Mit der DIN-Norm 4108-3 möchte der Gesetzgeber Feuchteschäden an Dach und Wand vermeiden. Seit April 2024 gilt die überarbeitete Fassung, die sich – wie die Vorgängerversion auch – auf Dachaufbauten bei belüfteten und unbelüfteten Steildächern bezieht. Der ZVDH hat auf Basis der Neufassung dieser DIN-Norm das entsprechende Merkblatt „Wärmeschutz bei Dach und Wand“ überarbeitet. Folgende Änderungen bezogen auf Bauteile mit Abdichtungen finden sich im aktualisierten Merkblatt: Luftfeuchte) fördert ein geringerer Diffusionswiderstand die Rücktrocknung nach innen.
- Aufnahme von zusätzlichen Warmdachkonstruktionen (nicht belüftete Dächer) in die Liste der Bauteile, für die kein rechnerischer Nachweis der Tauwasserbildung erforderlich ist.
- Präzisierung einiger Regeln und Ergänzung der Voraussetzungen für die Einstufung als nachweisfreie Konstruktionen.
Da es sich bei dieser Norm um eine bauaufsichtlich eingeführte Norm handelt, sind die Anforderungen bereits innerhalb eines Nachweises zum Bauantrag zu erbringen. Dieser kann, wie bisher auch, in einem dreistufigen Nachweissystem erfolgen, jedoch mit umfassenden Erleichterungen.
Die Möglichkeiten des Nachweises
1. Nachweisfreie Konstruktionen:
Einfach und rechtssicher ist es, wenn Planer sich für eine der nachweisfreien Konstruktionen entscheiden. Allein die Verwendung der entsprechenden Konstruktion reicht als Nachweis aus! Neu ist die große Auswahl an Lösungen: 34 Varianten finden sich im neuen Merkblatt – ein deutliches Plus gegenüber der Vorgängerversion. Alle sind mit einer Zeichnung und vielen Informationen zur Konstruktion leicht verständlich vom ZVDH dargestellt. Der Fokus dabei liegt auf Dachkonstruktionen für energetische Sanierungen.

Dazu gehören die sd-Werte (regensicheren Zusatzmaßnahme, Luftdichtheitsebene und -schichten unterhalb der Gefachdämmung), die Wärmedurchlasswiderstände (Aufsparrendämmung und Schichten unterhalb der Luftdichtheitsschicht) und die Farbe der Dach-deckung bzw. Abdichtung. Für Dachhandwerker bedeutet dies, dass sie sich aufgrund der Vielzahl an nachweisfreien Varianten intensiv mit der Thematik auseinandersetzen müssen.
2. Nachweis mittels des Periodenbilanzverfahrens:
Wenn die gewählte Konstruktion nicht zu den nachweisfreien Varianten gehört, muss die Tauwasserfreiheit mit dem sogenannten Periodenbilanzverfahren oder auch Glaser-Verfahren erbracht werden.
Das Periodenbilanzverfahren ist stark vereinfachend und geht davon aus, dass für Tauwasserbildung und Verdunstung in erster Linie die Winter- bzw. Sommermonate relevant sind: Die Wintermonate werden zu einer 90-tägigen Tauperiode (Außenluftbedingungen -5 °C, 80 % relative Feuchte; Raumluftbedingungen 20 °C, 50 % relative Feuchte) und die Sommermonate zu einer 90-tägigen Verdunstungsperiode (Dampfdruck von Raum- und Außenluft 1.200 Pa) zusammengefasst.

- realistische d. h. veränderliche Klimarandbedingungen
- erhöhte Feuchtelasten, z. B. durch Baufeuchte oder nach Bauschäden
- Einflüsse aus Strahlungswärme aber auch Nutzschichten wie Gründächer oder PV
- feuchtevariable Materialkennwerte, z. B. Diffusionswiderstand, Wärmeleitfähigkeit u. a.
Auch ist das Periodenbilanzverfahren nicht auf alle Konstruktionen anwendbar, beispielsweise sind neben Flachdächern mit Begrünung auch solche mit Plattenbelägen oder Holzrosten ausgeschlossen. Dasselbe gilt für Holzdachkonstruktionen mit Metalldeckung oder ähnlich dichten Deckschichten ohne Hinterlüftung der Eindeckung.
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3. Nachweis durch hygrothermische Simulation:
Unverändert ist das Vorgehen, wenn auch das Glaser-Verfahren nicht anwendbar ist. In diesem Fall kann eine sogenannte hygrothermische Simulation durchgeführt werden.
Für einen individuellen Nachweis mit Berechnung kann schnell ein drei- bis vierstelliger Euro-Betrag fällig sein, da der Nachweis von Fachleuten durchgeführt wird und relativ aufwändig ist. Wichtig zu wissen ist, dass die Berechnung einer nicht nachweisfreien Konstruktion zudem immer unter Berücksichtigung der Raumnutzung erfolgt. Sobald sich eine Nutzung ändert, muss somit auch neu berechnet werden. Dies betrifft beispielsweise ein ungenutztes Dachgeschoss, wenn es in Wohnraum umgewandelt wird. Nachweisfreie Konstruktionen bedeuteten also nicht nur eine rechtliche Sicherheit, sondern sparen viel Zeit und Geld.
Unser Fazit:

Die beste Planung hilft nur dann, wenn auf der Baustelle sorgfältig gearbeitet und die Planung fach- und sachgerecht umgesetzt wird! Insbesondere die Prüfung von Anschlussdetails bleibt wichtig, um feuchtetechnische Unbedenklichkeit zu gewährleisten.
Regelwerk des ZVDH
Im März 2024 erschien ein umfassendes Update des Dachdecker-Regelwerks mit der Nummer 8.1. Unter Anderem findet sich hier das Update des Merkblattes „Wärmeschutz bei Dach und Wand“ auf Basis der Neufassung der DIN 4108-3. In der letzten Fachreihe Ausgabe Nr. 33 haben wir alle wichtigen Informationen zu den weiteren Änderungen der ZDVH-Regeln für Sie zusammengestellt:
- „Fachregel für Dachdeckungen mit Dachziegeln und Dachsteinen“ mit dem Ausgabedatum April 2024,
- „Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen“ mit dem Ausgabedatum April 2024,
- die beiden Produktdatenblätter „Produktdatenblatt für Unterdeckbahnen und Unterspannbahnen“ und
- „Produktdatenblatt diffusionsoffene Unterdeckbahnen für erweiterte Anwendungen (UDB-eA)“, ebenfalls jeweils mit dem Ausgabedatum April 2024.