Mit dem Jahreswechsel haben sich zahlreiche Gesetze verändert, und neue sind hinzugekommen. Für Eigenheimbesitzer sind einige wichtige Punkte dabei, die zum Beispiel anstehende Investitionen und Sanierungen beeinflussen. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, sich einen Überblick über die neuen Vorgaben zu verschaffen. Nachfolgend gibt es eine kompakte Zusammenfassung von einigen der interessantesten Änderungen und Neuerungen.
Neue Vorgaben bei der Energieeffizienz von Wohngebäuden
Das Heizungsgesetz hat in den vergangenen Jahren für große Wellen gesorgt. Versprechen der neuen Bundesregierung, die Regeln zu ändern, wurden bisher nicht umgesetzt. So geht es 2026 weiter nach Plan, und dies wirkt sich beim Einbau von Heizungen aus. Ab dem 30. Juni 2026 gilt in Großstädten ab 100.000 Einwohnern, dass neue Heizungsanlagen mindestens 65 Prozent ihrer Energie aus erneuerbaren Energien erzeugen. Dies gilt sowohl bei der Sanierung von Bestandsgebäuden als auch bei Neubauten.

Zusätzlich sind im EU-Energiepass zukünftig Empfehlungen für Effizienzmaßnahmen gespeichert. Dies ist vergleichbar mit dem individuellen Sanierungsfahrplan, den es in Deutschland in Verbindung mit der energetischen Sanierung und Förderprogrammen schon länger gibt.
Ab 2026: EU-weit einheitliche Vorgaben für den Energiepass
- Skala: Energieklassen A bis G
- Klasse A: Null-Emissionsgebäude
- Klasse G: ineffizienteste Gebäude
- Alte Energieausweise: nicht mehr gültig
- Pflicht: Neuer EU-Energiepass bei Verkauf oder Vermietung erforderlich
- Neu: Energiepass enthält künftig Empfehlungen für Effizienzmaßnahmen
- Vergleichbar mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (wie in Deutschland bekannt)
Ebenfalls bringt das Jahr 2026 Fristen für Besitzer von Holzöfen und Einzelfeuerstätten mit. Wer eine Holzheizung hat, die vor 2015 installiert wurde und nicht die Stufe-2-Grenzwerte der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung einhält, der muss aktiv werden. Bis 2027 ist ein Austausch oder eine Nachrüstung erforderlich. Informationen, ob der eigene Ofen die Grenzwerte einhält, lassen sich dem Typenschild entnehmen oder sind beim örtlichen Schornsteinfeger verfügbar.
Förderungen ab 2026: Das ändert sich für Immobilienbesitzer und Bauherren
Bei der Förderung für Wärmepumpen gelten ab Anfang 2026 strengere Vorgaben. Zu den Kriterien für die BEG-Förderung zählt fortan, dass das Außengerät mindestens zehn Dezibel unterhalb des Grenzwerts in der EU-Ökodesign-Verordnung liegt. Abhängig von der Geräteklasse sind damit nun Maximalwerte zwischen 55 und 78 dB vorgeschrieben. Jedoch gilt diese neue Regelung nur bei der energetischen Sanierung von Bestandsimmobilien. Bei Neubauten sind hingegen weiterhin die alten Anforderungen gültig. Die Grenze liegt bei fünf Dezibel unter der EU-Ökodesign-Verordnung.

