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17. März 2026  (aktualisiert am 3. Juni 2026)

Neue Flachdachrichtlinie für klare Regelungen und mehr Sicherheit

von  hagebau Redaktion | 11 Min. Lesezeit | #Flachdachrichtlinie  #Dachabdichtung  #DIN18531  #Dachhandwerk  #Abdichtungsnorm 

Seit Januar 2026 gilt die neue Flachdachrichtlinie des ZDVH, mit dem Titel „Regeln für Abdichtungen“. Sie bringt mit klaren Vorgaben, gut verständlichen Illustrationen und wichtigen Ergänzungen deutlich mehr Sicherheit für das Dachhandwerk mit sich. Ein zusätzlicher Gewinn ist, dass parallel dazu die Dachabdichtungsnorm DIN 18531 angepasst wurde.

Neue "Regeln für Abdichtungen" überzeugen

Die Änderung der Flachdachrichtlinie stand bereits seit 2023 im Raum und war entsprechend lange erwartet worden. Jetzt liegt sie als gedrucktes Buch und Online-Version vor – und überzeugt auf den ersten Blick: Das Regelwerk wurde vollständig überarbeitet und ist deutlich übersichtlicher gestaltet. Viele farbige Abbildungen und gut gekürzte Texte machen die Inhalte leichter verständlich.

Von großem Vorteil sind vor allem die zahlreichen technischen Anpassungen, die auf Erfahrungen aus der Praxis der letzten Jahre basieren. Zudem wurden einige relevante Streitpunkte aufgegriffen und klargestellt. So finden sich im neuen Regelwerk zum Thema Gefälle/Dachneigung gleich mehrere Beispiele aus der Praxis, bei denen ein vertraglich geschuldetes Gefälle gefordert ist, mit Darstellung des Aufwandes und der Auswirkungen auf die Bauzeit und Abläufe.

Zu den weiteren wichtigen inhaltlichen Anpassungen gehören unter anderem:

Flachdach ohne Gefälle mit stehendem Wasser
  • Stehendes Wasser gilt auf Dächern mit einem Gefälle unter 5 % jetzt als „Normalzustand“ und ist explizit zulässig
  • Der Dachaufbau ist vor der Bearbeitung auf Schadstoffe zu überprüfen, hier gibt es einen Bezug zur neuen Gefahrstoffverordnung
  • Die Regeneration einer noch funktionsfähigen Abdichtung mittels Oberlage ist deutlich als solche benannt
  • Die lineare Befestigung zur Aufnahme horizontaler Kräfte liegt jetzt bei vier Befestigern, statt bei drei.
Modernes Mehrfamilienhaus mit Garten und Dachterrasse
  • Auch gebrochene Materialien können jetzt bei schwerem Oberflächenschutz verwendet werden
  • Für Durchdringungen, die mit Flüssigkunststoffen ausgeführt werden, ist der Abstand auf mind. 10 cm reduziert. Für bahnenförmige Abdichtungen gilt weiterhin der Abstand von mind. 30 cm
  • Die mechanische Befestigung von EPS ist nun enthalten
  • Eine Erhöhung der Überlappung am Querstoß soll das beobachtete Schrumpfverhalten von Polymerbitumenbahnen mit Polyestervlieseinlage verhindern. Empfohlen ist eine Überlappung von 12 cm

Abbau von Widersprüchen mit der DIN 18531

Ein großer Vorteil der neuen Flachdachrichtlinie ist, dass die bisherigen Widersprüche mit der Dachabdichtungsnorm DIN 18531 vollständig abgebaut werden konnten. Hierzu orientiert sich die Norm zukünftig an der Flachdachrichtlinie des ZDVH. Das wichtige Zusammenspiel zwischen Planern und Dachhandwerkern – zwischen Theorie und ausführender Praxis – ist damit deutlich besser abgebildet.

Um die Hintergründe besser zu verstehen, lohnt ein Blick auf das sogenannte „Drei-Stufen-Modell“: Es beinhaltet im ersten Schritt die reine Wissenschaft, im zweiten den theoretisch richtigen Stand der Technik und im dritten Schritt die anerkannte Regel der Technik. Diese ist sowohl theoretisch richtig als auch allgemein bekannt, und sie hat sich in der Praxis bewährt. Die Flachdachrichtlinie bildet diese bewährte Praxis ab und ist damit ein unverzichtbares Regelwerk für das Dachdeckerhandwerk. Die Norm DIN 18531 dagegen ist in der Welt der Planer verankert. Wenn Verträge mit Bauherren auf beiden Regelungen beruhten, gab es in der Vergangenheit immer wieder Probleme. Diese sollten mit den beiden Neufassungen für immer gelöst sein.

