Seit Januar 2026 gilt die neue Flachdachrichtlinie des ZDVH, mit dem Titel „Regeln für Abdichtungen“. Sie bringt mit klaren Vorgaben, gut verständlichen Illustrationen und wichtigen Ergänzungen deutlich mehr Sicherheit für das Dachhandwerk mit sich. Ein zusätzlicher Gewinn ist, dass parallel dazu die Dachabdichtungsnorm DIN 18531 angepasst wurde.
Neue "Regeln für Abdichtungen" überzeugen
Die Änderung der Flachdachrichtlinie stand bereits seit 2023 im Raum und war entsprechend lange erwartet worden. Jetzt liegt sie als gedrucktes Buch und Online-Version vor – und überzeugt auf den ersten Blick: Das Regelwerk wurde vollständig überarbeitet und ist deutlich übersichtlicher gestaltet. Viele farbige Abbildungen und gut gekürzte Texte machen die Inhalte leichter verständlich.
Von großem Vorteil sind vor allem die zahlreichen technischen Anpassungen, die auf Erfahrungen aus der Praxis der letzten Jahre basieren. Zudem wurden einige relevante Streitpunkte aufgegriffen und klargestellt. So finden sich im neuen Regelwerk zum Thema Gefälle/Dachneigung gleich mehrere Beispiele aus der Praxis, bei denen ein vertraglich geschuldetes Gefälle gefordert ist, mit Darstellung des Aufwandes und der Auswirkungen auf die Bauzeit und Abläufe.
Zu den weiteren wichtigen inhaltlichen Anpassungen gehören unter anderem:

- Stehendes Wasser gilt auf Dächern mit einem Gefälle unter 5 % jetzt als „Normalzustand“ und ist explizit zulässig
- Der Dachaufbau ist vor der Bearbeitung auf Schadstoffe zu überprüfen, hier gibt es einen Bezug zur neuen Gefahrstoffverordnung
- Die Regeneration einer noch funktionsfähigen Abdichtung mittels Oberlage ist deutlich als solche benannt
- Die lineare Befestigung zur Aufnahme horizontaler Kräfte liegt jetzt bei vier Befestigern, statt bei drei.

- Auch gebrochene Materialien können jetzt bei schwerem Oberflächenschutz verwendet werden
- Für Durchdringungen, die mit Flüssigkunststoffen ausgeführt werden, ist der Abstand auf mind. 10 cm reduziert. Für bahnenförmige Abdichtungen gilt weiterhin der Abstand von mind. 30 cm
- Die mechanische Befestigung von EPS ist nun enthalten
- Eine Erhöhung der Überlappung am Querstoß soll das beobachtete Schrumpfverhalten von Polymerbitumenbahnen mit Polyestervlieseinlage verhindern. Empfohlen ist eine Überlappung von 12 cm
Abbau von Widersprüchen mit der DIN 18531
Ein großer Vorteil der neuen Flachdachrichtlinie ist, dass die bisherigen Widersprüche mit der Dachabdichtungsnorm DIN 18531 vollständig abgebaut werden konnten. Hierzu orientiert sich die Norm zukünftig an der Flachdachrichtlinie des ZDVH. Das wichtige Zusammenspiel zwischen Planern und Dachhandwerkern – zwischen Theorie und ausführender Praxis – ist damit deutlich besser abgebildet.
Um die Hintergründe besser zu verstehen, lohnt ein Blick auf das sogenannte „Drei-Stufen-Modell“: Es beinhaltet im ersten Schritt die reine Wissenschaft, im zweiten den theoretisch richtigen Stand der Technik und im dritten Schritt die anerkannte Regel der Technik. Diese ist sowohl theoretisch richtig als auch allgemein bekannt, und sie hat sich in der Praxis bewährt. Die Flachdachrichtlinie bildet diese bewährte Praxis ab und ist damit ein unverzichtbares Regelwerk für das Dachdeckerhandwerk. Die Norm DIN 18531 dagegen ist in der Welt der Planer verankert. Wenn Verträge mit Bauherren auf beiden Regelungen beruhten, gab es in der Vergangenheit immer wieder Probleme. Diese sollten mit den beiden Neufassungen für immer gelöst sein.
DIN-Norm oder FDR – was gilt wann?
Bei Widersprüchen in Verträgen, die sowohl auf der DIN-Norm als auch auf der Flachdachrichtlinie (FDR) beruhen, orientieren sich die Gutachter im Zweifel an der strengeren Ausführung. In vielen Bereichen ist die Flachdachrichtline detaillierter und gilt als „höher-wertiger“, es sind jedoch auch andere Fälle bekannt. Da sich die DIN-Norm in ihrer Neufassung an der Flach-dachrichtline orientiert, gehören diese Rechtsunsicherheiten hoffentlich der Vergangenheit an.
Inhaltliche Änderungen mit großer Relevanz – die neue Flachdachregelung

