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13. August 2023  (aktualisiert am 11. Juli 2025)

Arbeitsschutz bei gewerblichen und privaten Bauten: Was müssen Bauherren wie Unternehmen wissen?

von  textbroker | 6 Min. Lesezeit | #Arbeitsschutz  #Bauherren  #Unfallschutz  #Bauarbeiten  #Meldepflicht 

Arbeits- und Unfallschutz sind ernstzunehmende Themen. Gerade bei privaten Bauprojekten wird gerne auf die Hilfe von Freunden und Bekannten zurückgegriffen, ohne dass entsprechende Vorkehrungen getroffen sind. Das hat schnell kostspielige Auswirkungen, denn der Bauherr trägt immer die Verantwortung – unabhängig davon, ob es sich um ein kleines, privates Projekt oder einen gewerblichen Großbau handelt. Was es dabei alles zu beachten gibt und wie sich Bauherren vorbereiten, behandeln wir im folgenden Beitrag.

Arbeits- und Unfallschutz: Diese gesetzlichen Regeln gelten für private wie gewerbliche Bauten

Im ersten Schritt sollte jeder, der ein Bauvorhaben plant, die Meldepflicht kennen und berücksichtigen. Sie gilt grundsätzlich bei allen Bauvorhaben, wenn andere Personen außer dem Ehe- oder Lebenspartner an den Arbeiten beteiligt sind. Außerdem ist die Meldepflicht unabhängig von Umfang, Dauer oder Art der Bauarbeiten und muss sogar bei unentgeltlicher Tätigkeit erfolgen. Spätestens eine Woche nach Beginn der Bauarbeiten muss ein solches Projekt bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) angemeldet sein.

Am Arbeitsplatz gelten dann die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB). Dies ist ein umfassendes Werk an Regeln und Vorgaben. Auch sie sind auf privaten wie auf gewerblichen Baustellen anzuwenden. Erstellt wird das Regelwerk vom Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB). Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin veröffentlicht die jeweils aktuelle Version auf der Webseite.

Private Baustellen mit unentgeltlichen Helfern

Oftmals herrscht die Meinung vor, dass private Baustellen mit freiwilligen Helfern gesetzlich anders behandelt werden. Das stimmt jedoch nicht. Eine Meldepflicht sowie die Pflicht zur Unfallversicherung gilt auch dann, wenn die Helfer ohne Entgelt arbeiten. Mit der Meldepflicht bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft erhalten alle beteiligten Helfer eine gesetzliche Unfallversicherung. Dadurch entstehen auch Kosten, die individuell berechnet werden.

Arbeiter mit Schutzweste hält einen Bauhelm unter dem Arm

Die geleisteten Helferstunden werden mit dem fiktiven Arbeitsentgelt multipliziert, sodass eine Berechnungsgrundlage vorhanden ist. Im Jahr 2022 betrug der Beitragssatz 12,9738 Prozent vom Arbeitsentgelt bei einem Mindestbeitrag von 100 Euro. Als Arbeitsentgelt wird mit 13,16 Euro pro Stunde in den alten und mit 12,46 Euro in den neuen Bundesländern gerechnet. Der Bauherr selbst wird dabei nicht eingerechnet und ist auch nicht versichert. Es gibt jedoch eine freiwillige Versicherung für Bauherren. Diese können sie im selben Schritt für sich selbst und den Ehe- oder Lebenspartner bei der Berufsgenossenschaft abschließen. Hat das Bauprojekt weniger als 40 Stunden gedauert, stellt die Unfallkasse der öffentlichen Hand den Versicherungsschutz.

Absicherung der Baustelle: Auch bei privaten Projekten Pflicht

Die Sicherung der Baustelle ist einer der zentralen Punkte der Unfallverhütung. Dazu gehören sowohl technische als auch informative Maßnahmen. Die Berufsgenossenschaften und auch die Unfallkassen geben Unfallverhütungsvorschriften heraus. Diese dienen als Orientierungshilfe und setzen die Standards. Auch hier gilt, dass eine Baustellensicherung bei gewerblichen wie privaten Baustellen vorgeschrieben ist.

Eine ordnungsgemäße Sicherung ist im Interesse des Auftraggebers sowie des durchführenden Unternehmers. Ist eine Baustelle nicht korrekt gesichert, dann können Schadenersatzforderungen geltend gemacht werden. Kommt eine Person auf der Baustelle zu Schaden, können diese Regressforderungen unangenehme Höhen erreichen.

