Arbeiten auf Dächern und mit Gerüsten an Fassaden bringen zahlreiche Gefahren mit sich. Mit den richtigen Vorkehrungen und einem hohen Niveau beim Arbeitsschutz lassen sich die Risiken für Unfälle deutlich minimieren. Dieser Artikel gibt eine Übersicht über die geltenden Vorschriften und informiert, wie sich die Arbeitssicherheit auf Dächern und Gerüsten verbessern lässt.
Arbeits- und Schutzgerüste im Dachbau
Bei Arbeiten an Dächern und Fassaden, die den Aufbau eines Gerüsts benötigen, ist die Wahl des richtigen Modells entscheidend für die Arbeitssicherheit. Über die Einhaltung der entsprechenden Normen ist die Arbeitssicherheit gewährleistet. Die Normen für Arbeits- und Schutzgerüste sind in der DIN 4420 und der DIN EN 12811 geregelt. Hier sind unter anderem Mindestmaße für die Breite und Höhe von Lagen festgelegt. Darüber hinaus finden sich hier die sieben verschiedenen Breitenklassen, die von W06 bis W24 normiert sind. Diese klassifizieren die Breite der Gerüstlagen und legen eine Mindestbreite von 60 Zentimetern fest.
Das Dachfanggerüst spielt bei Arbeiten an Dächern und Fassaden ebenfalls eine zentrale Rolle. Die Dachfanggerüste sind seitlich am Gerüst befestigt und fungieren als Sicherung. Diese haben gleich zwei wichtige Funktionen. Zum einen schützen sie Personen vor Stürzen. Zum anderen verhindern sie, dass Werkzeuge oder Baumaterialien unkontrolliert vom Gerüst fallen und Passanten oder Mitarbeitende auf der Baustelle verletzen. Solche Fanggerüste kommen vor allem bei Steildächern ab einer Neigung von 20 Grad und mehr zum Einsatz.

Auffangsysteme für die Sicherheit auf Schrägdächern
Die Arbeit auf Schrägdächern ist besonders gefährlich. Dies liegt auch daran, dass die Witterungsbedingungen einen großen Einfluss auf die Oberfläche haben. Arbeiten auf Schrägdächern finden dazu oftmals bei schlechtem Wetter während der kalten Jahreszeit statt, da die Witterungsbedingungen für Schäden am Dach sorgen.
Aus diesem Grund sind bei solchen Arbeiten Auffangsysteme vorgeschrieben. Diese interagieren mit Anschlageinrichtungen, die auf Steildächern vorhanden sind. Die passende persönliche Absturzschutzausrüstung ermöglicht dann eine schnelle und sichere Verbindung mit diesen Anschlageinrichtungen. Auf diese Weise ist die Person auf dem Dach mit wenigen Handgriffen gesichert und vor Abstürzen geschützt. Die gesetzliche Unfallversicherung und die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft BG BAU stellen Informationsmaterial zu Absturzschutzausrüstungen und Auffangsystemen sowie deren korrekten Einsatz bereit.
Acht Regeln für die Arbeitssicherheit im Gerüstbau
Der Weg zum sicheren Gerüst auf der Baustelle führt über eine genaue Planung. Anhand von acht Grundregeln lässt sich in jeder Situation ein sicheres Gerüst aufbauen, das die technischen Regeln für Betriebssicherheit nach der TRBS 2121 erfüllt. Dieses Regelwerk ist seit 2019 in Kraft und wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales herausgebracht. Die acht Punkte lauten wie folgt:

