Künstliche Intelligenz ist aktuell ein zentrales Thema. Immer häufiger kommt die Technologie inzwischen in der Praxis zum Einsatz und hat so auch Handwerksbetriebe erreicht. Der Einsatz von künstlicher Intelligenz ist jedoch oftmals nicht ganz so unkompliziert, wie Software-Unternehmen dies gerne behaupten. Gerade beim Einsatz von KI gibt es einige wichtige Punkte zu berücksichtigen, und seit Februar 2025 sind auch die gesetzlichen Vorgaben für Nutzer gestiegen.
KI in Handwerksbetrieben: Immer häufiger ein Thema
Die KI zieht in immer mehr Formen in den Alltag von Unternehmen ein. Das gilt selbst für kleine und handwerkliche Betriebe, die mitunter sogar die künstliche Intelligenz nutzen, ohne groß darüber nachzudenken. Das Spektrum an KI-Anwendungen ist bereits heute enorm breit, und täglich kommen neue Lösungen mit künstlicher Intelligenz hinzu.

In diesen Bereichen setzen Handwerksbetriebe bereits seit längerer Zeit Software ein, die um KI-Funktionen erweitert wird. Diese erleichtern verschiedene Arbeiten mithilfe von künstlicher Intelligenz. Der automatisierte Abgleich von eingehenden Zahlungen mit offenen Rechnungen und die Klassifizierung von Bewerbungen bei der Suche nach Personal sind nur zwei Beispiele.
Gerade in Bereichen, die nicht mit den Kernaufgaben des Handwerksbetriebs zu tun haben, findet sich immer häufiger künstliche Intelligenz. Schnell bekannt geworden sind Anwendungen für die Texterstellung mit KI oder Plattformen, die Bilder und sogar Videos mithilfe von künstlicher Intelligenz erstellen. Doch auch die Kernprozesse im Handwerk sind zunehmend von der KI beeinflusst. Es gibt bereits Anwendungen, die Prognosen zum Kaufverhalten erstellen, den Lagerstand überwachen und selbstständig Nachbestellungen tätigen oder Maschinen kontrollieren, um den optimalen Zeitpunkt für eine Wartung zu bestimmen. Deutlich ist, dass die KI in naher Zukunft tief in alle Geschäftsabläufe integriert ist.
KI-Anwendungen in Unternehmen: Die Risikostufe ist entscheidend
Die Europäische Union hat auf den Trend zur künstlichen Intelligenz reagiert und im August 2024 eine KI-Verordnung erlassen. Sie führt Pflichten für die Betreiber von Lösungen mit künstlicher Intelligenz ein. In diesem Sinne sind Unternehmen, die KI-Anwendungen nutzen, die Betreiber der KI-Plattformen.
Der AI Act kategorisiert zunächst die KI-Modelle in vier Risikoklassen. Sie unterscheiden die KI-Systeme anhand der Daten, die diese verarbeiten, und der Entscheidungen, die von der KI getroffen werden. Für die Einleitung sind die Betreiber, also die Unternehmen, selbst zuständig. Dies sollte auf Basis einer Analyse geschehen.
Die erste Kategorie beinhaltet KI-Systeme mit einem minimalen Risiko. In diese Kategorie fallen KI-Anwendungen, die nicht direkt mit Kunden interagieren und keinerlei persönliche oder kritische Informationen verarbeiten. Ein Beispiel ist eine KI-Software für die Texterstellung oder ein Spam-Filter mit künstlicher Intelligenz. Für solche Software gibt es laut der KI-Verordnung der Europäischen Union keine Auflagen oder zusätzliche Verpflichtungen.

Die dritte Kategorie umfasst KI-Systeme, von denen ein hohes Risiko ausgeht. Das betrifft KI-Anwendungen, die persönliche Daten verarbeiten und autonome Entscheidungen treffen. Software, die persönliche Informationen von Mitarbeitenden verarbeitet, bewertet und daraufhin Personalentscheidungen trifft, gehört zum Beispiel in diese Kategorie.
Die EU hat für diese Kategorie besonders strenge Auflagen erlassen. So müssen Betreiber Risikoanalysen erstellen, die KI-Anwendungen und ihre Entscheidungen laufend durch eine Person kontrollieren und transparent über den Einsatz informieren. Zusätzlich ist eine präzise Dokumentation der technischen Seite erforderlich.
In die vierte Kategorie fallen alle KI-Systeme, von denen ein unannehmbares Risiko ausgeht. Solche KI-Anwendungen sind in der Europäischen Union durch den AI Act seit 2025 verboten. Dazu gehören KI-Lösungen, die eine Echtzeit-Identifizierung von Menschen im öffentlichen Raum anhand von biometrischen Daten erlauben oder über ein Social-Scoring-System bestimmte Verhaltensmuster belohnen beziehungsweise bestrafen.

Darüber hinaus sieht die KI-Verordnung der Europäischen Union eine Unterteilung in schwache und starke KI vor. Mit Stand von Mai 2025 existieren noch keine KI-Systeme, die in die Klasse der starken künstlichen Intelligenz fallen. Als starke KI definiert die Verordnung Systeme, die eigene Entscheidungen treffen und dementsprechend selbstständig agieren. Mit der weiteren Entwicklung der KI besteht jedoch die Möglichkeit, dass in naher Zukunft auch solche Lösungen auf den Markt kommen. Bei ihnen ist eine strikte Regulierung bis hin zu einem Anwendungsverbot vorgesehen.
Bei KI-Anwendungen steht der Datenschutz im Mittelpunkt
Was bei KI-Lösungen immer im Mittelpunkt steht, ist die Verarbeitung von Daten. Immer mehr KI-Anwendungen dringen in diesen Bereich vor, um Nutzern und Unternehmen sinnvolle Services zu bieten. Bevor solche Anwendungen jedoch vorschnell in den Alltag einfließen, gilt es, den Datenschutz an diesem Punkt zu kontrollieren. Die Regeln gibt die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vor. So unterliegt die Verarbeitung von Daten der DSGVO. Aus diesem Grund muss gewährleistet sein, dass KI-Systeme keine personenbezogenen Daten an Dritte weitergeben oder in unnötigem Maße sammeln und speichern.
Betriebe müssen Mitarbeitende im Umgang mit künstlicher Intelligenz schulen

Dazu gehört es, alle Funktionen und Möglichkeiten der einzelnen KI-Anwendungen zu kennen. So sollen die Mitarbeitenden in der Lage sein, Risiken der KI zu erkennen und richtig einzuschätzen. Schulungen der Mitarbeitenden sollen dies sicherstellen. Dabei ist es nicht erforderlich, dass Betriebe externe oder teure Schulungen für alle KI-Lösungen organisieren. Interne Informationsveranstaltungen sind ausreichend, sofern die Ziele dadurch erreicht werden. Für die Transparenz und den Nachweis ist es jedoch sinnvoll, dass Unternehmen die Schulungsmaßnahmen dokumentieren.