DIN-Norm oder FDR – was gilt wann?

Bei Widersprüchen in Verträgen, die sowohl auf der DIN-Norm als auch auf der Flachdachrichtlinie (FDR) beruhen, orientieren sich die Gutachter im Zweifel an der strengeren Ausführung. In vielen Bereichen ist die Flachdachrichtline detaillierter und gilt als „höher-wertiger“, es sind jedoch auch andere Fälle bekannt. Da sich die DIN-Norm in ihrer Neufassung an der Flach-dachrichtline orientiert, gehören diese Rechtsunsicherheiten hoffentlich der Vergangenheit an.

Inhaltliche Änderungen mit großer Relevanz – die neue Flachdachregelung

Flachdach mit Polymerbitumenbahnen
Eines der zentralen Themen der neuen Flachdachregelung ist das Gefälle. Die planerischen Anforderungen an Gefälle und Dachneigung wurden dabei im Wesentlichen beibehalten und inhaltlich ergänzt. So sollen Flachdächer auch weiterhin in der Regel mit einem Gefälle von 2 % geplant werden, begründete Ausnahmen sind jedoch zulässig.

Neu ist beispielsweise, dass bei Dachflächen mit einem Gefälle unter 5 % zeitweise stehendes Wasser und Pfützen zulässig sind, da sie die Funktion der Abdichtung nicht gefährden. Neben dem Standard-Gefälle ist jetzt auch ein individuelles, „vertraglich vereinbartes Gefälle“ offiziell möglich. Hierzu gibt es zahlreiche Ergänzungen mit praxisnahen Informationen zu Veränderungen von Bauzeiten und Abläufen.

Hier ein Auszug aus der aktuellen Flachdachrichtlinie zu Flächen, die mit einer entsprechenden Begründung ohne Gefälle geplant werden dürfen:

Industriegebiet mit Produktionshallen mit einem Flachdächern
  • Dachterrassen, Loggien, Laubengänge und Balkone mit Fenstern und Türen als Übergänge und Nutzbelägen, z. B. aus Beton, Steinzeug, Keramik, Holz/Holzwerkstoff. Gilt nicht für Flächen mit barrierefreien Übergängen
  • Konstruktiv vorgegebene Lage der Entwässerungseinrichtungen, die eine Gefällegebung nicht ermöglichen
  • Intensiv begrünte Flächen
  • Erdüberschüttete Flächen
  • Retentionsfläche
  • Baurechtliche Anforderungen, die eine Gefällegebung nicht ermöglichen
  • Sowie vergleichbare Fälle. Es gelten weitere Anforderungen

Wichtige Neuerungen der Flachdachrichtlinie

PV-Anlage auf einem Dach mit Mineralfaserdämmung nach DIN-Norm mit Schutzniveau der FDR
Mineralfaser als Untergrund für PV: Mineralfaserdämmung ist unter bestimmten Voraussetzungen als Untergrund für PV-Anlagen zulässig.
Mehrfamilienhaus mit Balkonflächen ohne Gefälle
Flächen ohne Gefälle möglich: In begründeten Fällen können Flächen ohne Gefälle geplant und ausgeführt werden.
Eine Pfütze auf einem Dach
Stehendes Wasser: Pfützen und stehendes Wasser auf Dächern mit einem Gefälle unter 5% gelten jetzt als Normalzustand.
Mehrfamilienhäuser mit Dachbegrünung, geeignet für den schweren Oberflächenschutz bei insbesondere gefällearmen Flächen
Gründächer bevorzugt: Die Dachbegrünung wurde als besonders geeignet für den schweren Oberflächenschutz eingestuft und wird planerisch vorrangig empfohlen, insbesondere bei gefällearmen Flächen.
Polymerbitumenbahnen mit Polyestervliesseite werden mit Schrägschnitt am T-Stoß verlegt
Mehr Überdeckung empfohlen: Bei der Arbeit mit Polymerbitumenbahnen mit Polyestervliesseite wird eine erhöhte Überdeckung im Querstoß und ein Schrägschnitt am T-Stoß empfohlen. Dies reduziert die Spannung.

