Im Dickicht der vielen Fördermöglichkeiten für Hausbesitzer taucht neben KfW, GEG und BEG auch immer wieder die Abkürzung BAFA auf. Wer oder was steckt eigentlich dahinter, was kann und darf das BAFA und warum sollte ich das überhaupt wissen? Wir klären die wichtigsten Fragen.
Was ist eigentlich das BAFA?
BAFA steht für BundesAmt Für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). In den Bereichen Außenwirtschaft, Wirtschaftsförderung, Energie und Wirtschaftsprüferaufsicht nimmt es wichtige administrative Aufgaben des Bundes wahr wie etwa die Ausfuhrkontrolle. Eingebunden in die Exportkontrollpolitik der Bundesregierung wirkt das BAFA als Genehmigungsbehörde in enger Kooperation mit anderen Bundesbehörden an einem komplexen Exportkontrollsystem mit. Im Bereich Energie fördert das BAFA energieeffiziente Techniken sowie Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien beim Heizen.
Was wird vom BAFA gefördert?
Das BAFA ist der richtige Ansprechpartner, wenn es um Zuschüsse für Sanierungsmaßnahmen im Bestand geht. Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle beitragen. Attraktive Fördermittel erhalten Hausbesitzer hier über den Programmteil „Einzelmaßnahmen“ der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM).
Gefördert werden:
- Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie die Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden;
- Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren;
- sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung
- Erstinstallation/Erneuerung von Lüftungsanlagen

Der größte und wichtigste Posten bei der BAFA-Förderung ist der Umstieg auf umweltfreundliche Heizanlagen. Mit der Förderung beteiligt sich der Staat unter anderem an den Kosten der neuen Anlage und gibt noch etwas obendrauf, wenn Sie Ihre alte Öl- oder Gasheizung auswechseln. So sollen Hausbesitzer entlastet werden, wenn sie sich für klimafreundliche Alternativen wie eine Solarthermieanlage auf dem Dach oder eine Pelletheizung im Keller entscheiden. Die maximalen Fördersätze liegen dabei zwischen 20 und 40 Prozent. Dieser jeweilige Basis-Fördersatz erhöht sich um 10 Prozent, wenn die neue Heizung eine funktionstüchtige Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte funktionstüchtige Gasheizung ersetzt. Für Gasetagenheizungen gilt keine Altersgrenze. Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen beheizt werden. Der Basis-Fördersatz erhöht um weitere 5 Prozent bei Wärmepumpen, wenn als Wärmequelle Wasser, Abwasser oder das Erdreich erschlossen wird.
Attraktive Zuschüsse vergibt das BAFA darüber hinaus auch für den Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung sowie für Smart-Meter, Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik. Neben der BEG-Förderung unterhält das BAFA auch ein attraktives Programm für die Planungs- sowie Überwachungsleistungen von Energieberatern. Die Inanspruchnahme einer solchen Energieberatung ist für fast alle Fördergelder zwingende Voraussetzung
So wird eine Energieberatung gefördert
Gegenstand der Förderung:
Mit der Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) werden von Expertinnen und Experten durchgeführte Energieberatungen gefördert.
Höhe der Förderung:
- 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 1.300 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern
- 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 1.700 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
- zusätzliche Förderung für WEG: 500 Euro einmalig pro WEG bei Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung
Die sogenannte BAFA-Vor-Ort-Beratung hilft dabei, eine fundierte Informationsgrundlage für energetische Modernisierungen zu schaffen. Mit dem Bereich “Energieeffizienz“ fördert das BAFA außerdem Mini-KWK-Anlagen (Blockheizkraftwerke). Erhältlich sind hier zeitlich befristete Vergütungen für den selbst erzeugten Strom. Besonders interessant für Käufer kleiner KWK-Anlagen ist, dass sich die Vergütungen auch pauschal auszahlen lassen.
Wie hoch ist denn die Förderung?
Bei der BAFA-Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden gibt es sowohl eine Mindest- als auch eine Obergrenze bei den Investitionen der Bauherren. So liegt das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen bei 2.000 Euro brutto. Der Fördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben. Diese förderfähigen Kosten sind am anderen Ende gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr, insgesamt auf maximal 600.000 Euro pro Gebäude. Wie bei allen Fördermaßnahmen erfordert die Antragstellung die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE).

Was ist denn eigentlich der Unterschied zwischen BAFA und KfW?
Der Unterschied zwischen KfW und BAFA liegt darin, dass die KfW Kredite für energetische Maßnahmen anbietet, die sowohl Einzelmaßnahmen als auch die Ertüchtigung zum Effizienzhaus umfassen können. Das BAFA hingegen vergibt Zuschüsse für nachhaltige Investitionen, die nur Einzelmaßnahmen im Bestand betreffen. Das BAFA ist dem BMWi unterstellt, während die KfW eine staatliche Förderbank ist.
Wie greift die aktuelle Haushaltssituation des Bundes in die Förderungen des BAFA ein?
Die Bundesregierung prüft derzeit die Auswirkungen des Urteils vom Bundesverfassungsgericht vom 15. November 2023 zum 2. Nachtragshaushalt 2021. Mit der Urteilsverkündung hat das Bundesfinanzministerium eine sofortige Haushaltssperre verfügt, nach der aktuell keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden dürfen, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind. Entsprechend werden mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres sowohl die Annahme als auch Bewilligung von Anträgen pausiert. Wichtig: Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.