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24. Oktober 2022  (aktualisiert am 11. Juli 2025)

Aktuelle Trends, Arbeitssicherheit und Vertragsbedingungen für Maler und Lackierer

von  textbroker | 8 Min. Lesezeit | #Maler  #Innenausbau  #Arbeitssicherheit  #Vorschriften  #Schutzausrüstung 

Aktuelle Trends, Arbeitssicherheit und Vertragsbedingungen in der Malerbranche Maler steuern in vielen Fällen einen wichtigen Teil zur Innen- und Raumausstattung bei. Aus diesem Grund ist es notwendig, sich mit aktuellen Trends auseinanderzusetzen und den Kunden entsprechende Lösungen anbieten zu können. Wichtige Änderungen gab es in den vergangenen Jahren immer wieder bei technischen Vertragsbedingungen und Verordnungen über die Bauleistungen. Diese werden in Normen über die DIN festgelegt. Eine aktuelle Fassung dieser Normen gehört somit zum Handwerkszeug eines jeden guten Malerbetriebs.

Arbeitssicherheit in Maler- und Lackierbetrieben

Der Arbeitsschutz für Maler und Lackierer beim Umgang mit Farben, Lacken und Lösungsmitteln hat oberste Priorität. Auch andere Faktoren können die Gesundheit bei den Arbeiten eines Malers beeinträchtigen. Zudem bestehen spezielle Anforderungen für spezialisierte Randberufe aus dieser Fachrichtung, darunter vor allem für Vergolder, Tüncher, Tapezierer und Maler mit spezieller fachlicher Ausrichtung. Die Arbeitssicherheit für Maler und Lackierer wird über drei Punkte kontrolliert und gewährleistet:

  • Beurteilung der Gefährdungen und Belastungen, denen Maler und Lackierer am Arbeitsplatz ausgesetzt sind
  • Festlegung der notwendigen Arbeitsschutz-Maßnahmen für Maler und ihre Umsetzung
  • regelmäßige Kontrolle der Arbeitsschutz-Maßnahmen für Maler und ihre Wirksamkeit
Malerarbeiten

Die konkreten Maßnahmen und Regeln für Vergolder, Tüncher, Tapezierer und Maler legen die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften fest. In der Vorschrift 1 sind die Grundsätze der Prävention zusammengefasst. Die DGUV-Vorschrift 2 definiert die Pflichten im Rahmen der Arbeitssicherheit. Hier sind unter anderem die Vorschriften zur betriebsärztlichen Versorgung für den Malerberuf festgelegt. Mit der DGUV-Vorschrift 3 gibt es eine Sammlung von Maßnahmen, die den Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln festlegen.

Ergänzt werden diese Vorschriften für das Lackiererhandwerk durch die allgemeinen gesetzlichen Vorgaben bezüglich des staatlichen Arbeitsschutzes. Zu diesen Verordnungen gehören insbesondere:

  • Arbeitsstättenverordnung
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • Gefahrstoffverordnung
  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

Malerbetriebe haben also eine Reihe von Vorschriften und Gesetze zu beachten. Die Digitalisierung hat den Vorteil, dass es möglich ist, alle diese Verordnungen und Gesetze in digitaler Form abzurufen sowie zu speichern. Auf diesem Weg ist es außerdem einfacher, sich über Änderungen zu informieren und diese umzusetzen. Eine wichtige Aufgabe aller Malerbetriebe ist es somit, sich regelmäßig über Änderungen im Bereich des Betriebsschutzes zu informieren und die geltenden Vorschriften umzusetzen.

Malerarbeiten

Die Berufsgenossenschaft arbeitet an der Verbesserung von betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Dienstleistungen für Klein- und Kleinstbetriebe. Dies betrifft alle Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern, also auch solche, die nicht zum Malerhandwerk gehören. In einem Pilotprojekt wurden zwischen 2018 und 2020 Leistungen von Betriebsärzten trägerübergreifend zusammengelegt. Mehrere Berufsgenossenschaften haben so zentralisierte Leistungen für Klein- und Kleinstbetriebe bereitgestellt, um das Niveau der Versorgung zu verbessern. Im DGUV-Report 1/2021 wurde über die Ergebnisse berichtet. Die Erkenntnisse aus dem Pilotprojekt sollen dazu dienen, kleinen Handwerksbetrieben bessere Leistungen im Bereich der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Versorgung bereitzustellen.

