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3. Februar 2026  (aktualisiert am 11. Februar 2026)

Neuordnung der Ausbildungsordnungen in 19 Bauberufen: Das bedeuten die neuen Regeln ab 2026

von  textbroker | 7 Min. Lesezeit | #Ausbildungsreform  #Bauwirtschaft  #Bauberufe  #Neuordnung  #Ausbildung2026 
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Für das Jahr 2026 haben das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), die Bundesregierung und Arbeitgeberverbände eine Neuordnung von 19 Ausbildungen in Bauwirtschaftsberufen beschlossen. Diese Änderungen wirken sich auf den Verlauf der Ausbildungen sowie die vermittelten Inhalte aus. Für betroffene Betriebe ist es sinnvoll, sich auf diese Änderungen vorzubereiten und sich entsprechend zu informieren.

Welche Berufe sind von der Neuordnung betroffen, und ab wann gelten die neuen Regelungen?

Neuordnungen in der Ausbildungsverordnung sind vergleichsweise selten. Im Bereich der Bauwirtschaftsberufe ist es erst das dritte Mal, dass eine solche Neuordnung stattfindet. Es handelt sich dabei um eine komplette Neufassung der Ausbildungsordnungen.

Auszubildende legt Dämmstoff in die Holzkonstruktion an der Wand
Es geht um 16 dreijährige und drei zweijährige Ausbildungsberufe in Ausbau, Hochbau und Tiefbau. Eine Überarbeitung dieser 19 Berufe fand statt, um die Inhalte zeitgemäß zu gestalten. Aus den einzelnen Bereichen sind die folgenden Berufsbildungen betroffen:

Ausbau:

  • Zimmerer/Zimmerin
  • Stuckateur/-in
  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/-in
  • Estrichleger/-in, Ausbaufacharbeiter/-in Schwerpunkt Estricharbeiten
  • Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer/-in
  • Trockenbaumonteur/-in
  • Ausbaufacharbeiter/-in

Hochbau:

  • Maurer/-in
  • Beton- und Stahlbetonbauer/-in
  • Feuerungs- und Schornsteinbauer/-in
  • Bauwerksmechaniker/-in für Abbruch und Betontrenntechnik
  • Hochbaufacharbeiter/-in

Tiefbau:

  • Straßenbauer/-in
  • Kanalbauer/-in für Infrastrukturtechnik
  • Leitungsbauer/-in für Infrastrukturtechnik
  • Brunnenbauer/-in
  • Spezialtiefbauer/-in
  • Gleisbauer/-in
  • Tiefbaufacharbeiter/-in

Die Neuordnung gilt ab dem Beginn des neuen Ausbildungsjahrs, also ab dem 1. August 2026. Sie betrifft zudem nur Ausbildungen, die nach diesem Datum beginnen, und nicht die bereits laufenden Jahrgänge.

Neugestaltung der Inhalte: Diese Punkte sind fortan Teil der Ausbildung

Als neue Faktoren sind vor allem Ausbildungsinhalte aus den Bereichen: Nachhaltigkeit, Digitalisierung sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz in die Neuordnung eingeflossen.
Im Zuge der Neuausrichtung sind die Ausbildungsrahmenpläne in den 19 Berufen neu gestaltet worden. Dass genau diese Berufe aus den verschiedenen Gewerken ausgewählt wurden, hängt unter anderem mit den ähnlichen Ausbildungsinhalten zusammen. Vor allem im ersten Lehrjahr ähneln sich die Ausbildungsinhalte stark beziehungsweise überschneiden sich an vielen Punkten. So soll sichergestellt sein, dass die Ausgebildeten später gewerkeübergreifend in verschiedenen Aufgabenbereichen arbeiten können. Außerdem ist so ein tiefes Verständnis für die Arbeit in den angrenzenden Gewerken vorhanden.

So gehören zu den neuen Inhalten die praktische Umsetzung der energetischen Sanierung an Häusern sowie der Einsatz von nachhaltigen Materialien und Baustoffen. Ebenfalls liegt der Fokus in der Ausbildung zukünftig auf der Kreislaufwirtschaft und darauf, wie sie sich im Arbeitsalltag realisieren lässt. Ein gutes Beispiel ist die erneute und sinnvolle Verwendung von Bodenaushub im Tiefbau.

Auch die Digitalisierung auf der Baustelle ist in der jüngeren Vergangenheit mit enormer Geschwindigkeit vorangeschritten. Die überarbeiteten Ausbildungsordnungen spiegeln dies ebenfalls wider und integrieren die Ausbildung mit digitaler Technik in den Lehrplan. Dabei geht es zum Beispiel um die Vermessung auf der Baustelle mit digitalen Geräten oder die Aufnahme und Weitergabe von Daten in digitaler Form über die relevanten Schnittstellen.

