Die Feuerschutz-Dämmplatte DPF-30 von Knauf Insulation ist jetzt in der Wärmeleitstufe (WLS) 037 statt 039 erhältlich. Der Leistungssprung in Sachen Wärmedämmung erlaubt eine noch effektivere Trennung von Nutzungseinheiten und unterschiedlich geheizten Räumen mit klassifizierten F30-Brandschutzwänden.
Die Brandschutznorm DIN 4102 Teil 4 stellt – abhängig von der zu erzielenden Feuerwiderstandsdauer und der Mindestbeplankungsdicke – ganz konkrete Anforderungen an die Beschaffenheit der zu verwendenden Mineralwolle-Dämmstoffe in klassifizierten Brandschutzwänden – den sogenannten F-Wänden.
Neben dem Schmelzpunkt ≥ 1.000 °C muss auch eine Mindestdämmstoffdicke ≥ 40 mm sowie eine Mindestrohdichte (Materialgewicht/Kubikmeter) eingehalten werden.
Besser gedämmt
Die Knauf Insulation Feuerschutz-Dämmplatte DPF-30 wird exakt für solche Vorgaben produziert. Die Mindestrohdichte der von Natur aus nicht brennbaren Steinwolle-Dämmplatte der Euroklasse A1 beträgt 30 kg/m³. So kann sie beispielsweise in feuerhemmenden F30-Holz- oder Metallständerwänden zum Einsatz kommen. Bisher erreichte die Dämmplatte einen Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit von 0,039 W/mK. Ein optimiertes Produktionsverfahren machte es nun möglich, die Wärmeleitfähigkeit auf die Stufe 037 zu verbessern.