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4. Januar 2021  (aktualisiert am 11. Juli 2025)

Asbest: Was tun?

von  Ulrich Wolf | 4 Min. Lesezeit | #asbest  #gesundheitsgefährdung  #asbestentsorgung  #asbestsanierung  #gebäudeschadstoffe 

Asbest findet sich in wesentlich mehr Gebäuden, die vor dem Verbot des Gebäudeschadstoffs 1995 errichtet wurden, als bislang angenommen. Unsichtbar und dennoch tödlich steckt es in Klebern hinter alten Fliesen, in Bodenbelägen oder im verspachtelten Loch in der Wand. Sobald die entsprechenden Stellen bearbeitet werden, kommt es zu hohen Asbestkonzentrationen in der Raumluft.

Pauschal kann man sagen, dass neben den bekannteren Produkten mit fest gebundenem Asbest (Welleternitplatten, Promabestplatten oder auch Spritzasbest) viele alte Putze, Spachtelmassen, Dichtungen und Fliesenkleber den gefährlichen Stoff enthalten können. Das betrifft geschätzt ein Drittel des Altbaubestandes (vor 1995 gebaut oder saniert) in Deutschland. Aber was passiert konkret, wenn Sie einen Auftrag annehmen, bei dem Sie in einem möglicherweise betroffenen Gebäude arbeiten und einen Verdacht auf Asbest abklären möchten? Wie können Sie eine eventuell notwendige Asbestsanierung initiieren?

Die Gefährdungsbeurteilung

Normalerweise muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung schon vor Beginn einer jeden Sanierung oder sonstigen handwerklichen Tätigkeit in Altbauten ein Verdacht auf Gebäudeschadstoffe abgeklärt werden – dazu zählt auch Asbest. Befindet sich schwach gebundenes Asbest in einem Gebäude, ist der Bauherr verpflichtet, die Sanierungsdringlichkeit durch ein Asbestkataster entsprechend landesbezogener Asbest-Richtlinie zu bewerten. Auch für fest gebundenes Asbest ist es sinnvoll, angeben zu können, wo es verbaut wurde. Sollte eine Überprüfung dennoch nicht vor Aufnahme der Tätigkeiten stattgefunden haben, müssen Sie bei Unsicherheit über vorhandene Gebäudeschadstoffe alle Tätigkeiten sofort einstellen – bis festgestellt wurde, ob eine Asbestentsorgung notwendig ist oder nicht. Die Baustelle muss dann so gesichert werden, dass sie für andere Personen nicht zugänglich ist.

Informieren Sie unverzüglich den Bauherren, der daraufhin verpflichtet ist, erforderliche Ermittlungen fachkundig vorzunehmen bzw. in Auftrag zu geben. Am besten sollte ein Sachverständiger für Gebäudeschadstoffe ein Gebäudeschadstoffkataster erstellen. Es enthält Informationen über die im Gebäude vorhandenen Schadstoffe, ihr Gefahrenpotential und ihre Verteilung. Um den Kunden zu entlasten, können Sie natürlich anbieten, die Angelegenheit in seinem Namen zu übernehmen. Danach kann, falls erforderlich, die Asbestentsorgung in Angriff genommen werden.

Nach der Asbestentsorgung: Wann kann wieder gearbeitet werden?

Nachdem ein Gebäudeschadstoffkataster für das Gebäude erstellt und Asbestvorkommen festgestellt wurde, besteht eine gesetzliche Anzeigepflicht nach TRGS 519 für die geplanten Tätigkeiten gegenüber dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt. Bei Asbestvorkommen liegt die Frist bei sieben Tage vor Arbeitsaufnahme, bei anderen Gebäudeschadstoffen (u. a. PAK, PCB) kann die Frist bis zu vier Wochen betragen.

