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9. April 2026  (aktualisiert am 14. April 2026)

Fehler bei Abrechnungen für Strom und Gas: Unternehmen sollten aufmerksam sein

von  textbroker | 7 Min. Lesezeit | #Energieabrechnung  #Stromkosten  #Gaskosten  #Fehlerquellen  #Zählerstände 
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Ausgaben für Energie sind für Unternehmen ein spürbarer Kostenfaktor. Das gilt besonders für kleinere Betriebe und Handwerker. Umso ärgerlicher ist es, wenn die Abrechnungen falsch sind und zuungunsten des Unternehmens ausfallen. Trotzdem kontrollieren viele Firmen die eingehenden Rechnungen nicht genau genug und übersehen so falsche Abrechnungen.

Welche Fehlerquellen gibt es bei Energieabrechnungen?

Es gibt eine Reihe von potenziellen Fehlern, die für falsche Abrechnungen bei den Strom- und Gaskosten sorgen.

Wer die häufigsten Fehlerquellen kennt und weiß, wie er sie identifiziert, der hat bessere Chancen, Abrechnungsfehler zu finden.

FehlerquelleWoran erkennbar?Was prüfen?
Falscher VerbrauchspunktAbrechnung passt nicht zum eigenen BetriebZählernummer, Kundennummer
Falscher TarifArbeitspreis oder Grundpreis weicht abVertrag mit Abrechnung abgleichen
Falsche ZählerständeAnfangs- oder Endstand unplausibelVorjahresabrechnung, aktueller Zählerstand
Geschätzte VerbrauchswerteVerbrauch wurde nicht abgelesenEigene Meldungen und Notizen prüfen
Fehlende Abschläge/BoniEndabrechnung zu hochGeleistete Zahlungen und Bonusansprüche abgleichen
Doppelte Abrechnung beim AnbieterwechselVerbrauch taucht mehrfach aufAbrechnungszeiträume vergleichen

Ein besonders häufiger Fehler ist, dass die Abrechnung gar nicht mit dem Verbrauchspunkt übereinstimmt. Gerade bei Betriebsstätten von Handwerksunternehmen, die sich mit anderen Parteien ein Gebäude teilen, kommt dies vor. Ob die Abrechnung wirklich zum eigenen Betrieb gehört, lässt sich durch die Zählernummer kontrollieren. Sie ist zum einen auf der Abrechnung vermerkt, zum anderen findet sie sich auf dem Strom- oder Gaszähler. Stimmen die Nummern nicht überein, dann ist die Abrechnung höchstwahrscheinlich falsch. Ebenfalls sollten Unternehmen prüfen, ob die Kundennummer auf der Abrechnung mit der Nummer des eigenen Vertrags übereinstimmt.

Ein weiterer Fehler, der oft vorkommt, betrifft die Tarife. Mitunter stellen Energieversorger Kosten pro Kilowattstunde in Rechnung, die nicht mit denen übereinstimmen, die im Vertrag vereinbart sind. Deshalb ist eine Kontrolle der Vertragsunterlagen und der Abrechnungen sinnvoll. Dabei sollten Unternehmen auch den fixen Grundpreis kontrollieren, bei dem Versorger ebenfalls manchmal höhere Beträge in Rechnung stellen.

Besondere Aufmerksamkeit sollten Unternehmen auch auf die Zählerstände legen. Sie sind die Grundlage für die Abrechnung der Kosten.

menschliche Hand mit Kugelschreiber am Stromzähler
Auf jeder Abrechnung müssen sich zwei Angaben zu den Zählerständen finden: zum einen der Stand zu Beginn der Abrechnung und zum anderen der Zählerstand am Ende des Zeitraums. Zuerst gilt es zu prüfen, ob der Stand zum Start der Abrechnung mit dem Ende der letzten Abrechnung übereinstimmt. Ebenfalls ist es wichtig, zu kontrollieren, ob sich der Endstand mit dem tatsächlichen Stand des Zählers vor Ort deckt. Besonders sinnvoll ist eine Kontrolle bei einem Wechsel des Anbieters, weil es dabei zu einer doppelten Abrechnung kommen kann.

Mitunter schätzen die Energieversorger den Zählerstand. Laut AGB dürfen sie dies, sofern keine oder fehlerhafte Verbrauchswerte vorliegen. Dies lässt sich durch eine Selbstübermittlung vermeiden. Zusätzlich sollten Unternehmen die Zählerstände selbst regelmäßig notieren. Kommt der Energieversorger zum Ablesetermin, dann sollte der Vorgang überwacht und der Zählerstand, das Datum sowie der Name des Ablesenden ebenfalls aufgeschrieben werden.

