Zum Inhalt springen Zum Navigationsmenü springen
ex::   isB2B: false   isB2CEnabled: true   ShowPrice: brutto      
11. März 2025  (aktualisiert am 10. März 2026)

Steuervergünstigungen für Elektro-Firmenwagen – diese Vorteile gibt es 2025

von  textbroker | 7 Min. Lesezeit | #Elektromobilität  #Firmenwagen  #Steuervergünstigung  #Elektroauto  #Hybridwagen 
Jetzt im Audioformat verfügbar!

Europa und Deutschland setzen auf die Elektromobilität als kommende Lösung für den emissionsfreien Verkehr. Mit verschiedenen Anreizen und Steuervorteilen möchte die Bundesregierung die Verbreitung dieser Fahrzeuge unterstützen. Ab Anfang 2025 gibt es daher einige interessante neue Steuervergünstigungen für Firmenwagen. Handwerker und Unternehmen, die jetzt die Anschaffung eines Firmenwagens planen, sollten sich die Optionen genauer anschauen.

Die Rahmenbedingungen des neuen Steuerfortentwicklungsgesetzes

Das Steuerfortentwicklungsgesetz wurde im Dezember 2024 verabschiedet und bringt interessante Steuervorteile für Unternehmen und Mitarbeitende mit. Es gibt gleich zwei Möglichkeiten, davon zu profitieren.

Zunächst sind da die veränderten Bedingungen für Abschreibungen auf Firmenfahrzeuge. Dies betrifft alle Fahrzeuge, die zum Fuhrpark des Unternehmens gehören. Spezifisch geht es um Elektrofahrzeuge und Hybrid-Wagen, für die degressive Sonderabschreibungen in Anspruch genommen werden können.

Die andere Steuererleichterung bezieht sich auf Dienstwagen, die Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt und gleichzeitig privat genutzt werden. Bei ihnen reduziert sich der geldwerte Vorteil, der über die monatliche Lohnabrechnung versteuert werden muss. Auch dabei geht es spezifisch um Fahrzeuge, die zur Klasse der Elektrofahrzeuge gehören, emissionsfrei sind oder einen Hybrid-Antrieb besitzen.

Neuer Steuervorteil bei der privaten Nutzung eines Elektro-Firmenwagens

weißer Elektro-Firmentransporter lädt mit Kabel an einer E-Ladestation auf einem Parkplatz
Ein Steuervorteil betrifft Elektrofahrzeuge, die Mitarbeitenden als Dienstwagen zur Verfügung gestellt werden. Grundsätzlich kommt bei Dienstwagen die sogenannte Ein-Prozent-Regelung zur Anwendung, um den geldwerten Vorteil zu ermitteln. Dieser wird vom Mitarbeitenden über die Lohn- und Gehaltsabrechnung monatlich versteuert. Die Berechnungsgrundlage ist der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs. Liegt dieser bei 45.000 Euro, dann würde nach der Ein-Prozent-Regelung ein Prozent, also 450 Euro, dem Bruttolohn hinzugerechnet.

Zusätzlich müssen weitere 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises für die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz versteuert werden. Die angenommene einmalige Strecke liegt bei 30 Kilometern, was einem weiteren geldwerten Vorteil von 405 Euro entspricht. Bei einem solchen Dienstwagen müsste der Mitarbeitende also monatlich 855 Euro zusätzlich über die Lohnsteuer versteuern.

Ab 2025 gibt es eine deutliche Steuererleichterung, wenn es sich bei dem Dienstwagen um ein Elektrofahrzeug oder einen Hybrid-Wagen handelt. Für Elektrofahrzeuge kommt eine 0,25-Prozent-Regelung zur Anwendung, Hybrid-Wagen profitieren von einer 0,5-Prozent-Regelung. Konkret bedeutet dies, dass die Bemessungsgrundlage für die Berücksichtigung in der Lohnsteuer sinkt.

