Bei der Anschaffung von Wirtschaftsgütern mit einem Wert von mindestens 800 Euro netto erfolgt der steuerliche Abzug nicht sofort, sondern per Abschreibung über mehrere Jahre verteilt. Dabei gibt es zwei Varianten: die lineare und die degressive Abschreibung. Wo die Unterschiede liegen und welche Variante Unternehmen wann anwenden können, thematisiert dieser Beitrag.
Die Berechnung der linearen Abschreibung
Die lineare Abschreibung ist die übliche Herangehensweise, wenn es darum geht, Anlagegüter steuermindernd geltend zu machen. Bei der linearen Abschreibung erfolgt die Wertminderung zu gleichen Teilen über den gesamten Verlauf der Nutzungsdauer. Über welchen Zeitraum die Abschreibung verteilt ist, geht aus den AfA-Tabellen hervor. Die Abkürzung AfA steht für „Absetzung für Abnutzung“. Herausgegeben werden die AfA-Tabellen vom Bundesfinanzministerium.

Entscheidend bei der Abschreibung ist das genaue Anschaffungsdatum. So wird die jährliche Abschreibung in monatlichen Teilen in der Buchführung eingetragen. Erwirbt ein Unternehmen ein Wirtschaftsgut also im Januar, dann erfolgt die volle Abschreibung im ersten Jahr. Wird die Investition hingegen erst im November getätigt, dann beträgt die Abschreibung für dieses Jahr nur ein Sechstel der jährlichen Abschreibung, entsprechend also zwei Monate.

So erfolgt die Berechnung bei der degressiven Abschreibung
Die degressive Abschreibung unterscheidet sich grundlegend von der linearen Abschreibung. Bei dieser Form der Abschreibung existiert keine gleichbleibende Abnutzung über die Dauer der Nutzung, sondern zu Beginn eine anteilig höhere Abschreibung. Dabei darf die degressive Abschreibung den 2,5-fachen Satz der linearen Abschreibung betragen, höchstens jedoch 25 Prozent. Entscheidend ist somit erneut die in den AfA-Tabellen vorgegebene Nutzungsdauer.Für die Folgejahre dient jeweils der Restbuchwert des Anlageguts, der in der Buchhaltung nach der Abschreibung verbleibt, als Berechnungsgrundlage. Somit sinkt die degressive Abschreibung mit jedem Jahr, denn der Restbuchwert verringert sich laufend durch die AfA.
Eine Besonderheit der degressiven Abschreibung ist die Möglichkeit des Wechsels auf die lineare Abschreibung. Dies ist sinnvoll und notwendig, da sich die degressive Abschreibung mit jedem Jahr der Nutzung verringert. Nach dem Wechsel wird die lineare Abschreibung auf Basis des aktuellen Restwerts sowie der noch verbliebenen Laufzeit der Nutzung kalkuliert.
Welche Vorgaben macht der Gesetzgeber, und wie geht es in Zukunft weiter?
Grundsätzlich gilt, dass die lineare Abschreibung die Standardvariante für die AfA ist. Die degressive Abschreibung war bis zum Jahr 2000 als frei wählbare Alternative immer verfügbar, bevor sie vom Gesetzgeber abgeschafft wurde. Zu Beginn des Jahres 2020 kehrte die Möglichkeit zur degressiven Abschreibung mit neuen Voraussetzungen zurück in die Steuergesetzgebung. So sank die maximale Abschreibung pro Jahr auf 25 Prozent des Anschaffungswerts beziehungsweise des Restbuchwerts. Ebenfalls wurde die Abschreibung auf das 2,5-Fache der linearen AfA begrenzt.

So ist im Koalitionsvertrag von 2025 festgelegt, dass die degressive Abschreibung erhalten bleibt und der AfA-Satz auf 30 Prozent steigt. Diese Regelung soll für die Jahre 2025, 2026 und 2027 gelten. Zusätzlich ist eine Verlängerung der degressiven Abschreibung bis Ende 2028 im Gespräch. Eventuell sinkt der AfA-Satz dann wieder auf 25 oder 20 Prozent.
Entscheidend für die Abschreibung ist zudem das Datum der Anschaffung. Wer also ein Wirtschaftsgut am 30. Dezember 2024 anschafft, der kann zwar für die degressive Abschreibung optieren, darf aber nicht mehr als 25 Prozent pro Jahr abschreiben. Das gilt, obwohl die Abschreibung in die Buchführung der Jahre 2025, 2026 und 2027 fällt. Wer hingegen dasselbe Wirtschaftsgut am 2. Januar 2025 anschafft, der kann die AfA mit 30 Prozent nach der neuen Regelung anwenden. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, die politische Entwicklung im Blick zu behalten und Investitionen gegebenenfalls im Hinblick auf mögliche Veränderungen oder sogar den Wegfall der degressiven Abschreibung zu tätigen.
Unterschiede und Vergleich: So wirken sich die beiden Abschreibungsvarianten auf den Gewinn aus
Die Unterschiede bei den beiden Abschreibungsoptionen zeigen sich in der Praxis. Die Vorgehensweise bei der degressiven Abschreibung führt dazu, dass vor allem im ersten Jahr der Nutzung eine besonders hohe Abschreibung erfolgt. Somit mindert sich der zu versteuernde Gewinn des Unternehmens mit dieser Option stärker. Unternehmen, die in einem bestimmten Jahr einen ungewöhnlich hohen Gewinn erwarten, können also durch die degressive Abschreibung bei der Anschaffung von Wirtschaftsgütern dafür sorgen, dass sich der Gewinn mehr mindert und damit auch die Steuerlast mehr sinkt, als wenn die lineare Abschreibung gewählt wird. Somit ist die degressive Abschreibung in dieser Situation die Variante, die schneller Steuervorteile bringt. Unternehmen, die hingegen über mehrere Jahre Wege für eine konstante Gewinnminderung suchen, fahren mit der linearen Abschreibung besser. Die Unterschiede zeigen sich gut an konkreten Beispielen.

Das Unternehmen hat aber nun die Option, sich für die degressive Abschreibung zu entscheiden. In diesem Fall ist eine Abschreibung von 30 Prozent pro Jahr möglich. Da jeweils der Restbuchwert ausschlaggebend ist, muss für jedes Jahr eine einzelne Kalkulation erstellt werden:
- Jahr = 4.737,00 Euro / Restwert: 11.053,00 Euro
- Jahr = 3.315,90 Euro / Restwert: 7.737,10 Euro
- Jahr = 2.321,13 Euro / Restwert 5.415,97 Euro
- Jahr = 1.624,79 Euro / Restwert 3.797,18 Euro
- Jahr = 1.139,15 Euro / Restwert 2.652,03 Euro
Bis zu diesem Punkt sind die Abschreibungen mit der degressiven Methode höher als bei der linearen Abschreibung. Ab dem sechsten Jahr liegt die lineare Abschreibung, die dann 884,01 Euro beträgt, dagegen höher. Somit ist dies der richtige Zeitpunkt, die Abschreibungsmethode zu wechseln. Dies ist einmalig und nur von der degressiven auf die lineare Variante möglich. So optimieren Unternehmen den Einfluss von Anlagegütern auf den Gewinn und die Steuerlast.