Die Lebensdauer einer Dacheindeckung liegt zwischen 30 und 100 Jahren. Früher oder später steht also eine Sanierung an. Auch aus anderen Gründen kann eine Dachsanierung notwendig sein – beispielsweise durch schwere Sturmschäden oder dann, wenn eine Verbesserung der Dämmung vorgesehen ist. Welche Optionen Hausbesitzer haben, ist das Thema dieses Ratgebers.
Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Dachsanierung?
Den richtigen Zeitpunkt für die Sanierung abzupassen, kann eine Herausforderung sein. Es sollte keinesfalls gewartet werden, bis Schäden am Dach dazu führen, dass Wasser in die Gebäudesubstanz eindringt. Dann ist der richtige Zeitpunkt für die Sanierung bereits verpasst. Ein Dach, das seine Eigenschaften nicht mehr erfüllt, führt meist zu teuren Folgeschäden im Gebäude. Im schlimmsten Fall sind sie sogar irreparabel.

Bezüglich der Jahreszeit bietet sich der Frühling für die Dachsanierung an. Erfahrungsgemäß ist dies die trockenste Zeit des Jahres. Außerdem herrschen während dieser Zeit des Jahres milde Temperaturen und eine weniger intensive Sonneneinstrahlung. Zudem zeigen sich Beschädigungen am Dach häufig nach dem Winter, sodass sich der Frühling für die Reparatur anbietet.
Umfang einer Dachsanierung: Diese Arbeiten kommen auf Hausbesitzer zu
Die Dachsanierung ist ein komplexes und umfangreiches Projekt. Der genaue Umfang hängt vom Zustand und der Art des Daches ab. Sofern der Dachstuhl noch in einem guten Zustand ist, muss er nicht erneuert werden. Besonders umfangreich und teuer wird die Dachsanierung, wenn die tragenden Stützen erneuert werden müssen. Sie haben jedoch grundsätzlich eine Lebenserwartung von 80 bis 120 Jahren und halten damit deutlich länger als die Dacheindeckung.

Mitunter ist es jedoch notwendig, den Dachstuhl neu zu konstruieren, da sich statische Anforderungen verändert haben. So liegt das Sprungmaß – also der Abstand zwischen den Sparren – bei alten Dachstühlen teilweise bei bis zu 120 Zentimetern. Heutzutage sind 60 bis 80 Zentimeter üblich. Die Konterlattung wird hingegen immer erneuert beziehungsweise hinzugefügt, falls sie fehlt. Die Konterlattung sorgt für eine Hinterlüftung und beugt damit stehender Feuchtigkeit vor.
In vielen Fällen reicht es aber aus, die Dacheindeckung zu erneuern. Dachdeckerbetriebe können am besten einschätzen, ob dies erforderlich ist und welche Kosten dabei im Raum stehen.

Wird bei der Dachsanierung neuer Wohnraum geschaffen, dann ist es wichtig, Stromleitungen vorab zu verlegen. Erfolgt dies hinterher, dann wird häufig die Dampfsperre in der Dämmung beschädigt, was zu Schimmel im Dachstuhl und der Dämmschicht führen kann. Sind die Räume bereits genutzt, dann können sie bei einer Erneuerung oder Sanierung des Dachstuhls nicht genutzt werden. Nur wenn eine reine Aufsparrendämmung mit Austausch der Dacheindeckung vorgenommen wird, bleiben die Räume im Dach nutzbar.
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Eine weitere Aufgabe ist der Austausch oder Einbau von Dachfenstern. Wird der Dachstuhl erneuert oder das Dach komplett neu eingedeckt, dann lassen sich auch größere Fenster einbauen. Dabei müssen nach dem Gebäudeenergiegesetz ebenfalls Fenster mit effektiver Wärmeschutzverglasung mit einem U-Wert von 1,3 W/m²K oder weniger eingebaut werden.
Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes: Diese Standards müssen bei der Dachsanierung erfüllt werden
Das Gebäudeenergiegesetz ist seit dem Jahr 2020 in Kraft und schreibt bestimmte Mindeststandards vor, die bei der energetischen Sanierung von Wohngebäuden im Bestand sowie bei Neubauten einzuhalten sind. Damit gibt es auch spezifische Vorgaben für die Dachsanierung. Sie gelten unabhängig davon, ob Hausbesitzer erstmals eine Dämmung vornehmen, die vorhandene Dachdämmung erneuern oder die Dacheindeckung austauschen.
So gibt das GEG für alle Formen von Steildächern einen U-Wert von 0,24 W/m²K oder weniger vor. Dies gilt für Aufsparren-, Untersparren- und Zwischensparrendämmungen. Besitzt das Haus ein Flachdach, dann muss ein U-Wert von 0,20 W/m²K erreicht oder unterschritten werden. Eine Ausnahme besteht bei der nachträglichen Zwischensparrendämmung. Ist der Platz begrenzt, sodass sich über die Dicke der Dämmsicht der U-Wert nicht erreichen lässt, dann muss ein Dämmstoff mit einer Wärmeleitfähigkeit von maximal λ = 0,035 W/(m·K) gewählt und in der höchstmöglichen Schichtdicke eingebracht werden.

U-Wert: ≤ 0,24 W/m²K Dämmungsarten: Aufsparren-, Untersparren- ,Zwischensparrendämmungen
Flachdach: U-Wert: ≤ 0,20 W/m²K
Nachträgliche Zwischensparrendämmung: Wärmeleitfähiger Dämmstoff ≤ λ = 0,035 W/(m·K) höchstmögliche Schichtdicke)
Es ist also nicht mehr möglich, die Dacheindeckung zu tauschen, ohne dabei eine Dämmung entsprechend dem Gebäudeenergiegesetz zu installieren. Ausnahmen gelten nur, wenn eine Dachfläche kleiner als zehn Prozent instandgesetzt wird oder das Gebäude unter Denkmalschutz steht. Ebenfalls gelten die Vorgaben nicht, wenn das Dach nach dem 31. Dezember 1983 errichtet wurde und die damals geltenden Energiesparvorschriften erfüllt hat.
Förderungen für die Dachsanierung
Die Dachsanierung gehört zu den Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, die auf der Liste der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) stehen. Für solche Sanierungen gibt es unter Umständen attraktive Fördermittel vom Staat. Die Voraussetzung ist, dass die Maßnahme die Vorgaben für die energetische Sanierung erfüllt, die vom Förderprogramm vorgegeben sind.

Die Förderung bei der Dämmung von Dächern bei Wohnhäusern beträgt 15 Prozent der Gesamtkosten bis zu einer Grenze von 30.000 Euro. Das entspricht einer maximalen Förderung von 4.500 Euro, wobei alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Dachsanierung stehen, förderfähig sind.
Deutlich höher fällt die Förderung in Verbindung mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) aus. Er wird von einem zertifizierten Energieberater für Wohngebäude erstellt. Dann liegt die Förderung bei 20 Prozent der Kosten. Außerdem steigt die Grenze für die förderfähigen Ausgaben auf 60.000 Euro. Das entspricht einer maximalen Förderung von 12.000 Euro.