Zum Inhalt springen Zum Navigationsmenü springen
ex::   isB2B: false   isB2CEnabled: true   ShowPrice: brutto      
28. Dezember 2024  (aktualisiert am 11. Juli 2025)

Die E-Rechnung kommt – was müssen Unternehmen ab Januar 2025 beachten?

von  textbroker | 6 Min. Lesezeit | #E-Rechnung  #Digitalisierung  #Unternehmensprozesse  #Rechnungsstellung  #Vorschriften 
Jetzt reinhören!

Zum 1. Januar 2025 startet die erste Stufe der E-Rechnungs-Pflicht für Unternehmen in Deutschland. Die E-Rechnung bringt eine Reihe von Vorteilen mit sich, erfordert aber auch Anpassungen bei den eigenen Prozessen. Was Unternehmen für das Jahr 2025 wissen müssen und wie es mit der E-Rechnung weitergeht, ist Thema des folgenden Beitrags.

Stichtag 1. Januar 2025: Das sind die Vorschriften und Standards

Die Einführung der Pflicht für E-Rechnungen erfolgt in Deutschland stufenweise. Im ersten Schritt müssen alle Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 technisch in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nicht jede digitale Form einer Rechnung als E-Rechnung gilt. Entscheidend ist, dass die gewählte Technik die Standards erfüllt, die die Europäische Norm für die elektronische Rechnungsstellung (EN 16931) sowie die E-Rechnungsverordnung des Bundes vorgeben. Dazu zählt, dass eine automatische und elektronische Verarbeitung möglich ist und das System eine revisionssichere Speicherung sicherstellt. In erster Linie halten die Standards EDI, ZUGFeRD und XRechnung diese Anforderungen ein. Elektronische Rechnungen im PDF-Format erfüllen diese Punkte zum Beispiel nicht und gelten somit nicht als E-Rechnungen nach der E-Rechnungsverordnung (ERechV). Gleiches gilt für Rechnungen, die mit Word, Excel oder ähnlicher Büro-Software erstellt wurden. Für den Empfang von E-Rechnungen benötigen Unternehmen primär ein E-Mail-Postfach. Grundsätzlich ist jede E-Mail-Adresse ausreichend, um elektronische Rechnungen zu empfangen. Dies muss ab dem 1. Januar 2025 jedes Unternehmen in Deutschland sicherstellen. Sinnvoll ist es, eine einzige E-Mail-Adresse zentral für den Rechnungseingang zu etablieren.

Ein man stütz sich auf ein Tisch. Auf dem Tisch befindet sich ein Notebook und Zettel.
Die revisionssichere Speicherung der eingehenden E-Rechnungen ist ein weiterer Punkt, den Unternehmen ab Januar 2025 sicherstellen müssen. Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) sind dabei ausschlaggebend.
Dies ist jedoch für Unternehmen nichts Neues, denn die Grundsätze gelten in dieser Form bereits für klassische Rechnungen und andere Dokumente. Um die Vorgaben für E-Rechnungen umzusetzen, ist ein System erforderlich, das die Speicherung nach dem GoBD ermöglicht. Es gibt Dienstleister, die als Cloud-Service eine revisionssichere Speicherung von E-Rechnungen ermöglichen. So erfüllen Unternehmen ab 2025 die gesetzlichen Vorgaben.

Zeitplan für die schrittweise Einführung der verpflichtenden E-Rechnung

Die Einführung der flächendeckenden und verpflichtenden E-Rechnung in Deutschland erfolgt in drei Stufen. Den Beginn macht die bereits erwähnte Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen, die ab Januar 2025 gilt. Im nächsten Schritt sind Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro ab dem 1. Januar 2027 verpflichtet, alle Rechnungen im B2B-Geschäftsverkehr im E-Rechnungsformat auszustellen. Die dritte Stufe startet zum 1. Januar 2028. Von da an sind alle Unternehmen verpflichtet, Rechnungen als E-Rechnung auszustellen. Diese Vorgabe betrifft jedoch nur Rechnungen an andere Unternehmen, also im B2B-Sektor. Handwerker dürfen Rechnungen an Privatpersonen also auch in Zukunft in klassischer Papierform oder einem anderen digitalen Format erstellen. Wichtig ist auch zu wissen, dass das EDI-Verfahren nur noch bis zum 31. Dezember 2027 den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Aktuell erfüllt EDI noch die Auflagen, die für E-Rechnungen gelten. Spätestens ab 2028 müssen Unternehmen, die dieses System einsetzen, auf andere Lösungen wie XRechnung umsteigen.

Das sind die Unterschiede zwischen PDF, elektronischer Rechnung und E-Rechnung

Ein Notebook auf einem Tisch. Eine Frau hält einen Stift, für das Notebook in der rechten Hand. Im Vordergrund sind fünf Dokumentensymbole und eine Haken in der Mitte abgebildet.
Aktuell haben sich bereits zahlreiche elektronische Verfahren etabliert, mit denen Unternehmen Rechnungen in digitalem Format erstellen. Die Vorteile gegenüber einer Rechnung in Papierform sind deutlich. So können Rechnungen als PDF ganz einfach per Mail verschickt werden, was Portokosten spart. Auch ist die Erstellung dank Vorlagen oder automatischen Verfahren einfacher und schneller.
All diese Varianten erfüllen jedoch nicht die Vorgaben der E-Rechnungsverordnung. Dafür gibt es verschiedene Gründe. So fehlt die Möglichkeit zur automatischen Verarbeitung. Systeme, die die Vorgaben der E-Rechnungsverordnung erfüllen, verfügen über eine Funktion, mit der zentrale Daten einer Rechnung wie Summe, Datum, Rechnungsnummer und Adressinformationen über eine XML-Datei oder einen Export in die Buchhaltung übertragen werden.