Für einen reinen Elektro-Firmenwagen mit einem Bruttolistenpreis von 45.000 Euro ist also die 0,25-Prozent-Regelung möglich. Der geldwerte Vorteil, der monatlich vom Mitarbeitenden zu versteuern ist, liegt in diesem Fall nur noch bei 112,50 Euro. Handelt es sich um ein Hybrid-Fahrzeug, dann würde der geldwerte Vorteil 225 Euro monatlich betragen.

Das Interessante ist, dass diese Regelung auch für die Versteuerung der Fahrten zum Arbeitsplatz zur Anwendung kommt.

FahrzeugtypProzent-RegelungArbeitswegVersteuerung ArbeitswegGesamter geldwerter Vorteil
Elektro-Firmenwagen0,25%30 km101,25 € monatlich213,75 € monatlich
Hybrid-Fahrzeug0,5%30 km202,50 € monatlich-
Elektro-Firmenwagen1,0%30 km-855,00 € monatlich
weißer Elektro-Firmentransporter lädt mit Kabel an einer E-Ladestation
Die Regelung ist besonders vorteilhaft, wenn der Dienstwagen zu einem hohen Anteil privat genutzt wird. Die Alternative ist das Fahrtenbuch, um die tatsächliche Nutzung zu ermitteln und auf ihrer Basis den zu versteuernden geldwerten Vorteil an den realen Kosten festzulegen. Der Gesetzgeber gewährt den Steuervorteil auch bei dieser Berechnungsmethode.

Dabei stellen die Abschreibung oder die Leasing-Raten die Bemessungsgrundlage für den geldwerten Vorteil des Mitarbeitenden dar. Beim Fahrtenbuch gilt ab 2025 ebenfalls die Regelung mit 0,25 beziehungsweise 0,5 Prozent. Somit fließt in den Privatanteil für die Versteuerung nur noch ein Viertel bei Elektro-Firmenwagen oder die Hälfte bei Hybrid-Wagen ein. So sinkt auch hier der zu versteuernde Betrag deutlich.

Degressive Sonderabschreibungen für schnelle Steuervorteile

Höhe der Abschreibungen (E-Firmenwagen
Die Abschreibungstabelle für E-Firmenwagen sieht fortan eine Abschreibung in Höhe von 40 Prozent des Kaufpreises im ersten Jahr vor. Im zweiten Jahr ist eine Abschreibung von 24 Prozent möglich. Damit sind nach zwei Jahren bereits 64 Prozent des Wertes abgeschrieben. Im Gegensatz dazu würde ein klassischer Firmenwagen mit Verbrennungsmotor und der linearen Abschreibung erst ein Drittel des Wertes gewinnmindernd geltend gemacht haben. Im dritten Jahr der Nutzung beträgt die Abschreibung 14 Prozent, im vierten Jahr sind neun Prozent Abschreibung vorgegeben. Für das fünfte und das sechste Jahr verbleiben Abschreibungen in Höhe von sieben respektive sechs Prozent.

Üblicherweise erfolgt bei Firmenfahrzeugen eine lineare Abschreibung über sechs Jahre. Das bedeutet, dass jährlich 16,66 Prozent des Anschaffungspreises als Aufwand steuermindernd in die Bilanz einfließen. Bei E-Firmenwagen hat die Bundesregierung jetzt Sonderabschreibungen mit einem degressiven Modell verankert. Damit entfällt auf die ersten Nutzungsjahre ein Großteil der steuerlichen Abschreibungen. Mit diesem Modell wirkt sich die Anschaffung eines Firmenwagens mit Elektroantrieb also schneller gewinnmindernd aus.

Beispiel

  • Kauf eines E-Firmenwagens
  • Nettopreis 45.000€
FahrzeugtypJahr 1Jahr 2Gesamt
E-Firmenwagen18.000 €10.800 €28.800 €
Verbrenner7.500 €7.500 €15.000 €
Vorteil E-Auto:+10.500 €+3.300 €+13.800 €

Welche Voraussetzungen muss ein Fahrzeug für die Steuervergünstigungen erfüllen?

