Bauen ist teuer und komplex. Eine Teilschuld daran trägt die Bürokratie, die Kosten erhöht und durch Genehmigungsprozesse die Projekte in die Länge zieht. Die neue Holzbaurichtlinie setzt an diesem Punkt an und vereinfacht viele Abläufe. Das soll zukünftig vor allem den Bau mehrgeschossiger Holzhäuser erleichtern.
Holzbauten in Deutschland: Attraktiv, aber teuer und stark reguliert

Ein wichtiger Grund für die wachsende Beliebtheit ist das steigende Bewusstsein für Nachhaltigkeit im Bausektor. Immer mehr Bauherren wünschen sich ein Heim mit einem niedrigen CO2-Fußabdruck, das größtenteils aus nachwachsenden Rohstoffen besteht. Dem gegenüber stehen die teilweise höheren Kosten für Holzbauten sowie die strengen Vorgaben durch die Gesetzgebung.
Ein detaillierter Blick auf die Statistiken zeigt, welche Auswirkungen dies hat. Von den 14.957 Holzbauten, die im Jahr 2023 errichtet wurden, handelte es sich bei 14.070 um Einfamilienhäuser. Um mehrgeschossige Gebäude handelte es sich hingegen nur bei 887 Bauten. Einer der Gründe ist die komplizierte Muster-Holzbaurichtlinie, die vor allem den Prozess der Baugenehmigung erschwert. Um die Auflagen zu erfüllen, sind zusätzliche bauliche Maßnahmen erforderlich. Das sorgt dafür, dass mehrgeschossige Holzbauten deutlich teurer sind als eigentlich notwendig.
Kostensenkung als Ziel der überarbeiteten Holzbaurichtlinie
Ein Fokus auf Holzbauten ist begrüßenswert, denn dieses Material ist nachhaltig und umweltfreundlich und bringt eine Reihe positiver Eigenschaften mit. Dennoch spielt die Holzrahmenbauweise bei mehrgeschossigen Bauwerken kaum eine Rolle und kommt bislang aus der Nischenposition nicht heraus.

Diese Faktoren sorgen für Unsicherheit und erhöhen die Kosten – gerade, was den mehrgeschossigen Bau solcher Gebäude betrifft. Das sorgt bislang dafür, dass die Holzrahmenbauweise bei größeren Gebäuden im Vergleich zum Massivbau nicht konkurrenzfähig ist.
Vor allem die Holzrahmenbauweise mit einem hohen Anteil an vorgefertigten Bauteilen hat jedoch das Potenzial, den Markt zu revolutionieren. Durch die Serienfertigung lassen sich die Kosten drücken, sodass Bauwerke nicht nur konkurrenzfähig zum Massivbau sind, sondern sogar günstiger. Das würde zu deutlich mehr Nachhaltigkeit im Bausektor führen – speziell bei Mehrfamilienhäusern. Das zentrale Ziel bei der Überarbeitung der aktuellen Holzbaurichtlinie ist es deshalb, Bauten in dieser Technik günstiger zu machen. Es sind vor allem die Auflagen im Bereich des Brandschutzes, die schwer umzusetzen sind und die Bauten so teuer machen.
Die Holzbaurichtlinie sieht vor allem eine Bauartgenehmigung vor, wenn Bauteile oder Außenwandbekleidungen in Holzbauweise zum Einsatz kommen, die von den technischen Baubestimmungen abweichen. Oftmals sind für diese Teile und Bekleidungen in der Holzrahmenbauweise keine solchen technischen Regeln vorhanden.

Mit der Überarbeitung der Holzbaurichtlinie entfällt dieser Punkt. Die zuständigen Bauämter können auf eine solche Bauartgenehmigung verzichten, wenn keine Gefahren zu erwarten sind. Nordrhein-Westfalen hat diese Erleichterung bereits per Direkterlass in die Praxis umgesetzt. Der Wegfall dieser Bauartgenehmigung bringt eine Reihe von Erleichterungen mit sich. Zunächst beschleunigt es den Prozess von Planung und Bau. Zudem sorgt der Wegfall für Sicherheit bei der Bauplanung, da das Projekt nicht an der Zustimmung durch das Bauamt hängt. Schließlich reduziert es auch die Baukosten, da übermäßig komplizierte technische Regeln nicht mehr umgesetzt werden müssen.
Veränderte Brandschutzauflagen für Holzrahmenbauten
Im Kern der neuen Holzbaurichtlinie stehen weiterhin die Brandschutzauflagen. Ausschlaggebend ist die Gebäudeklasse, in die das Bauwerk eingeordnet ist. Besonders strenge Vorgaben galten bisher für Gebäude der Klassen vier und fünf. Dies sind Bauwerke mit einer Höhe von mehr als sieben und maximal 13 Metern, deren Nutzungseinheiten eine Fläche von 400 Quadratmetern nicht überschreiten, sowie sonstige und höhere Gebäude.

Die Novellierung ändert die Vorgaben nun dahingehend, dass Gebäude der Klassen vier und fünf, die in Holzrahmenbauweise errichtet werden, nur noch nicht brennbare Bekleidungen besitzen müssen. Damit sind zum Beispiel Verkleidungen aus Gipskarton gemeint. Die Verkleidung von Gebäuden der Klasse vier muss eine Feuerwiderstandsdauer von 60 Minuten aufweisen. In der Praxis erfüllt Gipskarton in der Stärke von 2 x 15 Millimetern diese Auflage. Bisher waren deutlich dickere Verkleidungen erforderlich, um die hohen Vorgaben der Brandschutzauflagen für Holzbauten zu erfüllen.
Laut Branchenvertretern ist diese Überarbeitung überfällig. Denn neue Erkenntnisse im Bereich des Brandschutzes haben gezeigt, dass Holzrahmenbauten mit einer Verkleidung aus Leichtfaserplatten keine erhöhten Risiken bei einem Brand aufweisen. Durch die Überarbeitung der Brandschutzauflagen ist damit zu rechnen, dass besonders Gebäude in Holzrahmenbauweise mit einer Höhe von über sieben Metern künftig deutlich günstiger und einfacher zu realisieren sind.
Der Weg zur neuen Richtlinie: Von der EU-Kommission zur Landesbauordnung
Die neue Holzbaurichtlinie ist Anfang 2025 noch nicht final in Kraft. Die neue Fassung entstand 2023 und 2024 im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau- und Wohnungswesen der Bauministerkonferenz. Die Projektgruppe präsentierte die Überarbeitung mit den Erleichterungen im September 2024. Da es sich jedoch um Richtlinien handelt, die europäisches Recht betreffen, erfolgt zunächst eine Vorlage bei der Europäischen Kommission. Diese muss die neue Richtlinie im internen Notifizierungsverfahren bestätigen. Anschließend ist der Weg frei für die Umsetzung in das nationale Recht der Landesbauordnung.
Jedoch existiert für die Übergangszeit eine Alternative, um die Erleichterungen für Projekte im Holzbaubereich verfügbar zu machen. Die Bundesländer haben die Option, die neue Holzbaurichtlinie per Direkterlass in geltendes Recht der Landesbauordnungen umzusetzen. In Nordrhein-Westfalen hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung bereits einen solchen Erlass herausgegeben. Somit ist seit dem 23. Oktober 2024 die überarbeitete Version der Holzbaurichtlinie in NRW bereits aktiv.