Über mangelnde Aufträge und Arbeit können sich Bauunternehmen und Handwerker auch in Coronazeiten wahrlich nicht beschweren. Weil es sich dabei selten über Neubauten auf der grünen Wiese, sondern weit überwiegend um Umbau und Sanierungen handelt, fällt immer wieder jede Menge an Bauschutt und sonstiger Abfall an. Wie beides fachgerecht entsorgt oder auch dem Recycling zugeführt werden kann, ist Inhalt dieses Beitrags.
Über die Hälfte des deutschen Abfalls stammt aus der Baubranche, nämlich rund 230 Millionen Tonnen jedes Jahr. Nicht immer landet der Bauschutt dort, wo er eigentlich hingehört, sondern oft genug noch auf „wilden“ Deponien im Wald oder auch im Hausmüll.
Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) müssen die aus dem Bau stammenden Abfälle „vorrangig der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zugeführt werden“.
Um den Müll fachgerecht zu entsorgen, muss zunächst klar sein, um welchen Abfall es sich genau handelt.
Unterschieden werden:
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Bauschutt: Dazu zählen alle mineralischen Baustoffe aus Mauersteinen (Ziegel, Klinker, Naturstein, Kalksandstein), Dachziegel, Betonabbruch, keramische Wandbeläge (Fliesen, Kacheln), Mörtel- und Putzreste, Zementestriche NICHT zum Bauschutt zählen dagegen Bimssteine, Porenbeton und gipsbasierte Baustoffe (Platten, Putze Calciumsulfatestriche)
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Baumischabfall: Enthält der Bauschutt sogenannte Störstoffe, handelt es sich um Baumischabfall. Zu den Störstoffen gehören Asphalte, Holz (auch Späne), Kunststoff, Pappe, Folie, Holz, Glas, Tapete, Gipskarton, Metalle, Kabel. NICHT zum Baumischabfall zählen Dämmmaterialien auf Mineralwollebasis, diese müssen separat in faserdichten Säcken entsorgt werden..
Die Entsorgung der im Baumischabfall enthaltenen Materialien kostet mehr Geld, da diese Stoffe von der Entsorgungsfirma erst noch getrennt werden müssen.
Bauschutt-Entsorgung: So geht’s
Fallen nur kleine Mengen Bauschutt an, können diese problemlos zum Verwertungsbetrieb (Wertstoffhof) in Ihrer Nähe gebracht werden. Grundsätzlich unterscheiden sich die Annahmebedingungen und Preise in den einzelnen Kommunen stark, deshalb ist es ratsam, sich vorher auf den Internetseiten zu informieren.
So können unnötige Wege und unnötige Kosten gespart werden. Einige Wertstoffhöfe sind dazu übergegangen, nur noch ortsansässigen Betrieben die kostenfreie Entsorgung zu ermöglichen und den Personalausweis des Fahrers dahingehend zu kontrollieren. Bei den kommunalen Recyclinghöfen ist die Entsorgung in der Regel kostenpflichtig und somit allen Betrieben auch von außerhalb gestattet.
Bei größeren Umbau- und Sanierungsmaßnahmen lohnt es sich, einen oder auch mehrere Bauschuttcontainer zu mieten. Bei den Entsorgungsunternehmen muss die Art des Abfalls vorab angegeben werden, die Bezahlung der Entsorgung ist nicht selten in dem Moment fällig, in dem der Container aufgestellt wird.
Achtung: Bei der Abrechnung gibt es zwei Möglichkeiten: Viele Unternehmen machen Pauschalpreise für die Container, was die Kalkulation einfacher macht. Einige Entsorger holen den Container ab und wiegen ihn auf dem ihren Betriebsgeländen und stellen eine Rechnung nach Tonnage.
Diese Art der Abrechnung ist nur schwer zu kontrollieren und vor allem vorab schwer zu kalkulieren. Ist absehbar, dass bei einem Bau- oder Sanierungsvorhaben mehrere Container gebraucht werden, ist ein Angebot des Entsorgers vorab am sinnvollsten. Bevor der Container gemietet wird, ist eine Abstellgenehmigung der Kommune erforderlich, falls der Container auf einer öffentlichen Fläche stehen muss.
Viele Kommunen schreiben vor, dass ein eventuell nötiges Parkverbotsschild mindestens eine Woche vor Containeranlieferung aufzustellen ist, um die Anwohner rechtzeitig zu informieren. Wird der Container abgeholt, müssen die Entsorgungspapiere ausgehändigt werden.
