Staatliche Fördermittel oder Zuschüsse sowie Subventionen spielen für Unternehmen immer häufiger eine Rolle. Gründerzuschuss, Umweltinnovationsprogramm oder KfW-Zuschüsse: Es gibt zahlreiche solcher Programme, die sich an Unternehmen richten. Dabei stellt sich oft die Frage, wie solche Fördermittel in der Buchhaltung und steuerlich korrekt zu behandeln sind.
Umsatzsteuerliche Einstufung von Fördermitteln

Während echte Zuschüsse immer von der Umsatzsteuer befreit sind, müssen Unternehmen unechte Zuschüsse versteuern. Ein solcher Zuschuss wird als Entgelt für eine Leistung bewertet und deshalb als Umsatz. Somit muss auch die reguläre Umsatzsteuer abgeführt werden.
Erhält ein Unternehmen einen Zuschuss, der unabhängig ist von einer Leistung, dann liegt ein echter Zuschuss vor. Diese Art von Zuschuss ist kein Entgelt für eine Leistung und unterliegt somit auch nicht der Umsatzsteuer.
Förderungen in der Gewinnermittlung: Diese Optionen gibt es bei der Buchung

Die erste Option ist eine direkt gewinnwirksame Buchung . In diesem Fall wird die ausgezahlte Förderung wie eine Einnahme in der Buchhaltung verbucht. Dabei wird die Buchung entweder ohne oder mit Umsatzsteuer verbucht – abhängig davon, ob es sich um einen echten oder einen unechten Zuschuss handelt.
Die zweite Variante sieht vor, den Zuschuss als Minderung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu buchen. In diesem Fall muss die Förderung auf dasselbe Konto der Buchführung gehen, auf dem das Wirtschaftsgut verbucht ist. Das gilt bei allen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Dadurch steht die geförderte Investition mit dem Wert in der Buchführung, der sich aus dem Anschaffungspreis minus der Förderung ergibt. Da auch die Abschreibung durch diese Art der Verbuchung sinkt, sind der Wert des Wirtschaftsguts, die eigentliche Förderung sowie die Gewinnsteigerung des Zuschusses korrekt verbucht.

Über den Verlauf der Nutzungsdauer wird der Sonderposten dann stufenweise aufgelöst. Dies orientiert sich an der Höhe und der Laufzeit der Abschreibungen. Im Anhang ist eine Erläuterung erforderlich, um die Förderung transparent auszuweisen.
Beispiele für die Buchhaltung
In der Buchhaltung ist es recht selten, dass Förderungen und Zuschüsse eingetragen werden. Aus diesem Grund gibt es an dieser Stelle einige beispielhafte Buchungen, die in einem solchen Fall auftreten könnten. Jeder Beispielfall löst mehrere Buchungen aus. Das Unternehmen setzt den Kontenrahmen SKR 04 ein.
Beispiel: Anschaffung einer Kraft-Wärme-Kopplungsanlage
- Nettopreis: 35.000 €
- Umsatzsteuer: 6.650 €
- Bruttopreis: 41.650 €
- Förderung: 21.000 €
- Förderquote: 60 % der Nettoanschaffungskosten
- Echter Zuschuss
Als erste Option verbucht das Unternehmen die Förderung sofort gewinnwirksam. Die erste Buchung betrifft den Kauf der KWK-Anlage. Dabei wird die eingehende Rechnung des Lieferanten A in der Buchhaltung erfasst:
| Soll: | Haben: |
|---|---|
| 0470 Betriebsvorrichtungen 35.000 Euro | 72000 Lieferant A 41.650 Euro |
| 1400 Abziehbare Vorsteuer 6.650 Euro | - |
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zahlt den Zuschuss einige Tage später per Überweisung an das Unternehmen aus. Dabei entsteht folgender Buchungssatz:
| Soll: | Haben: |
|---|---|
| 1800 Bank 21.000 Euro | 4975 Investitionszuschüsse 21.000 Euro |
Im zweiten Szenario erfolgt die Buchung desselben Vorgangs, indem der Zuschuss als Minderung der Anschaffungs- und Herstellungskosten eingetragen wird. Zunächst gibt es ebenfalls den Buchungssatz der KWK-Anlage in der Buchführung:
| Soll: | Haben: |
|---|---|
| 0470 Betriebsvorrichtungen 35.000 Euro | 72000 Lieferant A 41.650 Euro |
| 1400 Abziehbare Vorsteuer 6.650 Euro | - |
Anschließend geht der Förderbetrag auf der Bank ein und wird nun wie folgt verbucht:
| Soll: | Haben: |
|---|---|
| 1800 Bank 21.000 Euro | 0470 Betriebsvorrichtungen 21.000 Euro |
Im Anlagevermögen auf dem Konto 0470 Betriebsvorrichtungen ist nun die Summe von 14.000 Euro als Wert der KWK-Anlage verbucht. Dies ergibt sich aus der Verbindlichkeit für die Anschaffung abzüglich der eingegangenen Förderung:
- Konto 0470
- Betriebsvorrichtungen
- Soll 35.000 Euro Haben 21.000 Euro
Abschreibungen für mit Fördermitteln getätigte Anschaffungen

Im Regelfall entsprechen die Anschaffungskosten ohne Umsatzsteuer dem Wert des Anlageguts in der Buchführung. Ein Beispiel ist die Investition in die Elektrifizierung von Produktionsanlagen, um fossile Energieträger zu ersetzen. Solche Projekte fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle mit 33 Prozent der Anschaffungskosten bis maximal 200.000 Euro .
Beispiel:
| Position | Wert |
|---|---|
| Investition in neue Maschine | 154.700 Euro |
| Nettokosten der Maschine | 130.000 Euro |
| BAFA-Förderung | 33 Prozent |
| Förderbetrag | 42.900 Euro |
| Buchwert in der Buchführung | 87.100 Euro |
| Abschreibungsmethode | linear |
| Nutzungsdauer | 8 Jahre |
| Jährliche Wertminderung | 10.887,50 Euro |
Gleiches gilt bei geringwertigen Wirtschaftsgütern, für die eine Sofortabschreibung gilt. Auch dabei mindert der Förderbetrag den Wert des Wirtschaftsguts. Würde eine Maschine netto 750 Euro kosten, und die Förderung beträgt 200 Euro, dann beträgt die steuerliche Wertminderung, die das Unternehmen geltend machen kann, 550 Euro.