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14. Februar 2021  (aktualisiert am 11. Juli 2025)

Leiterstürze, die alltägliche Gefahr

von  hagebau Redaktion | 5 Min. Lesezeit | #Leiter  #Richtlinien  #TRBS 2121-2   #Betriebssicherheit  #Leitersturz 

Auf eine Leiter zu steigen, ist für Dachhandwerker Alltag und erscheint vielen als harmlos. Doch das täuscht. Die BG Bau registriert jährlich rund 9.000 Leiterunfälle. Oft sind es schwere Unfälle mit schmerzhaften Prellungen, Knochenbrüchen und Gehirnerschütterungen. Und leider gibt es auch immer wieder Todesfälle durch Abstürze von Leitern und Gerüsten.

Am häufigsten verlieren die Nutzer das Gleichgewicht, wenn sie sich seitlich hinauslehnen. Manchmal rutscht die Leiter weg, weil sie nicht fest genug steht, und immer wieder werden Leitern zu flach angestellt und kippen. Problematisch ist auch ein schlechter Zustand der Leiter: beschädigte Sprossen, lose Leiterfüße oder defekte Spreizsicherungen erhöhen das Sturzrisiko deutlich.

Wer auf einer Leiter arbeitet, sollte sich dessen bewusst sein und Risiken vorbeugen. 2019 hat der Gesetzgeber neue Vorschriften erlassen, um der Absturzgefahr entgegen zu wirken: die sogenannten „Technischen Regel für Betriebssicherheit“, die TRBS 2121. Sie konkretisieren die Verwendung von Leitern und Gerüsten. Hierzu gehören auch die Leiternorm DIN EN 131 und Vorschriften, wie auf einer Leiter gearbeitet werden darf.

Die Hersteller haben ihre Produkte in den letzten Jahren entsprechend angepasst und bieten inzwischen eine breite Palette an standfesten und sicheren Leitern an. Was sind die Unterschiede zu früheren Leitern? Wie werden die Produkte getestet? Welche finanziellen Zuschüsse gibt es? Und wie arbeitet man sicher auf einer Leiter oder einem Gerüst? Dies und vieles mehr finden Sie in unserer neuen Ausgabe der Fachreihe.

Dachstuhl im Bau

Die überarbeitete „TRBS 2121“

Seit 2019 gelten deutschlandweit die aktualisierten „Technischen Regeln für Betriebssicherheit“. In die TRBS 2121 sind die Erkenntnisse aus Tausenden von Absturzunfällen der letzten Jahre eingeflossen, sodass sie als praxisnah und angemessen gilt. Für Dachhandwerker sind vor allem die Teile 1 und 2 der 5-teiligen Vorschrift relevant. Teil 1 erläutert die Verwendung von Gerüsten, Teil 2 die Anforderungen an die Verwendung von Leitern.

Die TRBS 2121-2 fordert beispielsweise Stufen statt Sprossen, wenn Leitern nicht nur als Verkehrsweg, sondern auch als Arbeitsplatz genutzt werden. Und nur in begründeten Ausnahmefällen ist das Arbeiten auf Sprossen überhaupt zulässig. Auch die Maße von Sprossen, Stufen und Plattformen sind genau festgelegt.

Zudem wird empfohlen, möglichst Alternativen zur Leiter zu wählen, z. B. Hubarbeitsbühnen, Bautreppen oder Gerüste. Leitern sollten immer nur das letzte Mittel der Wahl sein.

Grafik Verwendung von Leitern
Entscheidend ist, wofür und wie lange eine Leiter verwendet wird: als Verkehrsweg oder Arbeitsplatz? Nur kurz oder für Stunden?
Nahaufnahme Leitersprosse und Halterung
Sprosse: Auftritt 20 – 79mm
Nahaufnahme Trittleitersprosse und Antirutsch-Beschichtung
Stufe: Auftritt ≧ 80mm

Neue Leiternorm für mehr Sicherheit

In der TRBS 2121-2 findet sich die aktuelle Norm für Leitern, die DIN EN 131. Sie gilt europaweit seit 2018 und richtet sich insbesondere an die Hersteller. Die Idee dahinter ist, dass die Hersteller mit besseren Produkten die Gefahr von Unfällen reduzieren. Grundsätzlich werden alle Leitern jetzt in zwei Klassen unterteilt: in Produkte für den privaten oder den gewerblichen Gebrauch.

Alle Leitern, die der neuen Norm entsprechen, unterliegen umfassenden Prüfbedingungen, wobei die Prüfanforderungen für den privaten Gebrauch weniger streng sind. Handwerksbetriebe sollten deshalb darauf achten, dass sie ausschließlich Modelle anschaffen, die der DIN-Norm für den professionellen Gebrauch entsprechen.

Neue Anforderungen und Tests

Die Einstufung einer Leiter zum „Beruflichen Gebrauch“ oder mit der Bezeichnung „Professional“ stellt höhere Anforderungen an Festigkeit und Lebensdauer des Produktes als die Einstufung für private Nutzung. Nach der DIN EN 131 müssen daher Leitern für Handwerk und Gewerbe strenge Vorgaben erfüllen und dieses ggf. auch durch verschiedene Testverfahren belegen:

  1. Standverbreiterung bis zu 1,2 m, notwendig bei allen Anlegeleitern ab 3 m Länge

  2. Test Holmfestigkeit: Stufen und Sprossen werden mit 2.700 N belastet und müssen unbeschadet Stand halten.

  3. Torsionstest Stehleitern: Ein Leiterfuß wird mit einer Klemme befestigt und die Plattform der Leiter mit 736 N belastet. Anschließend wird an der Leiter seitlich mit 137 N gezogen. Der andere Leiterfuß darf sich während der Belastung max. 25mm von seiner Position bewegen.

  4. Dauerbelastungstest: Abwechselnde Belastung der obersten Standstufe oder Sprosse und der Leitern-Mitte mit 1.500 N. 50.000 Wiederholungen ohne Beschädigungen sind gefordert.

  5. Base Slip Test: Die Leiter steht auf einer Glasplatte und wird mittig 4mal hintereinander mit 1.471 N belastet. Die Füße der Leiter dürfen maximal 40 mm innerhalb von 1 Minute verrutschen.

  6. Torsionstest Anlegeleitern: Zuerst wird die Leiter mit 491 N belastet und nach 30 sec. entlastet. Anschließend wird ein Holm mittig mit 638 N belastet und die Verformung der Holme zum Ausgangswert gemessen.

Grafik von verschiedenen Leiterstellungen
Hagebauprofi-Logo in Rot und Grün mit stilisiertem Sechseck.

hagebau Redaktion

Der hagebau Fachhandel ist unter dem Dach der hagebau Handelsgesellschaft für Baustoffe mbH & Co. KG führende Kooperation im Baustoff-, Holz- und Fliesenhandel. Die zwölf Spezialisierungssysteme und das E-Commerce Team veröffentlichen die redaktionellen Inhalte.

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