Das Angebot an Versicherungen ist inzwischen unüberschaubar groß. Gerade Unternehmen können sich gegen ein breites Spektrum an potenziellen Schadensfällen absichern. Allerdings sind nicht alle Versicherungen sinnvoll oder unbedingt erforderlich. Es folgt ein Blick auf die acht wichtigsten Versicherungen für Handwerksbetriebe:
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Geschäftsgebäudeversicherung
- Geschäftsinhaltsversicherung
- Betriebsunterbrechungsversicherung
- Betriebsschließungsversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Cyber-Versicherung
- Umwelthaftpflichtversicherung
Betriebshaftpflichtversicherung: Unerlässlich für Handwerksbetriebe

Auch Personenschäden deckt die Betriebshaftpflichtversicherung. In diesem Bereich gibt es ebenfalls ein breites Spektrum an Szenarien. Verletzungen von Passanten durch herabfallende Fassadenteile von einem Gerüst oder sogar Todesfälle, die durch die Tätigkeit des Betriebs verursacht werden, gehören zum Versicherungsschutz.
Geschäftsgebäudeversicherung und Geschäftsinhaltsversicherung schützen Betriebseinrichtungen

Die Geschäftsgebäudeversicherung deckt Schäden, die an den Gebäuden entstehen. Typische Vorfälle, gegen die eine Geschäftsgebäudeversicherung absichert, sind Brände, Überschwemmungen, Blitzschläge und Umweltkatastrophen im Allgemeinen. Zusätzlich ist es möglich, sich gegen Glasbruch und andere kleinere Schäden abzusichern.
Direkt an der Geschäftsgebäudeversicherung setzt die Geschäftsinhaltsversicherung an. Dabei geht es um bewegliche Güter, die kein fester Bestandteil des Gebäudes sind. Bei einem Feuer in der Werkstatt ist in der Regel nicht nur das Gebäude betroffen, sondern auch Waren, Werkzeuge und Maschinen.
Die Geschäftsinhaltsversicherung deckt Schäden an diesen Gütern ab, die sonst von keiner anderen Versicherung geschützt sind. Oft haben die Werkzeuge und Waren im Lager einen hohen Wert. Aus diesem Grund ist eine Geschäftsinhaltsversicherung für die Mehrheit der Handwerksbetriebe unverzichtbar.
Betriebsunterbrechungsversicherung und Betriebsschließungsversicherung als Vorsorge vor Produktionsausfällen
Steht die Produktion im Betrieb still, dann verdient das Unternehmen kein Geld. Häufig sind es externe Ereignisse, die solche Szenarien auslösen, und diese können nicht beeinflusst werden. Beispiele sind ein Feuer im Lager, eine Überschwemmung, Vandalismus und ein längerer Stromausfall nach einer Extremwetterlage. Die Kosten im Betrieb, zu denen Löhne, Mieten und Kreditzahlungen gehören, laufen währenddessen weiter.

Die Betriebsschließungsversicherung deckt hingegen ein anderes Szenario ab, ist aber nicht weniger wichtig. Im Fall einer behördlich angeordneten Schließung des Betriebs ersetzt sie den entgangenen Umsatz. Wichtig ist es, den Umfang der Versicherungsleistungen zu prüfen. Daraus geht hervor, in welchen Fällen die Betriebsschließungsversicherung greift. Beispielsweise waren Umsatzausfälle durch Lockdowns während der Corona-Pandemie in der Regel nicht gedeckt, da ein solcher Punkt im Katalog fehlte.
Rechtsschutzversicherung deckt Kosten bei Streitigkeiten
Die meisten Unternehmer wollen langwierige Rechtsstreitigkeiten verhindern. Manchmal lässt sich jedoch ein Gang vor Gericht oder die Hilfe eines Rechtsanwalts nicht vermeiden. Dies sorgt für hohe Kosten. Und da Verfahren teilweise mehrere Jahre dauern und über die Instanzen gehen können, belastet dies Handwerksbetriebe enorm.
Die Rechtsschutzversicherung springt in diesen Fällen ein:
- Sie deckt in erster Linie Anwalts- und Gerichtsgebühren
- Außerdem übernimmt sie die Honorare für Gutachter.
- Wichtig ist es darauf zu achten, dass es sich um eine Gewerberechtsschutzversicherung handelt
- Bei Abschluss gilt es, den Umfang des Versicherungsschutzes zu prüfen
- oftmals ist Vertragsrechtsschutz nicht automatisch Bestandteil der Gewerberechtsschutzversicherung
Cyber-Versicherung und Umwelthaftpflichtversicherung immer wichtiger
In jüngerer Vergangenheit ist eine Reihe von neuen Versicherungsprodukten in den Fokus gerückt. Sie existierten teilweise vorher nicht oder zählten aufgrund ihrer damals noch geringen Bedeutung nicht zu den wichtigen Unternehmensversicherungen. Dies hat sich zumindest bei der Cyber-Versicherung und der Umwelthaftpflichtversicherung geändert.

Dies zeigt, wie abhängig moderne Betriebe inzwischen von der IT sind. Eine Cyber-Versicherung deckt Schäden, die durch Betriebsunterbrechungen aufgrund von IT-Ausfällen entstehen, Sachschäden an der IT sowie Kosten für die Wiederherstellung der Systeme. Zusätzlich springt die Cyber-Versicherung bei Datenschutzverletzungen ein.
Die Umwelthaftpflichtversicherung zählt zur Kategorie der Haftpflichtversicherungen. Jedoch fokussiert sie sich auf Schadensersatzansprüche, die Handwerker durch Umweltschäden verursachen. Spezifisch geht es um Ansprüche nach dem Umweltschadengesetz. In vielen Fällen deckt die reguläre Betriebshaftpflicht potenzielle Schäden nicht nur oder nur teilweise ab. Beispiele sind Schäden, die durch die Lagerung von Kraftstoffen, Altöl oder gefährlichen Stoffen auf dem Betriebsgelände, Abfallstoffe oder genehmigungspflichtige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz entstehen. Die Umwelthaftpflichtversicherung deckt Ansprüche von privaten Personen und öffentlichen-rechtlichen Stellen, die an Boden, Wasser oder Luft entstehen, beispielsweise durch ein Leck in einem Benzintank.