- Montageanweisung: Die TRBS 2121 schreibt vor, dass zu jedem Gerüst eine Montageanweisung erstellt wird. Diese muss eine fachkundige Person ausarbeiten und Improvisationen sowie Abweichungen sind verboten.
- Rangfolge der Schutzeinrichtungen: Vor dem Aufbau ist eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, die alle potenziellen Szenarien berücksichtigt. Dann werden Sicherheitsvorkehrungen für alle Gefährdungen implementiert. Die TRBS 2121 schreibt dabei vor, dass technische Möglichkeiten Vorrang vor Auffangeinrichtungen haben und die persönliche Schutzausrüstung die dritte Position einnimmt.
- Vorgaben der technischen Schutzmaßnahmen: Nach der TRBS 2121 benötigt jedes Gerüst einen Seitenschutz. Wird das Gerüst benutzt, um Bauteile nach oben zu transportieren, ist ein zweiteiliger Seitenschutz in den Lagen vorgeschrieben. Nur auf der obersten Stufe ist in diesem Fall ein einseitiger Schutz ausreichend.
- Gerüstmontage sichern: In allen Phasen der Nutzung ist ein Montagesicherungsgeländer erforderlich. Dies gilt bereits während des Aufbaus und bis zum letzten Moment des Abbaus. Ist es nicht möglich, ein Montagesicherungsgeländer zu nutzen, sind Auffangeinrichtungen wie ein Schutznetz sowie der Einsatz der persönlichen Schutzausrüstung vorgeschrieben.
- Rettungsausstattung für Abstürze: Die TRBS 2121 schreibt vor, dass am Aufstellort immer eine Rettungsausstattung für Abstürze vorhanden ist. Außerdem müssen die Mitarbeitenden in der Benutzung dieser Ausstattung unterrichtet sein.
- Helme für den persönlichen Schutz: Die DIN EN 397 legt Regeln für Arbeitsschutzhelme fest, die für Baustellen mit Gerüsten geeignet sind. Diese Industrieschutzhelme mit Kinnriemen sollten der Standard für alle Personen im Baustellenbereich sein, auch für temporäre Besucher.
- Regeln für den Zugang zum Gerüst: Bei Gerüsten ab einer Höhe von fünf Metern sind nur noch Treppen, Aufzüge oder Transportbühnen für den Zugang zugelassen. Leiterdurchstiege sind nur noch für maximal zwei Lagen erlaubt. Die Nutzung dieser Zugänge ist für alle Personen am Bau vorgeschrieben.
- erlaubte Ballaststoffe: Als Ballast für die Gerüste müssen laut der TRBS 2121 feste Baustoffe wie Beton oder Stahl genutzt werden. Dies gilt sowohl für fahrbare als auch für unbewegliche Gerüste.
Lastklassen bei Gerüsten und die Unterschiede
Lange Zeit wurden Arbeitsgerüste in sechs Gruppen eingeteilt, was die Belastungen und Einsatzzwecke anging. Inzwischen gilt europaweit die neue DIN EN 12811-1. In dieser Norm sind sechs Kategorien von Arbeitsgerüsten definiert. Primär unterscheiden sich dieser in der gleichmäßig verteilten Last in kN/m². Folgende Mindestanforderungen müssen in den unterschiedlichen Klassen erfüllt sein:
Lastklasse 1: 0,75 kN/m² Lastklasse 2: 1,5 kN/m² Lastklasse 3: 2,0 kN/m² Lastklasse 4: 3,0 kN/m² Lastklasse 5: 4,5 kN/m² Lastklasse 6: 6,0 kN/m²
Gerüste der Lastklasse 1 dürfen nur für Inspektionsarbeiten genutzt werden. Auf Gerüsten der Klasse 2 dürfen keinerlei Materialien gelagert werden und diese Gerüste sind primär für Anstrich- oder Putzarbeiten konzipiert. Ab der Lastklasse 3 lassen sich die Gerüste zur Lagerung von Material einsetzen und können mit einem Hebezug für den Lastentransport ausgestattet werden.

Geltende DIN für Arbeiten auf Dächern und im Gerüstbau
Es gibt eine Reihe von Normen und Vorschriften, die Schutzvorkehrungen für das Arbeiten auf Dächern und mit Gerüsten festlegen. In erster Linie sind dies die DIN EN 795 sowie die DIN 4426. In diesen sind Maßnahmen bezüglich dem Schutz gegenüber Abstürzen und Anschlageinrichtungen sowie sicherheitstechnische Anforderungen für Arbeitsplätze und Verkehrswege festgelegt.
Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung für Bauarbeiten an Fassaden und auf Dächern
Ebenfalls relevant ist die Vorschrift 38 der gesetzlichen Unfallversicherung, die den Bereich Bauarbeiten im Allgemeinen abdeckt. Hier ist der vierte Absatz von Bedeutung, der die Beurteilung der Gefährdungen und die Rangfolge der Schutzmaßnahmen festlegt. Die DGUV-Vorschrift besagt, dass ab einer Höhe von einem Meter eine Absturzgefährdung vorliegt, die Schutzmaßnahmen erfordert.
Darüber hinaus besagt die DGUV-Vorschrift 38, dass ab einer Höhe von drei Metern Absturzsicherungen vorhanden sein müssen. Finden die Arbeiten auf Dächern statt, bei denen die Höhe zum Boden mehr als drei Meter beträgt, ist ein Anseilschutz vorgeschrieben. Der Vorgesetzte steht außerdem in der Pflicht, sicherzustellen, dass dieser Anseilschutz auch eingesetzt wird.