Wartung und Inspektion

Damit die Dachabdichtung auch nach vielen Jahren noch voll funktionstüchtig ist, fordern DIN-Norm und Flachdachrichtlinie mindestes einmal jährlich eine Inspektion und Wartung, wobei die FDR sogar zwei Inspektionen pro Jahr empfiehlt. Eine Wartung umfasst dabei alle Maßnahmen zur Pflege und Reinigung der Abdichtung und der Entwässerungseinrichtungen. Die Inspektionen stellen mit Hilfe eines Wartungsplanes sicher, dass die notwendigen Pflegemaßnahmen auch tatsächlich erfolgen. Die in den Regelwerken definierten Mindestanforderungen sollten dabei die Grundlage von Wartungsverträgen sein. Durch die regelmäßigen Inspektionen und Wartungen pflegen Handwerksbetriebe den Kontakt mit den Kunden und haben oftmals die Möglichkeit, notwendige Reparaturen direkt durchzuführen.

Barrierefreie Übergänge als anerkannter Standard

Zu den wichtigsten Neuerungen der Flachdachrichtlinie gehört die Aufnahme der „barrierefreien Übergänge“ in das Regelwerk. Damit stehen erstmals klare Standards für die Planung und Ausführung dieser bei Bauherren sehr beliebten Konstruktion zur Verfügung. Komplett neu ist das Thema „barrierefreie Übergänge“ bei Terrassen und Balkonen. Sie wurden bisher als Sonderkonstruktion behandelt. Standardisierte Vorgaben für die Realisierung fehlten. Jetzt sind klar definierte Anforderungen für die Planung und Ausführung von barrierefreien Zugängen in der Flachdachrichtlinie festgeschrieben. Das erleichtert die Realisierung und bietet deutlich mehr Rechtssicherheit für die ausführenden Handwerksbetriebe.

Barrierefreie Holzterrasse mit Schiebetür und Terrassenmöbeln
Für eine einfache Umsetzung finden sich in der Flachdachrichtlinie zahlreiche farbige Zeichnungen, die viele relevante Informationen enthalten, wie die drei Beispiele auf dieser Doppelseite zeigen. Leicht verständliche Texte zu den Konstruktions-Varianten ergänzen die Abbildungen. Die Informationen zu Höhen, Schichtaufbauten u.a.m. sollen strikt beachtet werden , damit die Ausführung den Anforderungen auch tatsächlich genügt und Rechtssicherheit gegeben ist.

Vorgänger der neuen Regelungen ist die bekannte „Planungshilfe barrierefreie Übergänge für Dachterrassen und Balkone“, die der ZDVH 2020 veröffentlich hatte. Sie zeigte bereits, wie eine sichere Ausführung von barrierefreien Übergängen in der Praxis aussehen kann. Im Mittelpunkt der Planungshilfe standen insbesondere Schnittstellenprobleme zwischen den verschiedenen Gewerken und die besonderen Anforderungen an die Abdichtung.

Die wesentlichen Inhalte dieser „alten“ Planungshilfe und die Erkenntnisse aus der Praxis wurden jetzt in die neue Flachdachrichtlinie übertragen.

Das magische Dreieck

Holzterrasse mit schlagregendichtem Fenster
Das Fenster: es muss schlagregendicht sein, mit Entwässerungsschlitzen, die sichtbar nach außen entwässern.
Fachregelkonforme Abdichtung eines Elements mit Flüssigkunststoff
Die Abdichtung: ein fachregelkonformer Anschluss an das Element, häufig mit Flüssigkunststoff.
Rinnen für die Entwässerung von Regenwasser
Die Entwässerung: Rinnen, Haupt- und Notentwässerung müssen das Wasser sicher abführen.

Die 5-10-15-Regel

Eine bewährte Eselsbrücke aus der Praxis für die Entwässerung barrierefreier Anschlüsse: Mindestens 5 cm Haftfläche werden benötigt für den Flüssigkunststoff am Rahmen, zudem muss der Notüberlauf mindestens 5 cm tiefer liegen als die Oberkante des Anschlusses. Die Anschlusshöhe liegt bei 10 cm im barrierefreien Bereich, mit einer maximalen Entfernung zur Entwässerung von 10 Metern. Außerhalb des barrierefreien Bereiches bleiben die klassischen 15 cm Anschlusshöhe bestehen.

Hagebauprofi-Logo in Rot und Grün mit stilisiertem Sechseck.

hagebau Redaktion

Der hagebau Fachhandel ist unter dem Dach der hagebau Handelsgesellschaft für Baustoffe mbH & Co. KG führende Kooperation im Baustoff-, Holz- und Fliesenhandel. Die zwölf Spezialisierungssysteme und das E-Commerce Team veröffentlichen die redaktionellen Inhalte.

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