Je nachdem, wie stark die Vorkommen im Gebäude verbreitet sind, können ASI-Arbeiten parallel zu anderen Sanierungsarbeiten stattfinden. Das heißt: Dort, wo der Gefahrstoff nicht ausgebaut werden muss, können Sie auch schon tätig werden – wenn es die Planung der Asbestsanierung zulässt. Sobald mehrere Gewerke gleichzeitig auf der Baustelle tätig sind, muss bei ASI-Arbeiten ein Koordinator nach Gefahrstoffverordnung die Baustelle überwachen. Seine Anweisungen müssen Sie dann natürlich befolgen.

Asbestverdacht und Asbestentsorgung: Selbst die Sachkunde erwerben

Eine Möglichkeit, in Zukunft auch auf Baustellen tätig zu werden, auf denen Asbest nachgewiesen wurde, ist es, selber die Sachkunde nach TRGS 519 zu erwerben. Kurse dazu werden bundesweit von vielen Weiterbildungseinrichtungen angeboten. Jüngst wurde bekannt, dass sich der hochgefährliche Stoff in wesentlich mehr Gebäuden befindet als bislang angenommen. Außerdem haben Untersuchungen gezeigt, dass es auch beim Bearbeiten von Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern zu sehr hohen Konzentrationen kommt. Es ist anzunehmen, dass es aufgrund dieser Tatsachen nicht nur zu einem geschärften Bewusstsein, sondern langfristig auch zu einer Verschärfung der gesetzlichen Vorgaben kommen wird. Firmen, die in Zukunft über die Sachkunde zur Asbestsanierung verfügen, dürften in den nächsten Jahren kaum unter Auftragsmangel leiden.

ein altes Wellblech-Hausdach mit Asbest darin

Wie läuft eine Asbestsanierung ab?

Bei der Sanierung asbesthaltiger Bauteile steht zunächst der Schutz der Beschäftigten, der Nutzer und der Menschen im Vordergrund, die sich in direkter Näher zur Baustelle befinden. Deshalb schreibt die TRGS zum Beispiel das Tragen besonderer Schutzausrüstung vor. Zudem werden die kontaminierten Bereiche streng abgeschottet. Es dürfen nur besondere Werkzeuge mit Absaug- und Filtervorrichtungen benutzt werden, für die gesonderte Regeln gelten. Außerdem muss die Baustelle überwacht werden, und einzelne Arbeitsschritte sind vorab zu planen. Schadstoffbelasteter Müll muss getrennt und vollständig entsorgt sowie die gesamte Baustelle nach Abschluss der Arbeiten grob- und feingereinigt werden.

Achtung: Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen Bauteilen (ASI-Arbeiten) sind nur Firmen und Handwerkern erlaubt, die über eine aktuelle und entsprechende Sachkunde (Auffrischung alle 6 Jahre!) nach TRGS 519 (Technische Regel für Gefahrstoffe) verfügen, um Asbest entsorgen zu können. Für den Umgang mit schwach gebundenem Asbest benötigt das Unternehmen zudem eine behördliche Zulassung nach der Gefahrstoffverordnung. Führen Sie bei vorliegendem Verdacht auf gar keinen Fall Arbeiten selbst aus! Adressen von Sachverständigen für Schadstoffe in und an Gebäuden finden Sie zum Beispiel beim Gesamtverband Schadstoffsanierung (GVSS). Zudem erhalten Sie dort auch eine Liste der Betriebe, die berechtigt sind, ASI-Arbeiten nach TRGS 519 auszuführen.

Portrait Ulrich Wolf

Ulrich Wolf

Ulrich Wolf gehört zum Management Programm der Fachzeitschrift bmH bauen mit Holz im Kölner Bruderverlag. Seit 25 Jahren arbeitet der ausgebildete Zimmerer als Redakteur für verschiedene Fachzeitschriften aus dem Bau-, Ausbau- und Do-it-yourself-Bereich. Knapp zehn Jahre lang betrieb er eine Agentur, die Foto- und Videoproduktionen sowie Fachtexte für Redaktionen und Unternehmen aus diesen Fachbereichen realisierte.

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