Arbeitskleidung und Schutzausrüstung für Maler

Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften legen die Regeln bezüglich der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) fest. Hier ist unter anderem festgelegt, dass jeder Mitarbeitende Anspruch auf eine solche Schutzausstattung hat. Diese muss vom Arbeitgeber kostenfrei bereitgestellt werden. Auch Reinigung, Pflege und der Austausch dieser Ausstattung gehören zu den Aufgaben des Arbeitgebers, der die Kosten für diese Punkte übernehmen muss.

Die zentralen Gefahren gehen von den Farben und Lacken sowie deren Dämpfen aus. Deshalb sind Atemschutzmasken und Handschuhe wichtige Bestandteile der persönlichen Schutzausrüstung. Jedoch wird diese durch weitere Komponenten ergänzt, wenn die Arbeiten dies erfordern. Dazu gehören eine Schutzbrille, ein Schutzhelm sowie Arbeitsschuhe. Zudem kann es erforderlich sein, Absturzsicherungen, Gehörschutz und ähnliche Vorrichtungen für den Arbeitsschutz bereitzustellen. Dies ist beispielsweise bei Arbeiten mit lauten Werkzeugen oder auf hohen Baugerüsten erforderlich.

Malerarbeiten

Bei der konkreten Auswahl von geeigneter persönlicher Schutzausstattung für Maler und Lackierer hilft das Institut für Arbeitsschutz (IfA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Es stellt ausführliche Informationen zur Schutzkleidung bereit, die die Anforderungen an die Arbeitssicherheit im Malerhandwerk erfüllen. Hier finden sich auch Informationen über die Sicherheitsklassen der persönlichen Schutzausrüstung. Das IfA aktualisiert diese Informationen immer wieder, sodass es sinnvoll ist, die Webseite der DGUV in regelmäßigen Abständen auf Neuerungen zu überprüfen.

DIN 18363 und ATV DIN 18299: Vorgaben und Normen für Malerarbeiten

Wichtig für die Professionalität ist die Einhaltung der Vorgaben und Normen für Malerarbeiten. Geregelt sind sie in der DIN 18363 und der ATV DIN 18299. Die DIN 18363 beinhaltet Vergabe- und Vertragsordnungen für Bauleistungen im Malerhandwerk, während die ATV DIN 18299 allgemeine technische Vertragsbedingungen auflistet.

Die DIN 18363 legt konkrete Vorgehensweise für Arbeiten fest, die von Malern, Lackierern, Malermeistern, Lackierermeistern und ihren Lehrlingen ausgeführt werden dürfen. Somit sind Standards im Malerhandwerk bezüglich der ausgeführten Arbeiten klar definiert. Dies beginnt mit dem Aufmaß durch den Maler und endet beim Anstrich der Decke. Die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für Maler und Lackierer beinhalten Regelungen für die Leistungsbeschreibung. Deshalb sind auch genau hier die spezifischen Berufsbezeichnungen für alle Maler definiert – ob nun Tapezierer oder Vergolder. Sie bilden die Grundlage für die Rechnungsstellung im Malerhandwerk sowie den Nachweis von Leistungen gegenüber dem Auftraggeber. Für die Erstellung von gesetzeskonformen Rechnungen und Leistungsnachweisen ist es allgemein im Handwerk wichtig, sich an die Vorgaben zu halten.

Auch bei diesen Normen und Vorschriften gibt es immer wieder Anpassungen und Ergänzungen. Die Digitalisierung ist dabei ebenfalls ein Helfer für Maler, denn die Regelwerke lassen sich in digitaler Form beziehen. Auf Branchenseiten sind dann auch die aktuellen Änderungen zu finden, sodass es einfach ist, sie zu identifizieren. Änderungen fanden beispielsweise 2019 an der DIN 18363 statt. Das Datum der letzten Änderung lässt sich außerdem an der vollständigen Bezeichnung der aktuell gültigen DIN feststellen. Bei der DIN 18363:2019-09 ist dies also der September 2019.