Auch bei den Abschlägen kommt es hin und wieder zu Fehlern. Es kann vorkommen, dass der Energieversorger nicht alle Abschlagszahlungen bei der Jahresendabrechnung berücksichtigt. Dies resultiert dann in einer zu hohen Endabrechnung. Auch eventuelle Boni, auf die ein Anspruch besteht, fehlen teilweise in der Endabrechnung. Aus diesem Grund ist auf diese beiden Punkte bei der Endabrechnung besonders zu achten.

PV-Anlagen und Eigenstrom: Häufig falsche Abrechnungen

Immer mehr Betriebe installieren Photovoltaik-Anlagen, um die Kosten für Strom zu reduzieren. Für den Strom, der nicht selbst verbraucht wird, gibt es eine Einspeisevergütung. Auch dabei gibt es mehrere Fehlerquellen, die dazu führen, dass Unternehmen falsche Abrechnungen erhalten.

Prüfpunkt bei PV-AnlagenWas kontrolliert werden sollte
MaStR-Stammdaten (Marktstammdatenregister)Leistung in kWp, Datum der Inbetriebnahme
EinspeisezählerAbgelesener Stand vs. Abrechnung
VergütungssatzAbhängig von Leistung, Inbetriebnahme und Vereinbarung

Checkliste: So kontrollieren Betriebe Verbrauch, Einspeisung und Abrechnungen

Die beste Option, den Überblick über Gas- und Stromabrechnungen zu behalten, ist es, Routinen für die Kontrolle einzuführen.

Sie sollten sowohl eine Prüfung der Rechnungen und Abrechnungen als auch Kontrollen der Verbrauchszähler im Unternehmen umfassen.

Handwerker liest etwas von seinem Tablet ab und steht neben einem Stromzähler
Eine einfache Möglichkeit, die Übersicht zu behalten, ist eine Excel-Tabelle. Darin lassen sich die Zählerstände protokollieren und gezahlte Abschläge mit Datum erfassen. Die Tipps dieser Checkliste helfen dabei, den Überblick über Verbrauch, Einspeisung und Abrechnungen zu behalten:
  • Alle Zähler mit Nummer erfassen und mit der dazugehörigen Vertragsnummer verbinden
  • Regelmäßige Kontrolle und Protokollierung aller Zählerstände
  • Apps der Energieanbieter installieren, um direkten Zugriff auf aktuelle Verbrauchsdaten zu erhalten
  • Bei einer PV-Anlage eine App für den Wechselrichter nutzen, um alle Daten zu sammeln
  • Jahresabrechnungen systematisch kontrollieren und abgleichen
  • Mindestens einmal pro Jahr Verträge prüfen und vergleichen

Unternehmen sollten Fehler in Abrechnungen umgehend anfechten

Stellen Unternehmen Abweichungen, Ungereimtheiten oder Fehler in der Abrechnung der Energieversorger fest, dann ist es wichtig, schnell zu handeln. Wer Fehler im laufenden Jahr identifiziert, der sollte sie am besten noch vor der Jahresabrechnung melden und abklären. Dies verhindert, dass sich die Fehler summieren und die Situation undurchsichtiger wird.

Handwerker prüft etwas auf seinem Klemmbrett mit Blick zum PC
Außerdem gilt es, bestimmte Fristen für die Reklamation einzuhalten. Für gewerbliche Kunden gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Sie beginnt zum Ende des Abrechnungsjahres, danach erlischt ein Anspruch auf Nachzahlung. Wer also einen Fehler beim Ablesen des Zählers im Februar 2026 bemerkt, und diese Daten fließen in die Jahresendabrechnung 2026 ein, die im Januar 2027 eintrifft, der hat bis zum 31. Dezember 2029 Zeit, dies anzufechten.

Sinnvoll ist es bei Anfechtungen, einen klaren und nachvollziehbaren Widerspruch einzulegen. Dies gelingt per E-Mail oder bestenfalls per Einschreiben. Online sind Musterschreiben für solche Fälle zu finden. Dabei sollte der Fehler so deutlich wie möglich beschrieben und belegt werden – zum Beispiel mit konkreten Daten zum Tarif, dem Zählerstand oder dem Datum einer falschen Abrechnung.

Bei Fehlern im Marktstammdatenregister ist sogar ein noch schnelleres Handeln erforderlich. Es gilt, dass Fehler unverzüglich zu korrigieren sind, sobald sie bemerkt wurden. Eine Korrektur der Daten ist jedoch einfach, denn dies ist über das Online-Portal des Marktstammdatenregisters möglich. Hat ein Dienstleister die Anlage installiert und die Registrierung übernommen, dann hat er die Zugangsinformationen zum Portal. Bleiben Fehler unkorrigiert, dann drohen im schlimmsten Fall Bußgelder.

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