Hier ein Auszug aus der aktuellen Flachdachrichtlinie zu Flächen, die mit einer entsprechenden Begründung ohne Gefälle geplant werden dürfen:

- Dachterrassen, Loggien, Laubengänge und Balkone mit Fenstern und Türen als Übergänge und Nutzbelägen, z. B. aus Beton, Steinzeug, Keramik, Holz/Holzwerkstoff. Gilt nicht für Flächen mit barrierefreien Übergängen
- Konstruktiv vorgegebene Lage der Entwässerungseinrichtungen, die eine Gefällegebung nicht ermöglichen
- Intensiv begrünte Flächen
- Erdüberschüttete Flächen
- Retentionsfläche
- Baurechtliche Anforderungen, die eine Gefällegebung nicht ermöglichen
- Sowie vergleichbare Fälle. Es gelten weitere Anforderungen
Wichtige Neuerungen der Flachdachrichtlinie





Wartung und Inspektion
Damit die Dachabdichtung auch nach vielen Jahren noch voll funktionstüchtig ist, fordern DIN-Norm und Flachdachrichtlinie mindestes einmal jährlich eine Inspektion und Wartung, wobei die FDR sogar zwei Inspektionen pro Jahr empfiehlt. Eine Wartung umfasst dabei alle Maßnahmen zur Pflege und Reinigung der Abdichtung und der Entwässerungseinrichtungen. Die Inspektionen stellen mit Hilfe eines Wartungsplanes sicher, dass die notwendigen Pflegemaßnahmen auch tatsächlich erfolgen. Die in den Regelwerken definierten Mindestanforderungen sollten dabei die Grundlage von Wartungsverträgen sein. Durch die regelmäßigen Inspektionen und Wartungen pflegen Handwerksbetriebe den Kontakt mit den Kunden und haben oftmals die Möglichkeit, notwendige Reparaturen direkt durchzuführen.
Barrierefreie Übergänge als anerkannter Standard
Zu den wichtigsten Neuerungen der Flachdachrichtlinie gehört die Aufnahme der „barrierefreien Übergänge“ in das Regelwerk. Damit stehen erstmals klare Standards für die Planung und Ausführung dieser bei Bauherren sehr beliebten Konstruktion zur Verfügung. Komplett neu ist das Thema „barrierefreie Übergänge“ bei Terrassen und Balkonen. Sie wurden bisher als Sonderkonstruktion behandelt. Standardisierte Vorgaben für die Realisierung fehlten. Jetzt sind klar definierte Anforderungen für die Planung und Ausführung von barrierefreien Zugängen in der Flachdachrichtlinie festgeschrieben. Das erleichtert die Realisierung und bietet deutlich mehr Rechtssicherheit für die ausführenden Handwerksbetriebe.

Die wesentlichen Inhalte dieser „alten“ Planungshilfe und die Erkenntnisse aus der Praxis wurden jetzt in die neue Flachdachrichtlinie übertragen.
Das magische Dreieck
Die 5-10-15-Regel
Eine bewährte Eselsbrücke aus der Praxis für die Entwässerung barrierefreier Anschlüsse: Mindestens 5 cm Haftfläche werden benötigt für den Flüssigkunststoff am Rahmen, zudem muss der Notüberlauf mindestens 5 cm tiefer liegen als die Oberkante des Anschlusses. Die Anschlusshöhe liegt bei 10 cm im barrierefreien Bereich, mit einer maximalen Entfernung zur Entwässerung von 10 Metern. Außerhalb des barrierefreien Bereiches bleiben die klassischen 15 cm Anschlusshöhe bestehen.


