2023 war das bisher wärmste Jahr in Deutschland seit dem Beginn regelmäßiger Messungen. Bereits ab dem Frühjahr steigen mit erhöhter UV-Strahlung und Wärme die Gefährdungen für alle, die im Freien arbeiten. Dazu zählen vor allem Berufsgruppen der grünen Branche, die den Hauptteil ihrer Arbeitszeit im Freien verbringen. Sie haben ein größeres Risiko, durch UV-Strahlung unter anderem an Hautkrebs und „Grauem Star“ zu erkranken. Seit 2015 werden bestimmte Formen des weißen Hautkrebs als Berufskrankheit anerkannt. Aufklärung und individuelle Sonnen- und Hitzeschutzmaßnahmen sind daher nicht nur notwendig, Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Beschäftigten vor solarer UV-Strahlung und Hitze zu schützen.

Gefahren richtig einschätzen
Der tagesaktuelle UV-Index ist beim Deutschen Wetterdienst unter www.dwd.de „Amtliche Warnungen“ abrufbar und hilft, die Stärke der UV-Strahlung für den jeweiligen Arbeitstag abzurufen. Der UV-Index des Bundesamtes für Strahlenschutz ist in 5 Stufen unterteilt und reicht von niedrig (Stufe 1 und 2) bis extrem hoch (11+). Ab der UV-Stufe 3 ist UV-Schutz notwendig, um die Sonneneinstrahlung auf Haut und Augen zu vermeiden. Die Rangfolge technischer, organisatorischer und persönlicher Schutzmaßnahmen (TOP-Hierarchie) gilt besonders für Sommerhitze an Außenarbeitsplätzen. Ziel der Maßnahmen ist
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Schutz vor übermäßiger Wärmeeinwirkung von außen (Schattenspender, Klimatisierung von Fahrerkabinen, Verlegung von Arbeitszeiten in kühlere Tageszeiten, Vermeidung zusätzlicher Wärmequellen)
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Reduzierung der inneren Wärmeproduktion (Arbeitspensum und -intensität an Temperaturen anpassen, zusätzliche Pausen)
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Erleichterung der Wärmeabgabe (Einsatz von Kühlkleidung, Kopfbedeckung mit angefeuchtetem Nackenschutz, Ventilatoren, Pausen in kühlerer Umgebung)
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Sicherstellen einer ausreichenden Flüssigkeitszufuhr (Bereitstellen von ausreichenden Getränken, regelmäßige Trinkpausen)
Persönliche Schutzmaßnahmen wie das Tragen körperbedeckender Kleidung, spezielle Funktionskleidung mit Ärmeln und UV-Schutz, Kopfbedeckungen, eine UV-Sonnenschutzbrille und das regelmäßige Eincremen unbedeckter Stellen wie Hände oder Gesicht mit Sonnenschutzcreme mit hohem Lichtschutzfakor ergänzen die Effektivität der getroffenen Maßnahmen.
Spezielle Anforderungen für im Freien liegende Arbeitsstätten
Im Sommer kommen meist hohe Temperaturen mit körperlich schwerer Arbeit und direkter Sonneneinstrahlung zusammen. In der Praxis ist der Rat, möglichst im Schatten zu arbeiten, kaum umzusetzen. Der Schutz vor UV-Strahlung, Hitzebelastung und erhöhter Konzentration von Luftschadstoffen (erhöhte Ozonbelastung) hat daher höchste Priorität. Grundsätzlich gibt es kein Recht auf hitzefrei, der Arbeitgeber hat aber eine besondere Fürsorgepflicht gegenüber seinen Angestellten. Regelmäßige Unterweisungen, ein angemessenes Verhalten und geeignete Schutzmaßnahmen wie die Einrichtung von Anlagen zur Beschattung, Belüftung oder das Besprühen mit Wasser bei Hitze tragen zum Erhalt der Gesundheit der Beschäftigten bei.