Für angehende Bauherrn und Immobilieninteressenten ist es nicht so ganz einfach, den Überblick über die Fördermöglichkeiten und die Rahmenbedingungen zu behalten. Wir geben Orientierungshilfe über die Maßnahmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die aktuell gelten.
Über das Ziel sind sich alle einig: Wir brauchen Wohnraum. Trotz aller Widrigkeiten wie die (nicht mehr ganz so) hohen Zinsen versucht die Bundesregierung mit neu aufgelegten und/oder überarbeiteten Fördermaßnahmen über die KfW den Neubau und die Sanierung von Wohnraum nach – zugegebenermaßen momentan überschaubaren – Kräften zu unterstützen. Nach aktuellem Stand haben Bau- und Sanierwillige die nachfolgenden Möglichkeiten, den Staat an ihrem Traum vom Eigenheim zu beteiligen.
Das gibt’s für den Neubau
Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (Kredite 297, 298)
Bei diesem Förderprogramm können Privatpersonen, Unternehmen und Investoren einen Kreditbetrag von bis zu 100.000 Euro je Wohnung beantragen, der auf 150.000 Euro je Wohnung steigt, wenn die Immobilie die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG erfüllt. Ein Gebäude erreicht diese Förderstufe, wenn es
- als Effizienzhaus 40 eingestuft wird und nur 40% Primärenergie benötigt
- die Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus oder des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium erfüllt, bestätigt durch ein Nachhaltigkeitszertifikat
- nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird
Der effektive Jahreszins liegt im Moment bei mindestens 2,47 %. Das Geld darf genutzt werden für den Kauf selbst einschließlich der Nebenkosten und die evtl. Nachhaltigkeitszertifizierung. Die beiden Förderkredite 297 und 298 gibt es als endfälliges Darlehen mit einer Laufzeit zwischen vier und zehn Jahren oder als klassisches Annuitätendarlehen mit einer Laufzeit von bis zu 35 Jahren. Die Zinsbindung liegt jeweils bei fixen zehn Jahren. Außerdem ist eine tilgungsfreie Startphase vorhanden, die ein bis fünf Jahre läuft. Während dieser Zeit müssen Kreditnehmer also nur die auflaufenden Zinsen tragen, jedoch keine Rückzahlung leisten.
Wohneigentum für Familien (Kredit 300)
Speziell für Familien mit Kindern sowie für Alleinerziehende gibt es das KfW-Förderprogramm 300. Die Fördermöglichkeit in dieser angepassten Form gilt schon seit dem 16. Oktober 2023. Sie richtet sich an Familien mit Kindern mit geringem bis mittlerem Einkommen. Gefördert wird der Erstkauf selbstgenutzter und klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen in Deutschland. Die Obergrenze der Förderfähigkeit für das zu versteuernde Jahreseinkommen einer Familie mit einem Kind liegt bei 90.000 Euro. Die maximalen Kreditbeträge liegen zwischen 170.000 Euro (Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“, max. 2 Kinder) und 270.000 Euro, Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)“, ab fünf Kinder).