So ist der Bauunternehmer und Handwerker aus dem Schneider, wenn der Bauschutt doch nicht dort landet, wo er hingehört.
Bei der Bestellung des Containers kommt es nicht nur auf die richtige Größe und den korrekten Standort an. Vor allem in den großen Kommunen laden offene Container dazu ein, dass Fremde eigenen Müll darin entsorgen. Um dies zu verhindern, empfiehlt es sich, einen Container mit Deckel zu bestellen, den man abschließen kann. Dies hat den zusätzlichen Vorteil, dass der Inhalt auch vor Regen geschützt ist.

Entsorgungs-Sonderfall Asbest
Asbest findet sich in wesentlich mehr Gebäuden, die vor dem Verbot des Gebäudeschadstoffs 1995 errichtet wurden, als bislang angenommen. Unsichtbar und dennoch tödlich steckt es in Klebern hinter alten Fliesen, in Bodenbelägen oder im verspachtelten Loch in der Wand. Sobald die entsprechenden Stellen bearbeitet werden, kommt es zu hohen Asbestkonzentrationen in der Raumluft. Jährlich fordert die einstige „Wunderfaser“ in Europa geschätzte 47.000 Tote – mehr als der Straßenverkehr.
Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen Bauteilen (ASI-Arbeiten) sind nur Firmen und Handwerkern erlaubt, die über eine aktuelle und entsprechende Sachkunde (Auffrischung alle 6 Jahre!) nach TRGS 519 (Technische Regel für Gefahrstoffe) verfügen, um Asbest entsorgen zu können.
Für den Umgang mit schwach gebundenem Asbest benötigt das Unternehmen zudem eine behördliche Zulassung nach der Gefahrstoffverordnung.
Führen Sie bei vorliegendem Verdacht auf gar keinen Fall Arbeiten selbst aus!
Adressen von Sachverständigen für Schadstoffe in und an Gebäuden finden Sie zum Beispiel beim Gesamtverband Schadstoffsanierung (GVSS).
Bei der Sanierung asbesthaltiger Bauteile steht zunächst der Schutz der Beschäftigten, der Nutzer und der Menschen im Vordergrund, die sich in direkter Näher zur Baustelle befinden. Deshalb schreibt die TRGS zum Beispiel das Tragen besonderer Schutzausrüstung vor.
Zudem werden die kontaminierten Bereiche streng abgeschottet. Es dürfen nur besondere Werkzeuge mit Absaug- und Filtervorrichtungen benutzt werden, für die gesonderte Regeln gelten. Außerdem muss die Baustelle überwacht werden, und einzelne Arbeitsschritte sind vorab zu planen. Schadstoffbelasteter Müll muss getrennt und vollständig entsorgt sowie die gesamte Baustelle nach Abschluss der Arbeiten grob- und feingereinigt werden.
Recycling von Bauabfälle
Vom deutschlandweit angefallenen Bauschutt werden über 90 Prozent recycelt.

Allerdings entfällt ein Großteil davon auf das Verfüllen von Abgrabungen im Straßen- und Tiefbau. Dagegen landen bei den Bauabfällen auf Gipsbasis über 40 % auf Deponien (Stand 2020). Aus den mineralischen, feinkörnigen Bauabfällen lassen sich mit einigem Aufwand durchaus verschiedene Baumaterialien gewinnen, etwa Porenbeton oder Plattenwerkstoffe für Fassaden oder für akustische Anwendungen.
Am weitesten fortgeschritten ist der Einsatz von sogenannten recyclierten (RC) Gesteinskörnungen für den Betonbau. Diese Betone (auch R-Betone) werden deutschlandweit eingesetzt, allerdings müssen die Hersteller die rezyklierten Gesteinskörnungen einer aufwändigen Qualitätskontrolle unterziehen, was den Einsatz bisher eher behindert und verteuert.
Auch fehlen bisher noch Studien zum Langzeitverhalten der Betonbauteile. Immerhin sind einige Forschungsprojekte im Gange (z. B. an der TU Kaiserslautern), die das Ziel haben, das Recycling von Gesteinskörnungen weiter zu vereinfachen und voran zu bringen. Bleibt zu hoffen, dass die Politik und die Verbände die entsprechenden Regelwerke auch entsprechend anpassen.