Zum Inhalt springen Zum Navigationsmenü springen
ex::   isB2B: false   isB2CEnabled: true   ShowPrice: brutto      
2. Juli 2025  (aktualisiert am 8. Juli 2025)

Künstliche Intelligenz im Handwerksbetrieb – was gibt es beim Einsatz beachten?

von  textbroker | 7 Min. Lesezeit | #Handwerk  #KI  #Datenschutz  #Künstliche  #Intelligenz 
Jetzt im Audioformat verfügbar!

Künstliche Intelligenz ist aktuell ein zentrales Thema. Immer häufiger kommt die Technologie inzwischen in der Praxis zum Einsatz und hat so auch Handwerksbetriebe erreicht. Der Einsatz von künstlicher Intelligenz ist jedoch oftmals nicht ganz so unkompliziert, wie Software-Unternehmen dies gerne behaupten. Gerade beim Einsatz von KI gibt es einige wichtige Punkte zu berücksichtigen, und seit Februar 2025 sind auch die gesetzlichen Vorgaben für Nutzer gestiegen.

KI in Handwerksbetrieben: Immer häufiger ein Thema

Die KI zieht in immer mehr Formen in den Alltag von Unternehmen ein. Das gilt selbst für kleine und handwerkliche Betriebe, die mitunter sogar die künstliche Intelligenz nutzen, ohne groß darüber nachzudenken. Das Spektrum an KI-Anwendungen ist bereits heute enorm breit, und täglich kommen neue Lösungen mit künstlicher Intelligenz hinzu.

Handwerker mit Laptop in einer Werkstatt
Auf Webseiten haben sich beispielsweise Chatbots mit KI und Machine Learning etabliert. Gerade für kleine Betriebe bieten diese Bots Vorteile, denn so können Kunden rund um die Uhr Antworten auf teilweise sehr individuelle Fragen erhalten. Gleiches gilt für die Personalverwaltung und die Buchhaltung.
In diesen Bereichen setzen Handwerksbetriebe bereits seit längerer Zeit Software ein, die um KI-Funktionen erweitert wird. Diese erleichtern verschiedene Arbeiten mithilfe von künstlicher Intelligenz. Der automatisierte Abgleich von eingehenden Zahlungen mit offenen Rechnungen und die Klassifizierung von Bewerbungen bei der Suche nach Personal sind nur zwei Beispiele.

Gerade in Bereichen, die nicht mit den Kernaufgaben des Handwerksbetriebs zu tun haben, findet sich immer häufiger künstliche Intelligenz. Schnell bekannt geworden sind Anwendungen für die Texterstellung mit KI oder Plattformen, die Bilder und sogar Videos mithilfe von künstlicher Intelligenz erstellen. Doch auch die Kernprozesse im Handwerk sind zunehmend von der KI beeinflusst. Es gibt bereits Anwendungen, die Prognosen zum Kaufverhalten erstellen, den Lagerstand überwachen und selbstständig Nachbestellungen tätigen oder Maschinen kontrollieren, um den optimalen Zeitpunkt für eine Wartung zu bestimmen. Deutlich ist, dass die KI in naher Zukunft tief in alle Geschäftsabläufe integriert ist.

KI-Anwendungen in Unternehmen: Die Risikostufe ist entscheidend

Die Europäische Union hat auf den Trend zur künstlichen Intelligenz reagiert und im August 2024 eine KI-Verordnung erlassen. Sie führt Pflichten für die Betreiber von Lösungen mit künstlicher Intelligenz ein. In diesem Sinne sind Unternehmen, die KI-Anwendungen nutzen, die Betreiber der KI-Plattformen.

Der AI Act kategorisiert zunächst die KI-Modelle in vier Risikoklassen. Sie unterscheiden die KI-Systeme anhand der Daten, die diese verarbeiten, und der Entscheidungen, die von der KI getroffen werden. Für die Einleitung sind die Betreiber, also die Unternehmen, selbst zuständig. Dies sollte auf Basis einer Analyse geschehen.