- KfW 455-B: lief Ende 2024 aus, ist ab Frühjahr 2026 wieder beantragbar
- Förderung: Zuschuss bis zu 12,5 % der Gesamtkosten
- Maximaler Zuschuss: bis 6.250 €
- Zusätzlich weiterhin verfügbar: KfW-Kredit 159 (altersgerechter Umbau)
- Kreditrahmen: bis zu 50.000 € Darlehen
- Zielgruppe: Privatpersonen, Bauträger, Eigentümergesellschaften
- Konditionen: günstige Zinssätze für altersgerechte Umbauten
Weiterhin plant die Bundesregierung, ein Förderprogramm für Wallboxen aufzulegen. Es richtet sich an Mehrparteienhäuser und Eigentümer solcher Wohneinheiten. Die Förderung soll die Anschaffung der Wallbox sowie den Netzanschluss und elektrische Installationen der Anlagen abdecken. Details zu den Konditionen sollen ab Frühjahr 2026 verfügbar sein, wenn auch die Beantragung möglich sein soll.
Zu Beginn des Jahres 2026 gibt es bereits ein regionales Wallbox-Förderprogramm der Landesregierung von Baden-Württemberg. Es gilt für Wohnungseigentümergemeinschaften, die Wallboxen oder Ladestationen auf den eigenen Parkplätzen installieren. Die Förderung bezieht sich jedoch ausschließlich auf die Elektroinstallationen, die im Rahmen der Installation erforderlich sind. Pro Ladepunkt ist ein Zuschuss von maximal 2.500 Euro möglich. Auch Nordrhein-Westfalen hat ein ähnliches Förderprogramm ins Leben gerufen. Über das Programm „ElektroMobilitätNRW“ können Wohnungseigentümergemeinschaften, Besitzer von Stellplätzen oder Garagen sowie Vermieter und Mieter Fördergelder für eine Wallbox beantragen. Die Voraussetzung dafür ist, dass ausschließlich grüner Strom über die Wallbox fließt. 40 Prozent bis zu 1.500 Euro pro Ladestation beziehungsweise 20 Prozent und maximal 50.000 Euro für die Grundinstallation auf Parkplätzen von Wohngebäuden sind möglich.

Photovoltaik-Anlagen und Einspeisevergütung: 2026 bringt viele Neuerungen
Wer sich 2026 eine PV-Anlage anschaffen möchte, der profitiert weiterhin von der Steuerbefreiung. So fällt keine Mehrwertsteuer bei Anlagen bis zu einer Leistung von 30 kWp an. Das gilt ebenfalls für die immer beliebteren kleinen Balkonkraftwerke. Auch die Einspeisevergütung ist von der Einkommensteuer befreit.Interessant ist zudem das geplante Energy Sharing. Ab Juli 2026 ist es in der EU grundsätzlich möglich, den selbsterzeugten Solarstrom mit Nachbarn zu teilen oder sogar zu verkaufen. Dies soll – wie in Italien und Österreich – vollständig ohne Gewerbeanmeldung und Steuerpflicht möglich sein.
Auch bei der Einspeisevergütung gibt es wieder Änderungen. So sinkt sie für Anlagen, die nach dem 1. Februar 2026 in Betrieb genommen werden, auf 7,79 Cent pro kWh. Dieser Satz gilt fest für 20 Jahre ab Inbetriebnahme. Bei neu installierten PV-Anlagen gilt zudem eine Nullvergütung. Dies bedeutet, dass Besitzer in Zeiten, in denen der Strompreis an der Börse negativ ist, keine Vergütung mehr für den eingespeisten Strom erhalten.

Energiekosten, Finanzen und Sicherheit: Dies ändert sich im Jahr 2026
CO₂-Steuer
- CO₂-Steuer besteht seit 2021
- Fixpreis-Modell endet zum 31.12.2025
- Ab 2026 dynamisches Modell
- CO₂-Preis bewegt sich zwischen 55–65 €/Tonne
- Preis entsteht künftig durch Angebot & Nachfrage im Emissionshandel
Agrardiesel-Subvention
- Rückkehr ab 2026
- Gilt für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
- Erstattung: 21,48 Cent/Liter Kraftstoff
- Gilt auch für erneuerbare Dieselkraftstoffe (z.B. aus Pflanzenöl)

NIS-2-Richtlinie ab 2026 (Cybersicherheit)
- Deutschland setzt NIS-2 in nationales Recht um
- Gilt seit 01.01.2026
- Ziel: höhere Cybersicherheits-Standards
- Betrifft Unternehmen aus kritischen & systemrelevanten Sektoren
- Viele Branchen betroffen: z.B. IT-Dienstleister, Lebensmittelhersteller u.v.m.
- IT-Risikomanagement entwickeln
- Schulungen zur Cybersicherheit durchführen
- Meldepflicht: schwere Sicherheitsvorfälle innerhalb von 24 Stunden an Behörden melden
Zoll & Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)
- Ab 2026 verstärkte Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung & Schwarzarbeit
- FKS wird personell aufgestockt
- Mehr Datenaustausch mit anderen Behörden → effizientere Kontrollen
- Risikobehaftete Unternehmen sind künftig zur Mitwirkung verpflichtet
- KI-gestützte Datenanalyse soll bei Prüfungen eingesetzt werden