzwand gesetzt werden. Um alle Anforderungen der Brandschutznorm DIN 4102 Teil 4 an den Dämmstoff zu erfüllen, bietet Knauf Insulation eine große Bandbreite spezieller Feuerschutz-Dämmplatten aus Steinwolle der Serie DPF. Diese zeichnen sich neben ihrem Schmelzpunkt von ≥ 1.000 °C vor allem durch ihre DIN-konformen Mindestrohdichten von ≥ 30 kg/m³, ≥ 40 kg/m³, ≥ 50 kg/m³ sowie ≥ 100 kg/m³aus.- Knauf Insulation Feuerschutz-Dämmplatte DPF-30
- Knauf Insulation Feuerschutz-Dämmplatte DPF-40
- Knauf Insulation Feuerschutz-Dämmplatte DPF-50
- Knauf Insulation Feuerschutz-Dämmplatte DPF-100