Die erste Kategorie beinhaltet KI-Systeme mit einem minimalen Risiko. In diese Kategorie fallen KI-Anwendungen, die nicht direkt mit Kunden interagieren und keinerlei persönliche oder kritische Informationen verarbeiten. Ein Beispiel ist eine KI-Software für die Texterstellung oder ein Spam-Filter mit künstlicher Intelligenz. Für solche Software gibt es laut der KI-Verordnung der Europäischen Union keine Auflagen oder zusätzliche Verpflichtungen.

Laptop und Symbole für Datenschutz
In der zweiten Kategorie befinden sich KI-Systeme, von denen ein begrenztes Risiko ausgeht. Bei diesen KI-Anwendungen kommt es zu einer Interaktion zwischen den Nutzern und der künstlichen Intelligenz. Beispiele sind Chatbots auf der Webseite des Unternehmens oder Systeme, die den Nutzern Empfehlungen für Handlungen aussprechen. Hier gelten nach der neuen KI-Verordnung Transparenzpflichten. So müssen Nutzer einwandfrei erkennen können, dass sie mit einer KI interagieren, und die Betreiber müssen sicherstellen, dass die künstliche Intelligenz nicht manipulativ agiert.
Die dritte Kategorie umfasst KI-Systeme, von denen ein hohes Risiko ausgeht. Das betrifft KI-Anwendungen, die persönliche Daten verarbeiten und autonome Entscheidungen treffen. Software, die persönliche Informationen von Mitarbeitenden verarbeitet, bewertet und daraufhin Personalentscheidungen trifft, gehört zum Beispiel in diese Kategorie.

Die EU hat für diese Kategorie besonders strenge Auflagen erlassen. So müssen Betreiber Risikoanalysen erstellen, die KI-Anwendungen und ihre Entscheidungen laufend durch eine Person kontrollieren und transparent über den Einsatz informieren. Zusätzlich ist eine präzise Dokumentation der technischen Seite erforderlich.

In die vierte Kategorie fallen alle KI-Systeme, von denen ein unannehmbares Risiko ausgeht. Solche KI-Anwendungen sind in der Europäischen Union durch den AI Act seit 2025 verboten. Dazu gehören KI-Lösungen, die eine Echtzeit-Identifizierung von Menschen im öffentlichen Raum anhand von biometrischen Daten erlauben oder über ein Social-Scoring-System bestimmte Verhaltensmuster belohnen beziehungsweise bestrafen.

Die vier Risikoklassen im Überblick: Minimales Risiko: Keine Interaktion mit Nutzern, Keine sensiblen Daten, Beispiele: Texterstellung, Spam-Filter, Keine Auflagen, Begrenztes Risiko: Interaktion mit Nutzern, Transparenz erforderlich, Beispiele: Chatbots, Empfehlungssysteme, Kennzeichnungspflicht & Schutz vor Manipulation, Hohes Risiko: Verarbeitung personenbezogener Daten, Autonome Entscheidungen, Beispiele: HR-Software, Bewerberbewertung, Strenge Vorgaben: Risikoanalyse, menschliche Kontrolle, Dokumentation, Unannehmbares Risiko: Massenüberwachung, Social Scoring, Eingriff in Grundrechte, Beispiele: Biometrische Echtzeit-Erkennung, Verboten seit 2025

Darüber hinaus sieht die KI-Verordnung der Europäischen Union eine Unterteilung in schwache und starke KI vor. Mit Stand von Mai 2025 existieren noch keine KI-Systeme, die in die Klasse der starken künstlichen Intelligenz fallen. Als starke KI definiert die Verordnung Systeme, die eigene Entscheidungen treffen und dementsprechend selbstständig agieren. Mit der weiteren Entwicklung der KI besteht jedoch die Möglichkeit, dass in naher Zukunft auch solche Lösungen auf den Markt kommen. Bei ihnen ist eine strikte Regulierung bis hin zu einem Anwendungsverbot vorgesehen.