Die Sicherung der Baustelle muss immer den Bedingungen entsprechen. Sie dient zudem sowohl dem Schutz der Arbeiter als auch dem unbeteiligter Personen. Das betrifft zum Beispiel Tiefbauarbeiten. In diesem Fall muss die Grube abgesperrt, gesichert und gut sichtbar markiert werden. Auf diese Weise sind einerseits die Arbeiter gewarnt, andererseits können auch Passanten nicht aus Versehen in die Grube fallen.

Gleiches gilt bei Hochbauarbeiten. Tätigkeiten an der Fassade oder dem Dach erfordern ein Gerüst. Das muss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und Möglichkeiten zur Sicherung bieten. Die Arbeiter auf der Baustelle benötigen entsprechende Schutzkleidung. Bei Hochbauarbeiten besteht diese aus Helm und Auffanggurten. Zusätzlich können Absturzsicherungen und Auffangeinrichtungen wie Netze oder Wände erforderlich sein. Ebenfalls muss der Bereich unter und in der Nähe vom Gerüst abgesperrt oder gesichert werden, sodass keine Unbeteiligten zu Schaden kommen können – etwa durch herabfallende Teile.

Ein Arbeiter der mit Sicherung am Gerüst festgemacht wird

Auch der Lärmschutz zählt zur Baustellensicherung. Hier ist der Bauherr beziehungsweise das ausführende Unternehmen in der Pflicht, entsprechende persönliche Schutzausrüstung bereitzustellen. Im Fall von Lärm ist dies ein Gehörschutz. Weiterhin sind die Zeiten zu berücksichtigen, in denen laute Maschinen und Geräte betrieben werden dürfen. So ist in Wohngebieten der Betrieb an Sonn- und Feiertagen vollständig sowie werktags zwischen 20 und sieben Uhr untersagt. Welche Maschinen und Geräte wann und wo betrieben werden dürfen, legt die 32. BImSchV, die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung, fest. Dort ist eine Liste für über 50 Maschinen zu finden.

Die Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm legt die Immissionsrichtwerte fest. Werden diese überschritten, müssen weitere Maßnahmen ergriffen werden. Dazu zählt die Information der betroffenen Anlieger, oder es muss auf Maschinen ausgewichen werden, die weniger Lärm erzeugen.

Die technischen Regeln für Arbeitsstätten und die BG Bau liefern konkrete Hinweise für den Arbeitsschutz

Welche Maßnahmen für den Arbeits- und Unfallschutz auf einer Baustelle erforderlich sind, hängt von den individuellen Gegebenheiten sowie den anfallenden Arbeiten ab. Aus diesem Grund ist immer eine Gefährdungsbeurteilung jeder Baustelle erforderlich. In diesem Prozess werden alle potenziellen Gefahrenquellen identifiziert, damit die passenden Maßnahmen eingeleitet werden können. Eine Gefährdungsbeurteilung ist komplex und deckt viele verschiedene Bereiche ab. Dazu zählen die folgenden Gefährdungsfaktoren:

mechanische Gefährdungen, elektrische Gefährdungen, thermische Gefährdungen, biologische Arbeitsstoffe, Gefahrstoffe, Gefährdung durch physikalische Einwirkungen, Gefährdung durch Arbeitsumgebungsbedingungen, Gefährdung durch physische Belastung, psychische Faktoren, Arbeitszeitgestaltung

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat ein umfangreiches Handbuch zum Thema Gefährdungsbeurteilung herausgebracht. Es ist auf der Webseite der Bundesanstalt abrufbar und steht ebenfalls zum Download bereit. Das Handbuch zur Gefährdungsbeurteilung ist vor allem für Unternehmen im Bausektor konzipiert und gehört dort zur Grundausstattung. Jedoch können auch private Bauherren auf diese Informationen zurückgreifen.

Gerade für private Bauherren ist zudem das Angebot der Berufsgenossenschaft BAU interessant. Auf ihrer Webseite hat die BG eine Reihe von Informationen speziell für private Bauprojekte zusammengestellt. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, direkt mit der Berufsgenossenschaft in Kontakt zu treten. Zu diesem Zweck ist eine Hotline eingerichtet, und es gibt Ansprechpartner für die unterschiedlichen Themenbereiche. Dies ist vor allem eine gute Option für private Bauprojekte, wenn noch Unsicherheiten vorhanden sind.

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