Im Steuerfortentwicklungsgesetz sind die Rahmenbedingungen genannt, die Neufahrzeuge erfüllen müssen, um die Steuervorteile in Anspruch nehmen zu können. Es erfolgte am 01.07.25 eine Anpassung des Bruttolistenpreises auf 100.000 Euro. Bisher wurden Steuervorteile nur bis zu einem Bruttolistenpreis von 70.000 Euro gewährt. Ausschlaggebend ist der Bruttolistenpreis, also die Kosten inklusive Mehrwertsteuer.

LKW lädt an Kabel auf Parkplatz mit Skyline und Wald im Hintergrund
Die Viertel-Methode kommt für vollelektronische und emissionsfreie E-Firmenwagen zum Einsatz, während Fahrzeuge mit Hybrid-Antrieb immer noch von der 0,5-Prozent-Regelung profitieren. Fahrzeuge zählen zur Klasse der Hybrid-Wagen, wenn ihr CO2-Ausstoß bei maximal 50 Gramm pro Kilometer liegt oder das Fahrzeug eine bestimmte Strecke vollständig elektrisch zurücklegt. Dabei muss das Hybrid-Fahrzeug mindestens 80 Kilometer vollelektronisch bewältigen, wenn es nach dem 1. Januar 2025 angeschafft wurde. Für Firmenfahrzeuge, die vor dem 31. Dezember 2024 erworben wurden, gilt eine Grenze von 60 Kilometern.

Es können grundsätzlich sowohl Plug-in-Hybride als auch andere Hybrid-Fahrzeuge von den Steuererleichterungen profitieren. Die Steuervergünstigungen gelten rückwirkend für alle Firmenwagen mit Elektromotor oder Hybrid-Antrieb, die ab Anfang Juli 2024 angeschafft wurden. Ausschlaggebend ist das Datum der Auslieferung, nicht der Bestellung.
firmenlogo textbroker

textbroker

Bekannt als führende Content-Plattform stellt Textbroker verschiedenste hochwertige Texte aus einer großen Auswahl von nationalen und internationalen Fachautoren zusammen und bereitet diese maßgeschneidert für Handwerker und Brancheninteressierte auf.

Artikel teilen

Das könnte Sie auch interessieren

1. Juni 2026
von textbroker | 6 Min. Lesezeit

Im Bereich des Klimaschutzes spielt die Speicherung von Kohlenstoff zunehmend eine Rolle. Eine praktische Option ist die Speicherung in Beton. Eine Forschungsinitiative möchte mit einer neuen Methode den CO₂-Gehalt in der Atmosphäre reduzieren und das Kohlendioxid...

13. Mai 2026
von textbroker | 6 Min. Lesezeit

Hanfkalk besteht aus Grundstoffen, die schon seit Ewigkeiten als Baumaterialien zum Einsatz kommen. Gleichzeitig ist der Bioverbundwerkstoffe ein moderner Baustoff, der seine Ursprünge in den 1980er-Jahren in Frankreich hat. Heutzutage ergeben sich neue Einsatzmöglichkeiten für Hanfkalk, und das Baumaterial zeigt sich erstaunlich vielseitig.

5. Mai 2026
von textbroker | 6 Min. Lesezeit

Bereits seit vielen Jahren kämpft die Baubranche mit steigenden Kosten. Dies hat zu einer Diskrepanz zwischen den benötigten und den fertiggestellten Wohnungen geführt. Darunter leidet besonders der Sozialbau, weil das Ziel der Bundesregierung, jährlich 400.000 neue...

Leider konnten keine Produkte gefunden werden
Das gewünschte Variantenprodukt befindet sich bereits in der Liste. Die zuvor gewählte Variante wurde aus der Liste entfernt.
Geben Sie hier Ihren Suchbegriff bzw. die Artikelnummer ein und wählen Sie die richtige Position aus der Vorschlagsliste aus. Nun können Sie die gewünschte Anzahl zum Warenkorb hinzufügen.
Tragen Sie hier bitte Ihre Bestellung ein