Für alle Programme gilt: Die Förderung durch die KfW umfasst bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionen - also die gesamten Ausgaben für das Bauwerk, die Leistungen der Fachplanung und Baubegleitung, einschließlich der Dienstleistungen für Lebenszyklusanalyse und Nachhaltigkeitszertifizierung. Bei Eigenleistung sind die Ausgaben für das Material förderfähig.
Das gilt für Bestandsimmobilien
Förderung für selbstgenutzte Immobilien (Kredit 124)
Interessierte, die selbst in Ihr Haus oder Ihre Wohnung einziehen, können die Förderung nach dem KfW-Wohneigentumsprogramm beantragen, bei dem nur wenige Bedingungen zu erfüllen sind. Ab einem effektiven Jahreszins von 3,78 % erhalten Immobilienkäufer bis zu 100.000 Euro an Förderung, mit denen unter anderem der Kaufpreis selbst, die Nebenkosten wie Notar- und Maklergebühren und die Grunderwerb steuerfinanziert werden können. Das gilt sowohl für Neubau als auch für gekaufte Immobilien, entscheidend ist nur, dass die Bauherrn/Käufer die Immobilie anschließend selbst nutzen. Kreditnehmer haben dabei die Wahl zwischen einem Annuitätendarlehen mit einer Laufzeit zwischen vier und 35 Jahren sowie einem endfälligen Darlehen mit einer maximalen Laufzeit von zehn Jahren.
Wohngebäude – Kredit (Kredit 261)
Will der Bauherr sein Haus oder seine Wohnung energieeffizient sanieren, kann er sich bis zu einem Kreditbetrag von 150.000 Euro fördern lassen. Allerdings ist die genaue Höhe abhängig davon, welche Effizienzklasse seine Immobilie anschließend aufweist. Davon hängt auch ein eventueller Tilgungszuschuss ab, der je nach Sanierungsqualität zwischen 5 und 45 % beträgt. Für die Sanierung wird dann ein effektiver Jahreszins von mindestens 2,09 % fällig.
Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (Kredit 358, 359)
Diese Förderung ist für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden gedacht, bis zu 120.000 Euro Kredit pro Wohneinheit sind hier nochmal möglich. Der Zinssatz liegt bei 0,01 % effektiv. Wichtig: Die KfW weist bei diesen beiden Programmen ausdrücklich darauf hin, dass die Förderung unter dem Haushaltsvorbehalt steht!
Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (Zuschuss 458)

Für Biomasseheizungen wird ein Zuschlag von 2.500 Euro gewährt, wenn sie einen gewissen Staub-Emissionsgrenzwert einhalten. Maximal können so 70 Prozent der Investitionssumme privater Selbstnutzer bis zu einem Investitionsbetrag von 30.000 Euro bezuschusst werden. Die im aktuellen Bundeshaushalt 2024 veranschlagte Fördersumme liegt bei knapp 17 Milliarden Euro. Allerdings ist die Nachfrage schwer abzuschätzen, sodass nicht klar ist, ob jeder Tauschwillige tatsächlich in den Genuss dieser Förderung kommt.
Das KfW-Förderprogramm 270 für den Einbau erneuerbarer Energien

Bei diesem Förderprogramm ist die maximale Kreditsumme direkt an die Höhe der Investition gekoppelt. So können Immobilienbesitzer bis zu 150 Millionen Euro pro Vorhaben abrufen. Der Zinssatz beginnt bei 5,21 Prozent und ist an die aktuellen Tabellen der KfW für Förderprogramme gebunden. Ebenfalls flexibel ist die Laufzeit des Förderkredits, die jedoch bei mindestens zwei Jahren liegt. Das KfW-Förderprogramm 270 lässt sich mit anderen Förderkrediten kombinieren, sodass insgesamt eine höhere Unterstützung beim Bau, dem Kauf oder der Sanierung eines Wohngebäudes zur Verfügung steht.
Beim KfW-Förderprogramm 270 gilt also wie bei den anderen KfW-Krediten, dass in vielen Fällen eine Kombination möglich ist. Dadurch lässt sich ein individuelles und größeres Förderpaket schnüren. Sinnvoll ist dies vor allem aufgrund der vorteilhaften Zinssätze sowie der tilgungsfreien Anlaufzeit. Dadurch reduziert sich die Belastung bei der Rückzahlung der Immobilienkredite vor allem in den ersten Jahren. Außerdem ist es durch die KfW-Förderprogramme möglich, einen Immobilienkredit mit geringerem Umfang aufzunehmen. Auch das reduziert die laufenden Belastungen während der Rückzahlung. Durch diese Umstände lohnt es sich, zumindest eine Kalkulation aufzustellen, ob sich die Investition in klimafreundliche Wohngebäude rentiert. Das reicht vom Kauf klimafreundlicher Gebäude bis zur Planung von zusätzlichen Maßnahmen wie dem Einbau von Heizlösungen oder Stromspeichern mit erneuerbaren Energien. Die zinsgünstigen KfW-Förderkredite sorgen oftmals dafür, dass sich die zusätzlichen Investitionen schnell lohnen.