Von einer Weiterbildung profitieren Arbeitgeber, Mitarbeitende und die Wirtschaft im Allgemeinen. Aus diesem Grund fördert der Staat mit verschiedenen Maßnahmen im Bereich der betrieblichen und außerbetrieblichen Weiterbildung. Das ist gerade für kleine und mittlere Handwerkbetriebe eine interessante Option. Denn aufgrund von fehlenden Ressourcen ist es für sie oft schwer, Weiterbildungen selbst zu organisieren.
Qualifizierungschancengesetz fördert betriebliche Weiterbildung

Von diesem Förderprogramm profitieren also beide Parteien. Unternehmen können die Weiterbildung der eigenen Belegschaft vorantreiben und wertvolle neue Fähigkeiten erhalten. Mitarbeitende erwerben neues Wissen und Qualifikationen und können so auch den eigenen Verdienst verbessern.
Das Förderprogramm des Qualifizierungschancengesetzes besteht aus mehreren Komponenten. Da sind zunächst die Zuschüsse zur Weiterbildung – also für Kosten, die direkt durch Kurse entstehen. Dann fördert der Staat auch die Kosten für Berufsausbildungen. Eine weitere Komponente ist die Übernahme von Arbeitsentgelten. Zusätzlich gibt es über das Förderprogramm auch die Möglichkeit, Kosten für Auslagen ersetzt zu bekommen, die im Zusammenhang mit Fortbildung oder Ausbildung stehen. Dazu gehören Fahrkosten, Übernachtungskosten und sogar Zuschüsse zu den Kinderbetreuungskosten.
Qualifizierungschancengesetz unterstützt vor allem kleine Betriebe
Bei der Weiterbildung der eigenen Belegschaft sind in erster Linie kleine Betriebe benachteiligt – zum einen, da die Fortbildungen Kosten verursachen, die von kleinen Unternehmen nur schwer zu tragen sind. Zum anderen ist es mit wenigen Mitarbeitenden komplizierter, zeitweilig eine Person zu ersetzen, die aufgrund einer Weiterbildung fehlt.

Unternehmen aller drei Klassen können Fördermittel nach dem Qualifizierungschancengesetz beantragen. Jedoch bekommen größere Unternehmen nur geringere Fördermittel. So können kleine und mittlere Betriebe Zuschüsse bis zu 100 Prozent der Fortbildungskosten erhalten. Bei mittleren Unternehmen gilt dies für Mitarbeitende ab der Vollendung des 45. Lebensjahres sowie bei einer Schwerbehinderung. Ansonsten liegt der Förderbeitrag bei 50 Prozent der Kosten. Für größere Unternehmen ist ein Zuschuss von maximal 30 Prozent möglich.
Neben den Kosten für die Fortbildung übernimmt das Förderprogramm auch Arbeitsentgelte. Dabei geht es um die Arbeitskosten, die während der Zeit anfallen, wenn die Mitarbeitenden bei Fortbildungsmaßnahmen sind. Kleine Betriebe bis 50 Mitarbeitende können bis zu 75 Prozent der Arbeitsentgelte als Förderbeitrag erhalten. Bei mittelgroßen Unternehmen sind es maximal 50 Prozent, und große Unternehmen erhalten höchstens 25 Prozent der Arbeitsentgelte als Förderung. Ist eine Betriebsvereinbarung zur beruflichen Weiterbildung oder ein Tarifvertrag vorhanden, in dem eine betriebliche Fortbildung festgehalten ist, dann gibt es weitere fünf Prozent Zuschuss zu den Arbeitsentgelten.
Zusätzlich zu den Fort- und Weiterbildungen deckt das Qualifizierungschancengesetz noch Kosten für Berufsausbildungen ab. Dabei gibt es keine Abgrenzung auf Basis der Anzahl der Mitarbeitenden. Vielmehr können alle Unternehmen in Deutschland Zuschüsse für die Ausbildungskosten sowie zum Arbeitsentgelt während der Berufsausbildung beantragen. Dabei ist eine Kostenübernahme von bis zu 100 Prozent bei beiden Kostenpunkten möglich.
Durch Fort- und Weiterbildungen können auch weitere Unkosten entstehen, die indirekt mit den Maßnahmen in Verbindung stehen. Bei Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten oder Übernachtungskosten können Mitarbeitende ebenfalls Zuschüsse über das Förderprogramm erhalten. Bei all diesen Punkten ist eine Kostenübernahme von bis zu 100 Prozent möglich – unabhängig von der Größe des Unternehmens.
Voraussetzungen für staatliche Fördermittel

Das bezieht sich unter anderem auf Berufe, die sich durch die Digitalisierung verändern, oder auf Weiterbildungen in einem der sogenannten Engpassberufe. Die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung definiert, welche Angebote förderfähig sind. Ebenfalls muss die Bundesagentur für Arbeit die Fortbildung anerkennen.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass der letzte Antrag auf Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz mindestens zwei Jahre her ist. Gleiches gilt bei der Förderung eines Berufsabschlusses. Grundsätzlich muss auch eine solche Ausbildung mindestens vor zwei Jahren abgeschlossen sein. Dabei gibt es jedoch eine Ausnahme: Sofern die Notwendigkeit für eine Fortbildung begründet werden kann, kann von dieser Vorgabe abgewichen werden. Ebenfalls darf der Betrieb die Fortbildung nicht selbst durchführen, stattdessen muss ein zertifizierter Bildungsträger die Weiterbildung übernehmen.
Online-Weiterbildungen: Einfache Option zur Weiterbildung der Mitarbeitenden

Das Spektrum an Kursen im Online-Bereich ist enorm breit. Es gibt Kurse, die auf interaktiven Elementen und Lernvideos aufbauen. Dann gibt es Möglichkeiten des selbstorganisierten Lernens, für die das Material zur Verfügung gestellt wird. Ebenfalls bieten zahlreiche Bildungsträger virtuelle Klassenzimmer in Echtzeit an, die durch ihre Interaktivität mit einem klassischen Präsenzunterricht vergleichbar sind. Gerade im Handwerk ist die Kombination aus klassischen Kursen vor Ort und Online-Stunden verbreitet. Solche Kurse sind meist in Blöcke aufgeteilt, sodass nur alle paar Wochen eine Anreise zum Schulungsort erforderlich ist.
Online-Weiterbildungen bieten einige Vorteile für Unternehmen und die Mitarbeitenden. So ist eine ortsunabhängige Fortbildung möglich. Auch profitieren Familien mit Kindern, denn die Organisation einer Weiterbildung ist viel einfacher. In den Betrieben fallen die Mitarbeitenden weniger lange aus, da sich die Fortbildung oft simultan zur Arbeit durchführen lässt. Ebenfalls sind Online-Weiterbildungen deutlich flexibler, was die Zeiteinteilung betrifft. In vielen Fällen sind zudem die Kosten geringer, was diese Form der Fortbildung ebenfalls attraktiver macht.
Sofern eine Online-Weiterbildung die Voraussetzungen des Qualifizierungschancengesetzes erfüllt, erhalten Betriebe und Mitarbeitende ebenfalls Zuschüsse zu den Kosten. Der Ansprechpartner für Anträge sowie alle Fragen rund um das Qualifizierungschancengesetz und die Förderungen ist der Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit.