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21. Februar 2025  (aktualisiert am 11. Juli 2025)

Die 8 wichtigsten Versicherungen für Handwerksbetriebe

von  textbroker | 6 Min. Lesezeit | #Handwerksbetrieb  #Versicherung  #Betriebshaftpflicht  #Gewerbeversicherung  #Unternehmensschutz 
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Das Angebot an Versicherungen ist inzwischen unüberschaubar groß. Gerade Unternehmen können sich gegen ein breites Spektrum an potenziellen Schadensfällen absichern. Allerdings sind nicht alle Versicherungen sinnvoll oder unbedingt erforderlich. Es folgt ein Blick auf die acht wichtigsten Versicherungen für Handwerksbetriebe:

  1. Betriebshaftpflichtversicherung
  2. Geschäftsgebäudeversicherung
  3. Geschäftsinhaltsversicherung
  4. Betriebsunterbrechungsversicherung
  5. Betriebsschließungsversicherung
  6. Rechtsschutzversicherung
  7. Cyber-Versicherung
  8. Umwelthaftpflichtversicherung

Betriebshaftpflichtversicherung: Unerlässlich für Handwerksbetriebe

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist daher Pflicht, denn die Kosten durch Personen-, Sach- oder Vermögensschäden können ins Unermessliche gehen und im schlimmsten Fall die Insolvenz für einen Betrieb bedeuten.
Die mit Abstand wichtigste Versicherung für Handwerksbetriebe ist die Betriebshaftpflichtversicherung. Sie deckt Schäden ab, die bei Arbeiten bei Kunden entstehen. Von kleineren Zwischenfällen wie einem zerbrochenen Fenster bis zu großen Unfällen wie der Zerstörung eines unterirdischen Stromkabels bei Erdarbeiten oder einem Wasserschaden in einem Mehrfamilienhaus sind dadurch alle potenziellen Schäden abgedeckt.
Auch Personenschäden deckt die Betriebshaftpflichtversicherung. In diesem Bereich gibt es ebenfalls ein breites Spektrum an Szenarien. Verletzungen von Passanten durch herabfallende Fassadenteile von einem Gerüst oder sogar Todesfälle, die durch die Tätigkeit des Betriebs verursacht werden, gehören zum Versicherungsschutz.

Geschäftsgebäudeversicherung und Geschäftsinhaltsversicherung schützen Betriebseinrichtungen

zwei Männer schütteln sich die Hand nach Vertragsunterzeichnung
Jeder Handwerksbetrieb besitzt kleinere oder größere Gebäude, mitunter auch mehrere Immobilien. Sie sind in der Regel der Mittelpunkt der Geschäftstätigkeit oder zumindest ein elementarer Bestandteil. Ob Werkstatt, Lager oder Geschäft: Im Fall einer Beschädigung der Gebäude sind die Tätigkeiten des Betriebs deutlich beeinträchtigt oder sogar vollständig unterbrochen.
Die Geschäftsgebäudeversicherung deckt Schäden, die an den Gebäuden entstehen. Typische Vorfälle, gegen die eine Geschäftsgebäudeversicherung absichert, sind Brände, Überschwemmungen, Blitzschläge und Umweltkatastrophen im Allgemeinen. Zusätzlich ist es möglich, sich gegen Glasbruch und andere kleinere Schäden abzusichern.

Direkt an der Geschäftsgebäudeversicherung setzt die Geschäftsinhaltsversicherung an. Dabei geht es um bewegliche Güter, die kein fester Bestandteil des Gebäudes sind. Bei einem Feuer in der Werkstatt ist in der Regel nicht nur das Gebäude betroffen, sondern auch Waren, Werkzeuge und Maschinen.

Die Geschäftsinhaltsversicherung deckt Schäden an diesen Gütern ab, die sonst von keiner anderen Versicherung geschützt sind. Oft haben die Werkzeuge und Waren im Lager einen hohen Wert. Aus diesem Grund ist eine Geschäftsinhaltsversicherung für die Mehrheit der Handwerksbetriebe unverzichtbar.

Betriebsunterbrechungsversicherung und Betriebsschließungsversicherung als Vorsorge vor Produktionsausfällen

Steht die Produktion im Betrieb still, dann verdient das Unternehmen kein Geld. Häufig sind es externe Ereignisse, die solche Szenarien auslösen, und diese können nicht beeinflusst werden. Beispiele sind ein Feuer im Lager, eine Überschwemmung, Vandalismus und ein längerer Stromausfall nach einer Extremwetterlage. Die Kosten im Betrieb, zu denen Löhne, Mieten und Kreditzahlungen gehören, laufen währenddessen weiter.

Menschliche Hand stoppt Holzblöcke die auf ein Haus fallen
Für solche Fälle sichern sich Handwerksunternehmen mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung ab. Sie ersetzt den entgangenen Betriebsgewinn und übernimmt die fortlaufenden Betriebskosten. Dazu gehören alle Fixkosten wie Strom- und Heizkosten. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung zahlt auch über einen längeren Zeitraum, teilweise für mehr als ein Jahr.
Die Betriebsschließungsversicherung deckt hingegen ein anderes Szenario ab, ist aber nicht weniger wichtig. Im Fall einer behördlich angeordneten Schließung des Betriebs ersetzt sie den entgangenen Umsatz. Wichtig ist es, den Umfang der Versicherungsleistungen zu prüfen. Daraus geht hervor, in welchen Fällen die Betriebsschließungsversicherung greift. Beispielsweise waren Umsatzausfälle durch Lockdowns während der Corona-Pandemie in der Regel nicht gedeckt, da ein solcher Punkt im Katalog fehlte.

Rechtsschutzversicherung deckt Kosten bei Streitigkeiten

Die meisten Unternehmer wollen langwierige Rechtsstreitigkeiten verhindern. Manchmal lässt sich jedoch ein Gang vor Gericht oder die Hilfe eines Rechtsanwalts nicht vermeiden. Dies sorgt für hohe Kosten. Und da Verfahren teilweise mehrere Jahre dauern und über die Instanzen gehen können, belastet dies Handwerksbetriebe enorm.

Die Rechtsschutzversicherung springt in diesen Fällen ein:

  • Sie deckt in erster Linie Anwalts- und Gerichtsgebühren
  • Außerdem übernimmt sie die Honorare für Gutachter.
  • Wichtig ist es darauf zu achten, dass es sich um eine Gewerberechtsschutzversicherung handelt
  • Bei Abschluss gilt es, den Umfang des Versicherungsschutzes zu prüfen
  • oftmals ist Vertragsrechtsschutz nicht automatisch Bestandteil der Gewerberechtsschutzversicherung

Cyber-Versicherung und Umwelthaftpflichtversicherung immer wichtiger

In jüngerer Vergangenheit ist eine Reihe von neuen Versicherungsprodukten in den Fokus gerückt. Sie existierten teilweise vorher nicht oder zählten aufgrund ihrer damals noch geringen Bedeutung nicht zu den wichtigen Unternehmensversicherungen. Dies hat sich zumindest bei der Cyber-Versicherung und der Umwelthaftpflichtversicherung geändert.

Handwerker im Rollstuhl sitzt am Laptop
Eine Cyber-Versicherung ist heutzutage für einen Großteil der Unternehmen ratsam. Sie springt ein, wenn Hackerangriffe oder allgemeine Ausfälle die IT lahmlegen. Durch die Digitalisierung hat die Versicherung enorm an Bedeutung gewonnen, denn ein Ausfall der IT beeinträchtigt die meisten Betriebe in ihren täglichen Prozessen. Dies geht so weit, dass viele Unternehmen die Aktivitäten vollständig einstellen müssen, bis die IT wieder funktioniert.
Dies zeigt, wie abhängig moderne Betriebe inzwischen von der IT sind. Eine Cyber-Versicherung deckt Schäden, die durch Betriebsunterbrechungen aufgrund von IT-Ausfällen entstehen, Sachschäden an der IT sowie Kosten für die Wiederherstellung der Systeme. Zusätzlich springt die Cyber-Versicherung bei Datenschutzverletzungen ein.

Durch die Europäische Datenschutzgrundverordnung stehen Unternehmen inzwischen in der Pflicht, Daten entsprechend zu schützen. Bei Datenschutzverletzungen steht die Cyber-Versicherung als Verfahrensrechtsschutz zur Seite.

Die Umwelthaftpflichtversicherung zählt zur Kategorie der Haftpflichtversicherungen. Jedoch fokussiert sie sich auf Schadensersatzansprüche, die Handwerker durch Umweltschäden verursachen. Spezifisch geht es um Ansprüche nach dem Umweltschadengesetz. In vielen Fällen deckt die reguläre Betriebshaftpflicht potenzielle Schäden nicht nur oder nur teilweise ab. Beispiele sind Schäden, die durch die Lagerung von Kraftstoffen, Altöl oder gefährlichen Stoffen auf dem Betriebsgelände, Abfallstoffe oder genehmigungspflichtige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz entstehen. Die Umwelthaftpflichtversicherung deckt Ansprüche von privaten Personen und öffentlichen-rechtlichen Stellen, die an Boden, Wasser oder Luft entstehen, beispielsweise durch ein Leck in einem Benzintank.

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