Bei KI-Anwendungen steht der Datenschutz im Mittelpunkt

Was bei KI-Lösungen immer im Mittelpunkt steht, ist die Verarbeitung von Daten. Immer mehr KI-Anwendungen dringen in diesen Bereich vor, um Nutzern und Unternehmen sinnvolle Services zu bieten. Bevor solche Anwendungen jedoch vorschnell in den Alltag einfließen, gilt es, den Datenschutz an diesem Punkt zu kontrollieren. Die Regeln gibt die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vor. So unterliegt die Verarbeitung von Daten der DSGVO. Aus diesem Grund muss gewährleistet sein, dass KI-Systeme keine personenbezogenen Daten an Dritte weitergeben oder in unnötigem Maße sammeln und speichern.

Betriebe müssen Mitarbeitende im Umgang mit künstlicher Intelligenz schulen

Handwerker sitzt am Laptop in einer Werkstatt
Mit der KI-Verordnung der Europäischen Union, die seit dem 2. Februar 2025 gilt, besteht eine Pflicht für Unternehmen, die Kompetenz ihrer Mitarbeitenden im Umgang mit KI-Lösungen sicherzustellen. Das bedeutet in der Praxis, dass Betriebe dafür Sorge tragen müssen, dass alle Mitarbeitenden im Umgang mit KI-Systemen im eigenen Betrieb geschult sind.
Dazu gehört es, alle Funktionen und Möglichkeiten der einzelnen KI-Anwendungen zu kennen. So sollen die Mitarbeitenden in der Lage sein, Risiken der KI zu erkennen und richtig einzuschätzen. Schulungen der Mitarbeitenden sollen dies sicherstellen. Dabei ist es nicht erforderlich, dass Betriebe externe oder teure Schulungen für alle KI-Lösungen organisieren. Interne Informationsveranstaltungen sind ausreichend, sofern die Ziele dadurch erreicht werden. Für die Transparenz und den Nachweis ist es jedoch sinnvoll, dass Unternehmen die Schulungsmaßnahmen dokumentieren.
firmenlogo textbroker

textbroker

Bekannt als führende Content-Plattform stellt Textbroker verschiedenste hochwertige Texte aus einer großen Auswahl von nationalen und internationalen Fachautoren zusammen und bereitet diese maßgeschneidert für Handwerker und Brancheninteressierte auf.

Artikel teilen

Das könnte Sie auch interessieren

1. Juni 2026
von textbroker | 6 Min. Lesezeit

Im Bereich des Klimaschutzes spielt die Speicherung von Kohlenstoff zunehmend eine Rolle. Eine praktische Option ist die Speicherung in Beton. Eine Forschungsinitiative möchte mit einer neuen Methode den CO₂-Gehalt in der Atmosphäre reduzieren und das Kohlendioxid...

13. Mai 2026
von textbroker | 6 Min. Lesezeit

Hanfkalk besteht aus Grundstoffen, die schon seit Ewigkeiten als Baumaterialien zum Einsatz kommen. Gleichzeitig ist der Bioverbundwerkstoffe ein moderner Baustoff, der seine Ursprünge in den 1980er-Jahren in Frankreich hat. Heutzutage ergeben sich neue Einsatzmöglichkeiten für Hanfkalk, und das Baumaterial zeigt sich erstaunlich vielseitig.

5. Mai 2026
von textbroker | 6 Min. Lesezeit

Bereits seit vielen Jahren kämpft die Baubranche mit steigenden Kosten. Dies hat zu einer Diskrepanz zwischen den benötigten und den fertiggestellten Wohnungen geführt. Darunter leidet besonders der Sozialbau, weil das Ziel der Bundesregierung, jährlich 400.000 neue...

Leider konnten keine Produkte gefunden werden
Das gewünschte Variantenprodukt befindet sich bereits in der Liste. Die zuvor gewählte Variante wurde aus der Liste entfernt.
Geben Sie hier Ihren Suchbegriff bzw. die Artikelnummer ein und wählen Sie die richtige Position aus der Vorschlagsliste aus. Nun können Sie die gewünschte Anzahl zum Warenkorb hinzufügen.
Tragen Sie hier bitte Ihre Bestellung ein