Brandschutzmanschetten sind ein wesentlicher Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes bei Gebäudeinstallationen. Sie werden speziell eingesetzt, um die Ausbreitung von Feuer und Rauch entlang von Entsorgungsleitungen, insbesondere bei Mischinstallationen, zu verhindern. Mischinstallationen beziehen sich auf die Kombination verschiedener Rohrsysteme, wie Abwasser- und Lüftungsrohre, innerhalb einer baulichen Einheit.
Die Brandschutzmanschetten zur Abschottung von Entsorgungsleitungen bei Mischinstallationen ist für Gussleitungen mit einem Übergang auf brennbare Rohre geeignet. Curaflam® KonfixPro ist die Lösung zur Abschottung von Rohrleitungen Guss mit abzweigenden Rohrleitungen aus Kunststoff gemäß DIBt Vorgabe (DIBt-Newsletter 02/2012 „Metallrohre mit Anschluss auf Kunststoffrohren“).
Technische Details des Curaflam® KonfixPro:
- Guss (Hauptleitung) Ø ≤ 160 mm
- abzweigende Rohrleitungen Ø ≤ 110 mm
- Normrohre: PVC, PP, PE-HD, LDPE, PB, PE-X, ABS, AS
- Schalldämmende Abwasserrohre
- Geberit Silent-Pro, Silenta Premium, WAVIN SiTech+
- und WAVIN AS+
Bei der Abschottung von Hauptleitungen in Deckendurchbrüchen spielen die Dämmung und Ummantelungen eine entscheidende Rolle, um im Brandfall eine Ausbreitung des Feuers und Rauchs zu verhindern. Die Verwendung geeigneter Materialien und die Beachtung spezifischer Dicken und Eigenschaften sind dabei von zentraler Bedeutung. Zur Schalldämmung kommen häufig PE-Schalldämmstreifen zum Einsatz, die eine maximale Dicke von 5 mm aufweisen. Diese Streifen sind effektiv, um die Lärmbelastung durch die Leitungsführung zu minimieren, ohne dabei den Brandschutz zu beeinträchtigen.

Ein weiteres wichtiges Material für die Dämmung ist Mineralwolle, die aufgrund ihres hohen Schmelzpunktes von über 1000°C besonders geeignet ist. Die Dicke der Mineralwolle sollte 15 mm nicht überschreiten, um eine optimale Effizienz zu gewährleisten. Diese Art der Dämmung bietet nicht nur Schutz gegen Feuer, sondern verbessert auch die thermische Isolation der Leitungen.
Für zusätzlichen Schutz werden Mineralwoll-Rohrschalen verwendet, deren Anwendungsdetails in den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (aBG) festgelegt sind. Diese Rohrschalen sollten eine Dicke von mindestens 30 mm haben, um eine ausreichende Barriere gegen Feuer und Hitze bereitzustellen. Besonders bei Hauptleitungen mit einem Durchmesser von bis zu 110 mm werden oft dickere Mineralwoll-Rohrschalen (mindestens 150 mm) verwendet, um eine maximale Schutzwirkung zu erzielen.
Bei der Installation von Brandschutzmanschetten zur Abschottung von Entsorgungsleitungen in Mischinstallationen gibt es verschiedene Anforderungen und Richtlinien bezüglich der Abstände zu angrenzenden Leitungssystemen. Diese spezifischen Vorgaben sind entscheidend, um die Sicherheit im Brandfall zu gewährleisten. Zunächst gibt es keine erforderlichen Abstände (Nullabstände) zu nichtbrennbaren Rohrleitungen, die mit Mineralwolle gedämmt sind, sofern deren Durchmesser 64 mm oder weniger beträgt. Ähnlich verhält es sich mit nichtbrennbaren Rohrleitungen, die mit Synthese-Kautschuk gedämmt sind; auch hier ist bei einem Durchmesser von bis zu 64 mm kein Abstand erforderlich. Für die Abschottung solcher Konfigurationen kann beispielsweise das Curaflam® Rollit ISOPro verwendet werden.
Für brennbare Rohrleitungen, die ebenfalls mit Synthese-Kautschuk gedämmt sind und einen Durchmesser von bis zu 63 mm aufweisen, sind spezielle Abschottungssysteme wie Curaflam® XSPro oder Curaflam® ECOPro vorgesehen. Des Weiteren sind Absperrvorrichtungen wie der Typ AVR geba Bartholomäus für Rohrleitungen mit einem Durchmesser von bis zu 200 mm in die Abschottungsmaßnahmen einzubeziehen.
Bei Elektroleitungen, deren Durchmesser 65 mm nicht überschreitet, muss ein Mindestabstand von mehr als 20 mm zum Curaflam® KonfixPro eingehalten werden; hierfür eignen sich Brandschutzstopfen wie der ZZ-Brandschutzstopfen BDS zur Abschottung. Zudem ist bei der Installation darauf zu achten, dass zugelassene Nullabstände zu spezifischen, herstellerbezogenen Abschottungssystemen eingehalten werden, besonders bei nichtbrennbaren Rohren und Mehrschichtverbundrohren.