Viele Handwerksberufe haben sich durch den Einsatz digitaler Technik und der Anpassung an moderne Arbeitsbedingungen enorm verändert. Dies gilt auch für die Tischlerbranche. Gleichzeitig transportiert gerade der Umgang mit Holz, einem natürlichen Material, ein Stück Tradition in die Moderne. In diesem Artikel geht es darum, in welchem Arbeitsumfeld Tischler im 21. Jahrhundert arbeiten und wie digitale Helfer den Alltag verändern.
Arbeitsschutz in Schreinereien und Tischlereien
In Schreinereien und Tischlereien wird mit zahlreichen Maschinen gearbeitet, von denen unterschiedliche Gefahrenpotenziale ausgehen. Aus diesem Grund haben Gesetzgeber und Berufsgenossenschaften verschiedene Regularien und Richtlinien für den Arbeitsschutz erlassen. Zum einen ist es bei der Einrichtung eines neuen Betriebs wichtig, sich mit diesem Regeln für den Arbeitsschutz auseinanderzusetzen. Zum anderen sollten auch bestehende Betriebe regelmäßig kontrollieren, ob sie den aktuellen Anforderungen bei der Arbeitssicherheit pflichtgemäß nachkommen.

Die relevanten Arbeitsschutz-Dokumente gibt die Berufsgenossenschaft Holz und Metall heraus. Sie umfassen alle Situationen, die während der täglichen Arbeit auftreten und stellen so eine Sammlung von Handlungshilfen für Schreinereien und Tischlereien dar. Vor allem steht der persönliche Arbeitsschutz im Fokus. In der Sammlung der Arbeitsschutz-Dokumente der Berufsgenossenschaften sind hier die folgenden Regelwerke relevant:
- DGUV Regel 112-192 – Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz
- DGUV Regel 112-193 – Benutzung von Kopfschutz
- DGUV Regel 112-194 – Benutzung von Gehörschutz
- DGUV Regel 112-195 – Benutzung von Schutzhandschuhen
Ebenfalls zu den Dokumenten, die die Berufsgenossenschaft bereitstellt, gehören Leitlinien für die Sicherheit der Arbeitsstätten sowie technische Regeln für den Umgang mit gefährlichen Materialien. Dazu gehören beispielsweise Asbest oder Mineralwolle. Die umfangreichen Regelwerke lassen sich auf der Webseite der BGHM herunterladen. So erhalten Schreinereien und Tischlereien konkrete Anleitungen, wie die Betriebsstätte einzurichten ist und wie hohe Standards bei der Betriebssicherheit erreicht werden.
Vorschriften zur Minderung der Staubbelastung in holzverarbeitenden Betrieben
In holzverarbeitenden Betrieben ist die Staubbelastung häufig ein Problem. Deshalb gibt es auch hier Richtlinien und Vorschriften. Für Schreinereien und Tischlereien ist die DGUV Regel 109-002 maßgeblich. Diese wird von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung als Dachverband sowie der BGHM, der für diese Branche zuständigen Berufsgenossenschaft, gepflegt.

Diese Maßnahmen haben das Ziel, die Gesundheitsgefährdung am Arbeitsplatz, die von Staub und anderen Stoffen ausgeht, zu minimieren. Außerdem geht es darum, die Brand- und Explosionsgefahr durch gasförmige Stoffe zu unterbinden. Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele sind in vier Stufen aufgeteilt, bei denen es sich um die folgenden handelt:
- Vermeiden von Emissionen
- Erfassen der Emissionen
- Austausch von Raumluft
- Atemschutz
Vorrang hat immer die Vermeidung von Emissionen. Danach wird analysiert, welche Belastungen im eigenen Betrieb anfallen. Entsprechend dieser Auswertung werden dann technische Anlagen und persönlicher Atemschutz gewählt.
Die Vorschriften zur Arbeitsplatzbelüftung regeln so den Einsatz von Absauganlagen und Raumlüftungsanlagen. Absauganlagen erfassen die Emissionen dort, wo sie entstehen, oftmals direkt an der Maschine. Sie nehmen sowohl Feinstaub als auch gasförmige Emissionen auf. Raumlüftungsanlagen hingegen sorgen für einen kompletten Austausch der Raumluft und können gleichzeitig dafür eingesetzt werden, Pollen und ähnliche Schwebstoffe aus der Umwelt am Eindringen in die Produktionsbereiche zu hindern. Bestimmte Geräte wie etwa Schleifmaschinen erfordern die Kombination aus beiden Techniken, um eine emissionsfreie Arbeitsumgebung zu gewährleisten.
Der persönliche Atemschutz ergänzt die Maßnahmen. Diese sind vor allem bei bestimmten Arbeitsprozessen vorgeschrieben. Auch hier gibt es wieder verschiedene Mindeststandards, die unter anderem in den DGUV Regelwerken 109-606 sowie 209-042 festgelegt sind. Entsteht bei der Arbeit Feinstaub, der ausschließlich aus unbehandeltem Holz besteht, sind Halb- oder Viertelmasken mit P2-Filter vorgeschrieben. Sind hingegen Lösemittel in der Luft, beispielsweise bei der Bearbeitung von behandeltem Holz oder Spanplatten, schreibt die Berufsgenossenschaft Masken mit Kombifilter A2P2 oder sogar Filtergeräte mit Gebläse TM2 AP vor.

