
Der Anteil von Holzgebäuden und Holz-Mischkonstruktionen am Gesamtbauvolumen steigt seit Jahren stetig. Über den Bau von individuellen Einfamilien- und Fertighäusern sowie einzelnen mehrgeschossigen Wohngebäuden hinaus entstehen mittlerweile große und hohe Wohn- und Bürogebäude im städtischen Bereich, Gewerbebauten und Produktionshallen. Dabei werden insbesondere im Holzbau vermehrt ganzheitliche Brandschutzkonzepte eingesetzt. Sie tragen den immer komplexeren und gleichzeitig individuellen Ansprüchen an moderne Bauwerke Rechnung, die oftmals nur durch Abweichungen von bestehenden Bauordnungen, Richtlinien oder Verordnungen realisiert werden können.
In Sachen Brandschutz stehen fermacell® Gipsfaserplatten seid je her für ein hohes Maß an Sicherheit.
Einfache Konstruktionen
Mit fermacell® Gipsfaserplatten steht ein umfangreiches Programm an wirtschaftlichen und leistungsfähigen Lösungen für den Brandschutz im Holzbau zur Verfügung. Als nicht brennbarer Baustoff gemäß den Anforderungen der Baustoffklasse A2-s1 d0 nach EN 13501-1 schützen fermacell® Gipsfaserplatten die Gebäudehülle sowie Innenräume zuverlässig vor der Ausbreitung von Feuer und schützen ebenso die Tragkonstruktion. Dabei können die meisten Brandschutzanforderungen im Holzbau mit nur einem einzigen Plattentyp ausgeführt werden. Bereits tragende Konstruktionen, die auf beiden Seiten einlagig mit fermacell® Gipsfaserplatten beplankt sind und ohne Hohlraumdämmung ausgeführt werden sollen, erreichen ohne Weiteres die Feuerwiderstandsklasse F 30-B (REI 30). Je nach Konstruktionsaufbau gewährleisten fermacell® Gipsfaserplatten Brandschutz bis zur Feuerschutzklasse F 120-B (REI 120).
Gipsfaserplatten kaufen
Geprüfte Lösungen und Systeme

- ETA – Europäisch Technische Bewertungen
- abP – allgemein bauaufsichtliche Prüfzeugnisse
- abZ – allgemein bauaufsichtliche Zulassungen
- Allgemeine Bauartengenehmigungen
- Gutachterliche Stellungnahmen
Speziell für den Holzbau gibt es für die unterschiedlichsten Gebäudeklassen bzw. Anforderungen im Holzbau entsprechende allgemeine Bauartgenehmigungen. Diese bieten Lösungen für tragende F30-B Wandkonstruktionen (Innen-/Außenwände – z.B. in der Gebäudeklasse 3), tragende Gebäudeabschlusswände für die Grenzbebauung (F90-Baußen/F30-Binnen) sowie für hochfeuerhemmende Holztafelbauwandkonstruktionen der Gebäudeklasse 4 (F60-B i.V.m. einer brandschutztechnisch wirksame Bekleidung). Das macht für Planer und Verarbeiter im Holzbau eine fachgerechte Brandschutzplanung sowie die konstruktionsbezogene Umsetzung der Anforderungen zur Erfüllung des Brandschutzes einfach.
Ökonomische Fugentechnik

Sind in der Ausführung zweilagige Beplankungen erforderlich, besteht die Möglichkeit, die zweite Lage unterkonstruktionsneutral Platte in Platte zu befestigen wodurch die rationelle Verarbeitung zusätzlich optimiert werden kann. Zusammengenommen reduziert dies alles den Materialbedarf und damit die Kosten merklich und sorgt insgesamt für deutlich kürzere Verarbeitungszeiten.