Ein weiterer Punkt, der in die veränderten Ausbildungsordnungen einfließt, sind gesetzliche Neuerungen der vergangenen Jahre. Bauberufe sind unter anderem vom Thema Asbest betroffen. Auch die neue Gefahrenstoffverordnung ist künftig Teil der Ausbildung. So gewährleistet die Ausbildung den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen nach den aktuellen Verordnungen.

Tischler zeigt seinen Auszubildenden etwas in der Werkstatt
Neu sind auch die Unterweisungspläne für die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) . Im dualen System spielen die überbetrieblichen Ausbildungszentren eine zentrale Rolle, denn sie gewährleisten einen einheitlichen Ausbildungsstand und vermitteln spezifisches Fachwissen. Die Neuordnung hat so die Integration von neuen Geräten und Materialien in den Ausbildungszentren erforderlich gemacht.

Zusätzlich ändert sich auch die Zeit, die während der Ausbildung in den überbetrieblichen Ausbildungszentren gelehrt wird. Die bisher üblichen 37 Wochen sind durch die Neuordnung der Ausbildungsordnungen auf bis zu 39 Wochen erweitert. Grundsätzlich gilt, dass mindestens 30 Wochen Lehrzeit in den überbetrieblichen Ausbildungszentren erreicht werden müssen. Diese 30 Wochen verteilen sich folgendermaßen auf die drei Ausbildungsjahre:
  • 13 Wochen im ersten Lehrjahr
  • 11 Wochen im zweiten Ausbildungsjahr
  • sechs Wochen im letzten Jahr der Ausbildung

Zudem sind bis zu drei Wochen im ersten Jahr, zwei Wochen im zweiten Jahr der Ausbildung sowie vier zusätzliche Wochen im dritten Ausbildungsjahr möglich.

Überarbeitung der Abschlussprüfung und das neue Anrechnungsmodell

Mit der Neuordnung der Ausbildungsordnungen verändert sich auch der Ablauf der Abschlussprüfung in allen dreijährigen Berufsausbildungen. Dies betrifft also 16 der Ausbildungsberufe. Dort findet in Zukunft die sogenannte gestreckte Gesellen- beziehungsweise Abschlussprüfung Anwendung. Damit entfällt die klassische Zwischenprüfung, die aus den meisten dualen Ausbildungsberufen bekannt ist.

Auszubildende Tischlerin in einer Werkstatt am Arbeiten
Die Zwischenprüfung wird durch eine neue Prüfung ersetzt, die nach dem zweiten Ausbildungsjahr abzulegen ist. Diese neue Prüfung fließt in die Abschlussprüfung ein und macht 40 Prozent der abschließenden Gesamtnote der Ausbildung aus. Wie auch die Abschlussprüfung setzt sich diese neue Prüfung aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil zusammen.

Neu ist weiterhin das Anrechnungsmodell, das spezifisch mit den drei zweijährigen Ausbildungen in den Bauberufen verknüpft ist. Dabei handelt es sich um die folgenden Ausbildungen:
  • Ausbaufacharbeiter/-in
  • Hochbaufacharbeiter/-in
  • Tiefbaufacharbeiter/-in

Wer in einem dieser Berufe eine zweijährige Ausbildung abgeschlossen hat, der kann diese Zeit auf eine andere Ausbildung im Sektor der Bauberufe anrechnen. Die Teilnahme an der neuen Prüfung nach dem zweiten Lehrjahr erfolgt dann bereits im neuen Beruf. Damit ist nach erfolgreichem Abschluss auch nicht mehr ersichtlich, dass ein Wechsel der Ausbildung mit dem Anrechnungsmodell erfolgt.

Ausbildungsbetriebe können ebenfalls in Absprache mit der oder dem Auszubildenden den Vertrag nach der zweijährigen Ausbildung um ein weiteres Jahr verlängern und auf einen anderen Beruf ausweiten. Dieses neue Konzept ersetzt die alte Stufenausbildung.

Umsetzungshilfen für Ausbildungsbetriebe

Tischler zeigt seinen Auszubildenden etwas auf der Baustelle
Für Betriebe mit Auszubildenden bedeutet die Neuordnung ebenfalls, dass Anpassungen erforderlich sind. Damit dies einfacher gelingt, hat das BIBB Umsetzungshilfen veröffentlicht. Unter dem Titel „Ausbildung gestalten“ gibt es entsprechende Hilfen für jede geänderte Berufsausbildung.

Die Umsetzungshilfen beinhalten Ausbildungsrahmenpläne und alle Paragrafen, die von der Neuordnung betroffen sind. Zusätzlich sind hilfreiche Hintergrundinformationen zur Ausbildungsstruktur sowie Übersichtstabellen für den zeitlichen Verlauf der Ausbildung vorhanden. Dazu gibt es genaue Informationen zu den geänderten Prüfungsabläufen und den neuen Prüfungsformen. So sind Ausbildungsbetriebe bestens über die neuen Ausbildungsordnungen informiert. Die Umsetzungshilfen stehen auf der Webseite des BIBB zum Download zur Verfügung.
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