Trotz des seit Oktober 1993 geltenden Asbestverbots bleibt der Baustoff bis heute ein Problem. Bei der Sanierung von Bauten finden sich immer wieder Altlasten, die in unterschiedlichen Formen mit Asbest kontaminiert sind. PSF-Asbest ist dabei eine oftmals unterschätzte oder nicht erkannte Gefahr.
Was genau ist PSF-Asbest?
Die Abkürzung PSF steht für Putz, Spachtelmasse und Fliesenkleber. PSF-Asbest bezeichnet also eine Gruppe von Baumaterialien, in denen Asbest als Zuschlagstoff zum Einsatz kam. In diesem Bereich ist ein breites Spektrum an Materialien vorhanden, in denen sich Asbest befinden kann. Das macht die Identifizierung schwer und die Arbeit bei der Sanierung zusätzlich kompliziert.
Hinzu kommt, dass PSF-Asbest in unterschiedlichen Formen vorhanden ist. Primär kommt PSF-Asbest auf Wänden, in Decken oder in Bodenbelägen vor. Ebenfalls handelt es sich oftmals um Baustoffe mit einem geringen Asbestgehalt. Teilweise liegt der Gehalt in PSF-Produkten bei unter 0,1 Prozent Asbest an der Gesamtmasse. Das reduziert jedoch nicht die Gefahr, die von PSF-Asbest ausgeht.
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Als besonders gefährlich gilt schwach gebundener Asbest. In der Form kommt PSF zum Beispiel in Cushion-Vinyl-Belägen vor und dort vor allem als asbesthaltige Trägerpappe. Spritzasbest, der in Bodenbelägen als Kleber genutzt wurde, ist eine weitere Form von schwach gebundenem Asbest. Hier kann der Asbestgehalt bei bis zu 90 Prozent liegen. Selbst Nachtspeicheröfen können schwach gebundenen PSF-Asbest enthalten, und zwar in den Klebern oder Spachtelmassen, die zwischen den Wärmespeichersteinen sitzen.
Fest gebundener Asbest findet sich ebenfalls in Putz, Spachtelmasse oder Fliesenkleber, beispielsweise in Floor-Flexplatten, bei denen der Asbestanteil rund 15 Prozent beträgt. Zusätzlich ist es möglich, dass Bitumenkleber Asbest als Zuschlagstoff enthalten. Solche Kleber sind ebenfalls schwer zu identifizieren. Häufig ist eine schwarzbraune Farbe ein Anzeichen für Bitumenkleber mit Asbest.
In welchen Gebäuden, Baustoffen und Bereichen kommt PSF-Asbest vor?

Das Problematische an PSF-Asbest ist, dass diese Baustoffe in sehr vielen Bereichen vorhanden sind. Gerade in Wohngebäuden sind solche Materialien oft zu finden. Was zur Problematik beiträgt, ist, dass Privatpersonen Renovierungen oft in Eigenregie durchgeführt haben. Dabei kamen bewusst oder häufig auch unbewusst Kleber, Fliesen, Bodenbeläge und Estrich mit Asbest-Anteil zum Einsatz.
Da zum Zeitpunkt der Einbauten Asbest noch nicht als problematisch galt, wurde der Einsatz nicht gesondert dokumentiert. Dies gilt besonders für Renovierungen, die von Privatpersonen in Wohnbereichen ausgeführt wurden. Ebenfalls führt dies dazu, dass sich Asbest nur in Teilbereichen, einzelnen Wohnungen oder bestimmten Räumen findet, während andere Bereiche eines Hauses frei von Asbest sind.
Zeitlich gibt es ebenfalls ein breites Fenster, was das Vorkommen von PSF-Asbest betrifft. Grundsätzlich kamen diese Baustoffe zwischen 1950 und 1990 zum Einsatz, wobei besonders oft von 1960 bis 1970 auf Materialien mit Asbest zurückgegriffen wurde. Bei der Sanierung von Gebäuden aus diesen Jahrzehnten sowie bei älteren Immobilien ist daher mit PSF-Asbest zu rechnen. Darüber hinaus sind auch gewerbliche Bauten und Industriegebäude betroffen. In diesen Bereichen ist es vor allem Spritzasbest in Wänden und Böden, der verstärkt zum Einsatz kam. In dieser Form ist PSF-Asbest leicht gebunden und in Konzentrationen von 20 bis 90 Prozent vorhanden, was eine besondere Gefahr für die Gesundheit darstellt.