Trends bei Farben und Putzen: Natürlich und nachhaltig

Wie in vielen anderen Bereichen sind Nachhaltigkeit und ökologische Baumaterialien auch bei Farben inzwischen ein Trend. Kunden verlangen nach Farben und Putzen, die umweltfreundlich sind und auf natürlichen Grundstoffen basieren. Die Auswahl an solchen Optionen steigt ständig. In Form von mineralischem Kalkputz oder Kalkfarben stehen Varianten für den Innenausbau zur Verfügung, die vollständig auf natürlichen Rohstoffen basieren. Die Zuschlagstoffe und Körnung des Kalks entscheiden über Eigenschaften, Haptik und Aussehen der fertigen Wand.

Malerarbeiten

In diesem Zusammenhang kommen auch ganz bestimmte Techniken zum Einsatz. Diese ermöglichen gleichzeitig interessante optische Effekte. Gerade in Verbindung mit Kalkputz hat sich Tadelakt etabliert. Dabei handelt es sich um einen marokkanischen Kalkputz, der auf eine besondere Art aufgetragen wird. Durch die hohe Verdichtung der Oberfläche mit der Kalkpresstechnik entsteht eine Wandbeschichtung mit einem Glanzeffekt. Diese Oberfläche ist gleichzeitig wasserabweisend, sodass Tadelakt auch für Feuchträume genutzt werden kann. Wände, die mit Kalk verputzt und mit Kalkfarben bestrichen sind, weisen darüber hinaus positive Eigenschaften auf. Diese Oberflächen sind diffusionsoffen und somit atmungsaktiv. Kalk weist darüber hinaus schimmelhemmende sowie antiseptische Eigenschaften auf. Somit sind die Wandbeschichtungen auf Basis von Kalk für Innenräume eine gute Option, in denen die Bewohner Probleme mit hoher Luftfeuchtigkeit sowie Schimmelbildung haben. Für Malerbetriebe ist dies eine interessante Option, die Problematik mit einer Wandbeschichtung zu lösen.

Mit Farben energetisch sanieren und renovieren

Die Energieeffizienz von Häusern und Wohnungen ist eine Priorität beim Neubau, aber auch bei Sanierungen und Renovierungen von Altbauten. Zudem verlangen die Kunden nach einem angenehmen Wohnklima, insbesondere während der Heizperiode. Zu dieser Zeit ist die Raumluft für gewöhnlich deutlich trockener, was Erkältungskrankheiten fördert. Fachbetriebe für Malerarbeiten können nach geeigneten Weiterbildungsmaßnahmen Farben empfehlen und bereitstellen, die das Wohnklima positiv beeinflussen und zugleich dabei helfen, Energie zu sparen. Wir kommen bei klassischen Renovierungsarbeiten vorzugsweise Farben auf Lehm- oder Ton-Basis zum Einsatz. Diese Mineralfarben können Feuchtigkeit speichern und später wieder an die Raumluft abgeben. Auf diese Weise regulieren sie die Luftfeuchtigkeit im Raum, die beim Heizen generell etwas zu niedrig ist. Im Sommer reicht es aus, die Wände kurz mit etwas Wasser zu besprühen, um einen Kühleffekt zu erreichen. Dabei wird die Verdunstungskälte genutzt, die tatsächlich die Raumtemperatur senken kann. Auf dieser Basis arbeiten auch Energiesparfarben, denen winzige Kügelchen aus Keramik beigemischt sind.

Zudem gibt es moderne Farben und Farbsysteme, die aktiv beim Energiesparen helfen. So gibt es im Handel Thermowandfarben für den Außen- und Innenbereich, die durch ihre Eigenschaften das Heizen optimieren. Mit einer solchen Farbe an den Raumwänden kann die Heizung früher abgeschaltet werden, weil die Farbe über eine gewisse Zeit die gespeicherte Energie an den Raum abgibt.

Eine absolute Neuheit ist die in Deutschland entwickelte heizende Wandfarbe. Der Trick dabei ist die Zusammensetzung, denn diese Farbe ist schwarz, weil reichlich Kohlenstoff enthalten ist. Die Farbe wird auf die Wände aufgetragen und elektrisch verkabelt. Sobald der Strom fließt, wird die Wandfläche etwa 40° C warm, was ausreicht, um einen Raum zu beheizen. Diese Farbe kann zur Dekoration mit jeder beliebigen Wandfarbe überstrichen werden. Interessant bei diesem System ist, dass die selbstheizende Wandfarbe quasi direkt mit einer Solaranlage verbunden werden kann, einen hohen Wirkungsgrad besitzt und im Laufe der Jahre mit weiteren Farbschichten überstrichen werden kann.

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