Jeder Werkstoff, der geschliffen oder spanend bearbeitet wird, gibt Staub ab. Ob dieser Feinstaub die Gesundheit gefährdet, ist dem Werkstoff nicht zwingend anzusehen. Beispielsweise gelten die Stäube von Buchen- und Eichenholz als Auslöser des Adenokarzinoms (Nasenhaupt- und Nasennebenhöhlenkrebs), obwohl niemand die Hölzer selbst als problematische Baustoffe einstufen würde. Bei den mineralischen Stäuben sind die quarzhaltigen Inhaltsstoffe besonders gefährlich, da sie unter anderem zu Lungenkrebs führen können. Dabei spielt nicht nur der Staub selbst, sondern natürlich auch die Dauer und Intensität der Feinstaubbelastung am Arbeitsplatz eine Rolle für die Entstehung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
Das gilt auch für die Größe der Staubpartikel: Je feiner die Partikel, desto tiefer können sie in das Lungengewebe eindringen. Partikel mit einem Durchmesser größer als 10 Mikrometer werden durch die Nasenhärchen und Schleimhäute im Rachenraum aussortiert, alles Kleinere wandert direkt bis in die Lunge. Asbestfasern sind dabei die aggressivsten, denn durch ihre widerborstige und scharfe Struktur „perforieren“ sie die Lunge bei jedem Atemzug. Eine gute Staubabsaugung bei den staubbildenden Arbeiten ist also nicht nur eine Frage der Sauberkeit und des Kundeneindrucks, sondern Gesundheitsvorsorge für Mitarbeiter und Kunden.
Besonders hohe Staubbelastungen entstehen zum Beispiel bei:
- Stemm-, Schleif-, und Fräsarbeiten,
- Putzarbeiten,
- Abschlagen von alten Putzen,
- Anrühren von Trockenmörteln,
- Stahlarbeiten,
- Allgemein bei Umbauarbeiten.
Staubabsaugung: Auf die richtige Klasse kommt es an
Da Stäube in den unterschiedlichsten Varianten vorkommen, ist es allerdings mit Absaugen allein nicht getan – weder für die Gesundheit noch für den Gesetzgeber. Entscheidend ist es, den richtigen Sauger für die Staubabsaugung einzusetzen. Für die Staubklasse L (einfache und unbedenkliche Stäube wie Hausstaub, Lack, Gips und Materialien wie Erde) müssen keine Luftgeschwindigkeiten beim Sicherheitsstaubsauger gemessen werden. Auch bestehen an die Filterung oder die Entsorgung keine besonderen Anforderungen. Die unter anderem für die Holzstaubabsaugung erforderliche Staubklasse M (alle Holzstäube, Stäube von Spachtel, Füller, Zement, Beton, Fliesenkleber und Farben wie Latex- und Ölfarben sowie quarzhaltige Materialien wie Sand und Kiesel) verlangt dagegen schon eine staubarme Entsorgung und eine Messung der Luftgeschwindigkeit im Sauger.

An die Sauger der Staubklasse H (krebserregende Stäube, Stäube mit krebserregenden und krankheitserregenden Partikeln sowie Stäube mit Schimmelsporen, Mineralfasern, Bitumen und künstliche Mineralfasern wie Glaswolle) sind die höchsten Anforderungen bei der Feinstaubabsaugung gestellt, was die Messung der Luftgeschwindigkeit im Sicherheitssauger, eine staubfreie Entsorgung und die feinstmögliche Filterung umfasst.
Allerdings dürfen mit den Staubklasse-H-Saugern keine Asbestfasern beseitigt werden. Im Fall von Asbest sind für Reinigungsarbeiten baumustergeprüfte Staubsauger nach TRGS 519 einzusetzen, weil hier zusätzliche Parameter über die Anforderungen der Staubklasse H hinaus gelten. Weniger bekannt ist die Staubklasse B für brennbare und explosive Stäube, die aber nur wenige Hersteller wie Festool im Programm haben.
Im Grunde sind es nur wenige technische Details an den Saugern zur Staubabsaugung, die aus einem L-Klasse- ein H-Klasse-Gerät machen. In erster Linie sind es die Qualität der eingesetzten Filtersäcke und die Größe der Filteroberfläche, die entscheidend für den Einsatzzweck sind. Der maximale Unterdruck liegt mit etwa 25.000 Pa auf dem gleichen Niveau wie bei einfachen Saugern, das Gleiche gilt für die Leistungsaufnahmewerte und den Volumenstrom.
Was sind AGW?
Für alle gesundheitsgefährdenden Stäube beinhalten die Staubklassen feste Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) in mg/m3 Luft. Die Stäube werden in die drei Klassen L, M und H eingeteilt. Der AGW definiert die maximale Staubkonzentration in der Atemluft, bei der in einer kompletten Arbeitswoche (acht Stunden pro Tag, fünf Tage die Woche) keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Je niedriger der AGW in mg/m3 in der Luft ist, umso gefährlicher der Staub und desto höher die Gesundheitsgefährdung durch Feinstaubbelastung – eine Staubabsaugung tut not. Wichtig zu wissen ist auch, dass auf der Baustelle die gleichen AGW-Werte wie in der Werkstatt gelten. Aus diesem Grund müssen auch auf der Baustelle Absaugmobile eingesetzt werden.
| Bauartzulassung | Abscheidegrad Filtersystem | Eignung |
|---|---|---|
| Staubklasse L | > 99 % | gesundheitsgefährd. Stäube; Grenzwert > 1 mg/m3 |
| Staubklasse M | > 99,9 % | gesundheitsgefährd. Stäube; Grenzwert ≤ 0,1 mg/m3 |
| Staubklasse H | > 99,995 % | gesundheitsgefährd. Stäube; Grenzwert ≤ 0,1 mg/m3 |