Die EU-Holzhandelsverordnung – welche Hölzer dürfen importiert und verarbeitet werden?
In den vergangenen Jahren hat die Europäische Union zahlreiche Regelungen erlassen, um den Import von bedrohten Holzarten zu unterbinden. Besonders vom illegalen Holzeinschlag betroffen sind die Urwälder um den Äquator in Afrika und Südamerika, aber auch aus Asien gelangte lange Zeit Holz aus zweifelhaften Quellen zur Weiterverarbeitung nach Europa.
Seit März 2013 ist deshalb die EU-Holzhandelsverordnung aktiv. Diese schreibt vor, dass für den Import in die Europäische Union ein Herkunftsnachweis für das Holz erforderlich ist. Außerdem wird die Verordnung immer wieder aktualisiert und erweitert. So bestehen mittlerweile strenge Regeln beim Import von Hölzern, die Träger des Asiatischen Laubholzbockkäfers sein können. Auch der Import von Rot- und Weißeichenrundholz aus den USA bedarf seit einigen Jahren einer besonderen Lizenz, da diese Stämme mit der Eichenwelke infiziert sein können.
Teil der Holzhandelsverordnung ist eine lange Liste, die exakt definiert, welche Produkte unter die Regelung fallen. So sind Rohholz in allen Formen, Bretter und auch Furnier sowie bereits verarbeitete Produkte wie Parkett oder Spanplatten nach der EU-Holzhandelsverordnung reguliert.

Darüber hinaus gibt es verschiedene Zertifikate aus den Ursprungsländern, die von der EU akzeptiert werden. Dazu gehört VRIKSH, das von der indischen Regierung initiiert wurde. Zusätzlich muss das Holz beim Import aus Indien dennoch die Vorschriften der EU-Holzhandelsverordnung durchlaufen. Für den Herkunftsnachweis sind eine Rechnung, die Information über den Zertifikatsinhaber gibt, sowie eine Zertifizierungsnummer für das Holz notwendig. Dies gilt bei jedem Holzimport aus einem Land, das nicht Mitglied des EU- oder EWR-Binnenmarktes ist. Ohne einen lückenlosen Nachweis der Herkunft sperrt der Zoll den Import.
Digitalisierung in Schreinereien und Tischlereien
Die Digitalisierung hat in den vergangenen Jahrzehnten vor allem die Massenproduktion bei der Holzverarbeitung verändert. Dort sind automatisierte Systeme, die mit Sensoren und Computertechnik arbeiten, längst die Normalität.
Inzwischen wird aber auch die digitale Schreinerei im Handwerkssektor Realität. Gerade für kleinere Betrieb bietet der Einsatz digitaler Technik enorme Vorteile und öffnet Chancen. Steigende Material- und Lohnkosten sind die zentralen Herausforderungen von Schreinereien und Tischlereien im 21. Jahrhundert. Die digitale Technik bietet Lösungen und Unterstützung in beiden Punkten.
Für die Planung und Erstellung von Bauplänen kommt so verstärkt CAD zum Einsatz, auch in kleinen Betrieben. Cloud-Dienstleistungen ermöglichen Schreinereien und Tischlereien einen einfachen Zugang zur computergestützten Berechnung. Für den Plattenzuschnitt stehen dann Maschinen mit direkter CAD- oder CNC-Steuerung zur Verfügung. Dies erleichtert Schreinereien und Tischlereien die Fertigung von individuellen Bauteilen deutlich. Gleichzeitig erlaubt dies auch eine Ausweitung des Dienstleistungsangebots. Mithilfe von computergesteuerten Systemen lässt sich zudem das Nesting nutzen und der Verschnitt minimieren. Dies resultiert in einem optimierten Materialverbrauch.
Passend dazu helfen digitale Systeme bei der Erstellung von Aufmaßlösungen. Technische Lösungen mit Sensoren, die vor Ort beim Kunden die exakten Maße aufnehmen, sind eine enorme Erleichterung für Tischler. Gerade in Altbauten, in denen Wände, Decken und Böden nicht immer exakt gerade sind, helfen diese Lösungen beim Bau von individuell angepasster Einrichtung wie etwa einer Küche. Die gemessenen Informationen sind sofort in der Software verfügbar und werden in 3D dargestellt. Gleichzeitig sparen diese Lösungen viel Zeit.