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17. Juni 2025  (aktualisiert am 22. September 2025)

Brandschutz ist nicht gleich Brandschutz

von  Knauf Insulation | 4 Min. Lesezeit | #Brandschutz  #Wohnungsbrände  #Brandschutzwand  #Steinwolle  #Brandschutzklasse 

Rund 200.000 Wohnungsbrände gibt es allein in Deutschland pro Jahr. Nicht umsonst ist daher vorbeugender Brandschutz vom Bau nicht mehr wegzudenken. Allerdings halten sich in diesem Bereich verschiedene Missverständnisse und Mythen hartnäckig – zum Beispiel: „In eine Brandschutzwand gehört Steinwolle.“ Doch das ist nur die halbe Wahrheit.

Brandschutzklasse ist nicht alles

Nicht brennbare Dämmstoffe einzusetzen, ist gut, wichtig und vielerorts vom Gesetzgeber gefordert. Bei der Ausführung – insbesondere im Trockenbau – gilt es dennoch, genau hinzuschauen, wenn sichere Bauteile entstehen sollen: Denn bei Dämmstoffen reichen die Baustoff- bzw. Euroklasse A1 sowie ein Schmelzpunkt über 1.000°C nicht zwangsläufig aus, um die vorgegebenen Brandschutzanforderungen zu erfüllen. In anderen Fällen muss nicht mal der 1.000°C Schmelzpunkt eingehalten werden, um den geforderten Feuerwiderstand, z.B. F90, zu erreichen.

Brandschutz-Trennwand

Sichere Trennwände nach DIN 4102-4

Das Beispiel der klassischen Brandschutz-Trennwand, respektive der nichttragenden Innenwand mit Gipsplatten und Metallunterkonstruktion nach DIN 4102-4, zeigt, in welche Fallen in der Praxis getappt werden kann. Grundsätzlich gilt: Wände werden hinsichtlich des Brandschutzes anhand ihrer Feuerwiderstandsdauer eingestuft.

Hierfür wird ganz einfach gemessen, wie lang sie im Brandversuch einem Feuer Stand halten. Schaffen sie 30 Minuten, entspricht dies der Klasse F30. 120 Minuten ergeben demzufolge eine Einordnung in F120. Darüber hinaus wird der Brandschutz des hauptsächlich verwendeten Baustoffs beleuchtet. Die Baustoffklasse A nach DIN 4102 bzw. nach DIN EN 13501 steht dabei für einen nicht brennbaren, Klasse B für einen schwer entflammbaren (B1) bzw. normal entflammbaren (B2) Baustoff

Mindestrohdichte ist Pflicht!

Auf den ersten Blick sieht es so aus, als sei man mit einer Steinwolle-Dämmplatte der Klasse A1 und einem Schmelzpunkt von mindestens 1.000°C gut beraten, wenn es darum geht eine sichere Trennwand aufzubauen. Allerdings stellt die Brandschutznorm DIN 4102 Teil 4 (10.2 Klassifizierte Wände aus Gipsplatten) – abhängig von der zu erzielenden Feuerwiderstandsdauer und der Mindestbeplankungsdicke – ganz konkrete Anforderungen an die Beschaffenheit der zu verwendenden Mineralwolle.

Neben dem Schmelzpunkt ≥ 1.000°C muss auch eine Mindestdämmstoffdicke ≥ 40 mm sowie eine Mindestrohdichte (Materialgewicht/Kubikmeter) von ≥ 30 kg/m³, ≥ 40 kg/m³, ≥ 50 kg/m³ oder ≥ 100 kg/m³ eingehalten werden. Ein Beispiel hierfür ist eine 10 cm dicke Wand mit Metall-Unterkonstruktion (≥ CW 50 x 06) der Klasse F-90-A. Diese muss nach DIN 4102 Teil 4 doppelt mit 12,5 mm Gipskarton-Feuerschutzplatten (GKF) beplankt sein und eine 40 mm dicke Steinwolle-Dämmplatte mit dem Schmelzpunkt ≥ 1.000°C sowie einer Rohdichte von ≥ 100 kg/m³ enthalten.

Feuerschutzdämmplatte

Feuerschutzdämmplatten nach DIN 4102-4

Es kann also nicht jede Steinwolle-Dämmplatte in eine Brandschutzwand gesetzt werden. Um alle Anforderungen der Brandschutznorm DIN 4102 Teil 4 an den Dämmstoff zu erfüllen, bietet Knauf Insulation eine große Bandbreite spezieller Feuerschutz-Dämmplatten aus Steinwolle der Serie DPF. Diese zeichnen sich neben ihrem Schmelzpunkt von ≥ 1.000 °C vor allem durch ihre DIN-konformen Mindestrohdichten von ≥ 30 kg/m³, ≥ 40 kg/m³, ≥ 50 kg/m³ sowie ≥ 100 kg/m³aus.
  • Knauf Insulation Feuerschutz-Dämmplatte DPF-30
  • Knauf Insulation Feuerschutz-Dämmplatte DPF-40
  • Knauf Insulation Feuerschutz-Dämmplatte DPF-50
  • Knauf Insulation Feuerschutz-Dämmplatte DPF-100

Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse (abP)

Allerdings ist es möglich, Brandschutzanforderungen auch abseits der DIN 4102-4 zu erfüllen. Der Schlüssel dazu sind geprüfte Konstruktionen und deren allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse. Mit ihnen wird es – dank eines akribischen Nachweises des Feuerwiderstandes – möglich, Mineralwolle ohne Anforderungen an den Schmelzpunkt und die Rohdichte einzusetzen. Beispielsweise können mit Glaswolle-Dämmstoffen – abhängig von der Beplankungsart und -dicke – Feuerwiderstände zwischen F30 und F90 nachgewiesen werden. Häufig führt der Einsatz dieser geprüften Konstruktionen zu Kosteneinsparungen, was sich insbesondere in größeren Objekten deutlich bemerkbar machen kann. Darüber hinaus profitieren Handwerker von den angenehmen Verarbeitungseigenschaften – insbesondere dann, wenn Glaswolle-Dämmstoffe mit ECOSE® zum Einsatz kommen.

Für folgende Produkte aus dem Knauf Insulation Sortiment können die Feuerwiderstandsklassen F30 – F90 nachgewiesen werden:
Knauf Insulation Mineral Plus KP 034
Knauf Insulation Trennwand-Dämmplatte TP 115
Logo von knauf Insulation

Knauf Insulation

Knauf Insulation ist der Dämmstoffspezialist der Knauf Unternehmensgruppe. Wir bieten Lösungen, die in Gebäuden Energie sparen, die Sicherheit verbessern und den Wohnkomfort erhöhen. Bei deren Herstellung setzen wir auf Rohstoffe, die in der Natur schnell nachwachsen oder recycelt wurden – zum Beispiel Gestein, Recyclingglas und zertifiziertes Holz. Daraus entstehen in hochmodernen Produktionsanlagen unsere Mineralwolle-Dämmstoffe und Heraklith® Holzwolle-Produkte.

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