Ein weiterer Punkt ist die revisionssichere Speicherung. Wer beispielsweise Rechnungen mit Excel erstellt und in dieser Form auf einem Server oder der externen Festplatte speichert, der erfüllt nicht die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern. Solche Dateien könnten jederzeit verändert werden, und es gibt keine Technik, die gewährleistet, dass alle Rechnungen lückenlos sowie in korrekter Reihenfolge gespeichert sind. Aus diesen Gründen sind solche Lösungen nicht geeignet, um die Vorgaben der E-Rechnungsverordnung einzuhalten. Spätestens ab Anfang 2028 müssen alle Unternehmen also eine Lösung implementieren, um korrekte E-Rechnungen nach den akzeptierten Standards zu erstellen.

E-Rechnungen ausstellen: So erfüllen auch kleine Handwerker die Auflagen

Wer bereits jetzt eine Lösung implementieren möchte, um selbst E-Rechnungen zu erstellen, der hat mehrere Optionen. Grundsätzlich ist es sinnvoll, sich frühzeitig mit den gesetzlichen Veränderungen zu beschäftigen und entsprechende Veränderungen an der eigenen Technik vorzunehmen. Das erspart Stress, wenn die Fristen für die E-Rechnung für das eigene Unternehmen nahen. Gerade in kleineren Unternehmen und Handwerksbetrieben ist die Erstellung von Rechnungen oftmals noch ein manueller Prozess. Die Investition in teure Software oder Cloud-Dienste scheuen viele kleinere Betriebe, da sich dies wirtschaftlich nicht rentiert. Jedoch existieren auch kostenfreie Optionen, die gerade für kleine Unternehmen konzipiert sind. Dazu zählt beispielsweise WISO MeinBüro Rechnungen. Diese Anwendung gibt es sowohl als Software zum Herunterladen als auch als Web-App. Für die Nutzung der Web-App reicht ein kostenfreies Konto aus. Gleichzeitig bieten Anwendungen wie diese Schnittstellen für eingehende E-Rechnungen. Dadurch gelangen Rechnungen, die in elektronischer Form eingehen, automatisch in die eigene Buchhaltungs-Software. So erfüllen Unternehmen auch die erste Pflichtstufe ab Januar 2025, um E-Rechnungen empfangen zu können.

Ein Mann, der ein Mäpchen in die Richtung einer zweiten Person hält. Die zweite Person hält einen Stift in der rechten Hand und unterschreibt ein, in dem Mäpchen befestigten Zettel.
Für Privatkunden ist es im Prinzip oft unerheblich, ob eine klassische Rechnung in Papierform eintrifft oder der Handwerker eine E-Rechnung in digitaler Form schickt. Private Kunden unterliegen sowieso nicht der Pflicht zur Speicherung dieser Rechnungen, sodass sie auch keine Probleme mit der Verarbeitung elektronischer Belege haben.
Für Unternehmen bringt die E-Rechnung aber einige interessante Vorteile mit sich. Portokosten entfallen, die Arbeit im Büro und die Menge an Papier reduzieren sich. Durch die kürzere Laufzeit bei der Rechnungsstellung ist zudem mit einer schnelleren Zahlung durch die Kunden zu rechnen. Dies sind gute Gründe, sich zumindest mit dem Thema E-Rechnung zu beschäftigen.
firmenlogo textbroker

textbroker

Bekannt als führende Content-Plattform stellt Textbroker verschiedenste hochwertige Texte aus einer großen Auswahl von nationalen und internationalen Fachautoren zusammen und bereitet diese maßgeschneidert für Handwerker und Brancheninteressierte auf.

Artikel teilen

Das könnte Sie auch interessieren

1. Juni 2026
von textbroker | 6 Min. Lesezeit

Im Bereich des Klimaschutzes spielt die Speicherung von Kohlenstoff zunehmend eine Rolle. Eine praktische Option ist die Speicherung in Beton. Eine Forschungsinitiative möchte mit einer neuen Methode den CO₂-Gehalt in der Atmosphäre reduzieren und das Kohlendioxid...

13. Mai 2026
von textbroker | 6 Min. Lesezeit

Hanfkalk besteht aus Grundstoffen, die schon seit Ewigkeiten als Baumaterialien zum Einsatz kommen. Gleichzeitig ist der Bioverbundwerkstoffe ein moderner Baustoff, der seine Ursprünge in den 1980er-Jahren in Frankreich hat. Heutzutage ergeben sich neue Einsatzmöglichkeiten für Hanfkalk, und das Baumaterial zeigt sich erstaunlich vielseitig.

5. Mai 2026
von textbroker | 6 Min. Lesezeit

Bereits seit vielen Jahren kämpft die Baubranche mit steigenden Kosten. Dies hat zu einer Diskrepanz zwischen den benötigten und den fertiggestellten Wohnungen geführt. Darunter leidet besonders der Sozialbau, weil das Ziel der Bundesregierung, jährlich 400.000 neue...

Leider konnten keine Produkte gefunden werden
Das gewünschte Variantenprodukt befindet sich bereits in der Liste. Die zuvor gewählte Variante wurde aus der Liste entfernt.
Geben Sie hier Ihren Suchbegriff bzw. die Artikelnummer ein und wählen Sie die richtige Position aus der Vorschlagsliste aus. Nun können Sie die gewünschte Anzahl zum Warenkorb hinzufügen.
Tragen Sie hier bitte Ihre Bestellung ein