Eines der zentralen Themen der neuen Flachdachregelung ist das Gefälle. In Kapitel 2.2. finden sich die neuen Standards mit wichtigen Details, die die Planung und Ausführung deutlich erleichtern.
Die planerischen Anforderungen an Gefälle und Dachneigung wurden dabei im Wesentlichen beibehalten und inhaltlich ergänzt. So sollen Flachdächer auch weiterhin in der Regel mit einem Gefälle von 2 % geplant werden, begründete Ausnahmen sind jedoch zulässig.
Neu ist beispielsweise, dass bei Dachflächen mit einem Gefälle unter 5 % zeitweise stehendes Wasser und Pfützen zulässig sind, da sie die Funktion der Abdichtung nicht gefährden. Neben dem Standard-Gefälle ist jetzt auch ein individuelles, „vertraglich vereinbartes Gefälle“ offiziell möglich. Hierzu gibt es zahlreiche Ergänzungen mit praxisnahen Informationen zu Veränderungen von Bauzeiten und Abläufen.
Hier ein Auszug aus der aktuellen Flachdachrichtlinie zu Flächen, die mit einer entsprechenden Begründung ohne Gefälle geplant werden dürfen:
- Dachterrassen, Loggien, Laubengänge und Balkone mit Fenstern und Türen als Übergänge und Nutzbelägen, z. B. aus Beton, Steinzeug, Keramik, Holz/Holzwerkstoff.
- Gilt nicht für Flächen mit barrierefreien Übergängen!
- Konstruktiv vorgegebene Lage der Entwässerungs¬einrichtungen, die eine Gefällegebung nicht ermöglichen.
- Intensiv begrünte Flächen
- Erdüberschüttete Flächen
- Retentionsflächen
- Baurechtliche Anforderungen, die eine Gefällegebung nicht ermöglichen
- Sowie vergleichbare Fälle. Es gelten weitere Anforderungen.
Wichtige Neuerungen der Flachdachrichtlinie

1. Mineralfaser als Untergrund für PV
Mineralfaserdämmung ist unter bestimmten Voraussetzungen als Untergrund für PV-Anlagen zulässig.
Hier übernimmt die DIN-Norm das Schutzniveau der FDR.

2. Flächen ohne Gefälle möglich
Flächen können in begründeten Fällen ohne Gefälle geplant und ausgeführt werden.

3. Stehendes Wasser
Pfützen und stehendes Wasser auf Dächern mit einem Gefälle unter 5% gelten jetzt als Normalzustand.

4. Gründächer bevorzugt
Die Dachbegrünung wurde als besonders geeignet für den schweren Oberflächenschutz eingestuft und wird planerisch vorrangig empfohlen, insbesondere bei gefällearmen Flächen.

5. Mehr Überdeckung empfohlen
Bei der Arbeit mit Polymerbitumenbahnen mit Polyestervliesseite wird eine erhöhte Überdeckung im Querstoß und ein Schrägschnitt am T-Stoß empfohlen.
Dies reduziert die Spannung.

6. Einheitliche Vorgaben
Die schwierige Schnittstelle zwischen Planung und Ausführung ist durch die Anpassung von FDR und DIN-Norm deutlich einfacher gestaltet.
Wartung und Inspektion
Damit die Dachabdichtung auch nach vielen Jahren noch voll funktionstüchtig ist, fordern DIN-Norm und Flachdachrichtlinie mindestes einmal jährlich eine Inspektion und Wartung, wobei die FDR sogar zwei Inspektionen pro Jahr empfiehlt. Eine Wartung umfasst dabei alle Maßnahmen zur Pflege und Reinigung der Abdichtung und der Entwässerungseinrichtungen.
Die Inspektionen stellen mit Hilfe eines Wartungsplanes sicher, dass die notwendigen Pflegemaßnahmen auch tatsächlich erfolgen. Die in den Regelwerken definierten Mindestanforderungen sollten dabei die Grundlage von Wartungsverträgen sein. Durch die regelmäßigen Inspektionen und Wartungen pflegen Handwerksbetriebe den Kontakt mit den Kunden und haben oftmals die Möglichkeit, notwendige Reparaturen direkt durchzuführen.