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Welche Gefahren gehen von PSF-Asbest aus?
Von Asbest geht allgemein eine Gefahr für die Gesundheit aus, da krebserregende Eigenschaften nachgewiesen sind. Dies betrifft primär die Lunge, denn die kleinen Asbestfasern setzen sich beim Einatmen im Gewebe fest. Da Asbest im Körper nicht abgebaut wird, verbleiben die Fasern in der Lunge und können noch Jahrzehnte nach der Exposition Krebs verursachen. In diesem Zusammenhang wird auch von der gefürchteten Asbestose gesprochen. Dabei vernarbt das Lungengewebe über die Jahre aufgrund der konstanten Reizung durch die Asbestfasern. Das führt zu Funktionsstörungen und körperlichen Beeinträchtigungen und birgt auf lange Sicht die Gefahr für Lungenkrebs.
Die Gefahr für Bewohner einer Immobilie, in der PSF-Asbest vorhanden ist, hängt von einer Reihe von Faktoren ab. In den meisten Fällen ist das Gefahrenpotenzial sehr gering, wenn der PSF-Asbest sowie umliegende Baustoffe intakt sind und nicht mechanisch bearbeitet werden. Gerade von fest gebundenem PSF-Asbest geht wenig Gefahr aus, da sich Fasern kaum von alleine lösen und auf diesem Weg in die Atemluft gelangen. Bei schwach gebundenem PSF-Asbest ist dies hingegen nicht vollständig ausgeschlossen. So können auch im Alltag Asbestfasern in die Atemluft gelangen, wenn auch in der Regel nur in geringen Mengen.
Anders sieht die Gefahrenlage aus, wenn es um die Renovierung von Bereichen mit PSF-Asbest geht. Durch die mechanische Bearbeitung beim Abriss erfolgt zwangsläufig die Freisetzung von Asbestfasern. Davon geht eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit der Bauarbeiter und der Bewohner aus. Insbesondere das Schleifen, Bohren, Fräsen, Sägen und Zerschlagen von PSF-Asbest und Baustoffen, an denen PSF-Asbest vorhanden ist, sorgen für eine hohe Freisetzung. Bei all diesen Arbeiten entsteht Staub, und große Mengen gefährlicher Asbestfasern gelangen in die Luft.
Vorschriften und Vorgehensweisen bei der Asbestsanierung

Aufgrund der hohen Gefahr, die von Asbest ausgeht, gibt es für Bau- und Sanierungsarbeiten von mit PSF-Asbest belasteten Gebäuden strenge Vorschriften. Sie gelten sowohl für den Auftraggeber als auch den ausführenden Betrieb. Grundsätzlich gilt, dass nur Fachbetriebe solche Aufgaben ausführen dürfen. Dieser Grundsatz gilt auch dann, wenn keine gesicherten Erkenntnisse über das Vorhandensein von Asbest existieren. Gerade PSF-Asbest übersehen selbst erfahrene Handwerker oder können ihn nicht mit absoluter Sicherheit identifizieren. Durch reine Sichtkontrollen ist dies aufgrund der unterschiedlichen Kleber und Putze, die sich oftmals sehr ähnlich sind, auch nicht mit Sicherheit möglich.
Aus diesem Grund schreibt § 6 der deutschen Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) eine Gefährdungsbeurteilung vor. Bis vor kurzem kam es gerade bei PSF-Asbest immer wieder zu Fehleinschätzungen, die dazu führten, dass Menschen den Belastungen durch Asbestfasern ausgesetzt wurden. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) weist aus diesem Grund darauf hin, dass eine Überarbeitung der Verordnung dringend notwendig ist. Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe 519 geben als Übergangslösung klare Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Gefahrstoffen wie Asbest.
Absolute Sicherheit lässt sich somit nur durch eine Laborprüfung erzielen. Beim Verdacht auf PSF-Asbest ist also eine Probenentnahme vor Beginn der Arbeiten wichtig. Unternehmen sollten auf jeden Fall Vorsicht walten lassen – gerade auch deshalb, weil bei der Entsorgung von asbesthaltigem Abbruch teure Sonderlösungen erforderlich sind. Außerdem ist für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) im Zusammenhang mit Asbest zwingend eine Zulassung der zuständigen Behörde erforderlich.
