Barrierefreiheit ist gerade im Alter sowie für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen ein wichtiges Thema. Nur so sind Freiheit und ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden und im Alltag möglich. Normen geben die Standards vor und erleichtern es, das barrierefreie Bauen in der Praxis umzusetzen. Eine neue europäische Norm sorgt jetzt für Verwirrung darüber, welche Regeln beim barrierefreien Bauen zukünftig gelten.
Diese Punkte legt die neue DIN 18040 fest

Alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind dann verpflichtet, diese Regelungen in nationales Recht umzusetzen. Da die entsprechende nationale Regelung die DIN 18040 ist, war eine Anpassung der Norm erforderlich. Die europäische Norm DIN EN 17210 wurde im August 2021 erlassen. Da es eine 36-monatige Übergangsfrist zur Übernahme in nationales Recht in der EU gibt, mussten die neuen Normen bis zum August 2024 angepasst werden.
Diese Überarbeitung brachte einige Herausforderungen mit sich. Das liegt vor allem an den Unterschieden bei der Definition und dem Fakt, dass Deutschland bereits umfangreiche Normen für das barrierefreie Bauen besaß. In anderen Ländern der Europäischen Union gab es solche Normen teilweise noch nicht, was die Übernahme in nationales Recht einfacher gestaltete.
Der neue Entwurf der DIN 18040 harmonisiert also die Vorgaben der EU mit dem nationalen Recht. Damit ändern sich auch zahlreiche Normen. Beispiele dafür gibt es an vielen Punkten. So sinkt der tolerierbare Höhenunterschied beim Bodenbelag von Türen von zwei auf einen Zentimeter. Schwellen bei Türen müssen fortan abgerundet oder abgeschrägt sein. Nach diesem Muster ändern sich viele Vorgaben der alten DIN 18040, teilweise jedoch nur geringfügig um bestimmte Werte.

Die neue EU-Norm ändert diesen Wert auf einen Bereich zwischen 85 und 105 Zentimetern. Dementsprechend erfolgte auch eine Anpassung in der DIN 18040, sodass fortan Drücker in einer Höhe von 85 bis 105 Zentimetern installiert werden können und dies als barrierefrei gilt. Es gibt zahlreiche Änderungen dieser Art im Vergleich zu den bisher geltenden Normen. Dies betrifft Treppen, Rampen oder Toiletten.
Vorgaben der Europäischen Union: Die DIN EN 17210 gibt die Richtung vor
Bei einem Blick auf die Vorgaben in der DIN EN 17210 zeigt sich, dass die europäischen Normen in vielen Punkten einen anderen Ansatz verfolgen, als dies in der DIN der Fall ist. So legt die DIN EN 17210 in sehr vielen Fällen flexible Bereiche fest, wenn es um Maße geht. Das hat zur Folge, dass für die praktische Ausführung meist ein variabler Bereich vorhanden ist, in dem immer die Norm erfüllt wird. Diese Flexibilität gibt in der Praxis mehr Freiheit bei der Installation. Darüber hinaus behandelt die europäische Norm viele Bereiche, die in der DIN 18040 bisher gar nicht erfasst wurden.

Die Herausforderung bei der Überarbeitung der DIN 18040 war es, dass es in diesen Bereichen zu Überschneidungen und sogar zu Konflikten mit existierenden Gesetzen kam. Aus diesem Grund gestaltete sich eine direkte Übernahme der EU-Norm in nationales Recht kompliziert und dauerte mehr als drei Jahre.
Welche Vorgaben sind künftig maßgeblich?
Für die Zukunft gilt, dass die DIN EN 17210 die in der Europäischen Union relevante Norm ist. Für nationales Recht ist hingegen die DIN 18040 weiterhin der Bezugspunkt. Durch die Überarbeitung und Harmonisierung gibt es jedoch ab 2025 keine Unterschiede mehr. Der Grund dafür liegt in der Übernahmeverpflichtung von europäischen Normen, die für alle Mitgliedsstaaten gilt.
Die DIN 18040 gilt sowohl für Neubauten als auch in der Sanierung von Bestandsgebäuden. Sofern in der technischen Baubestimmung eines Projekts auf die Normen aus der DIN 18040 verwiesen wird, gelten diese als verpflichtend. Wer ein Planungskonzept erstellt, das barrierefreies Bauen beinhaltet, der muss sich ebenfalls auf die überarbeitete DIN 18040 beziehen. Grundsätzlich und auf lange Sicht hat die europäische DIN EN 17210 jedoch Vorrang vor nationalem Recht und Normen.
Was bedeuten die überarbeitete DIN 18040 und die neue DIN EN 17210 für die Praxis?
Bei Normen wie der DIN 18040 gilt, dass es sich nicht um verpflichtende Vorgaben handelt. Die Anwendung ist somit freiwillig oder als Hilfestellung anzusehen, wenn es darum geht, ein Gebäude barrierefrei zu gestalten. Anders sieht es aus, wenn im Rahmen des Bauvertrags vereinbart wird, dass die Norm zur Anwendung kommt. In diesen Fällen ist es notwendig, sich an die Vorgaben aus der Norm zu halten.

Diese sind gekennzeichnet durch flexible Vorgaben. Die Schutzziele und Zieleigenschaften geben nur vor, dass ein bestimmter Bereich barrierefrei zu sein hat, statt exakte Maßnahmen vorzugeben, wie dies erreicht wird. Mit der neuen DIN 18040 ist dies beispielsweise bei Sanitärräumen der Fall. So ist es nun die Vorgabe, dass die Räume für Personen mit Rollstühlen oder Rollatoren ohne Beeinträchtigung benutzbar sein müssen.
Dies gibt künftig mehr Flexibilität bei der Planung und Ausführung von barrierefreien Gebäuden. Gerade bei der Sanierung ist dies ein Vorteil. Denn statt mit Zwang eine spezifische Vorgabe exakt umzusetzen, gibt es jetzt die Option, mit den baulichen Gegebenheiten zu arbeiten und trotzdem das Ziel der Barrierefreiheit zu erreichen.