Zu den wichtigsten Neuerungen der Flachdachrichtlinie gehört die Aufnahme der „barrierefreien Übergänge“ in das Regelwerk. Damit stehen erstmals klare Standards für die Planung und Ausführung dieser bei Bauherren sehr beliebten Konstruktion zur Verfügung.
Für eine einfache Umsetzung finden sich in der Flachdachrichtlinie zahlreiche farbige Zeichnungen, die viele relevante Informationen enthalten, wie die drei Beispiele auf dieser Doppelseite zeigen. Leicht verständliche Texte zu den Konstruktions-Varianten ergänzen die Abbildungen. Die Informationen zu Höhen, Schichtaufbauten u.a.m. sollen strikt beachtet werden, damit die Ausführung den Anforderungen auch tatsächlich genügt und Rechtssicherheit gegeben ist.
Vorgänger der neuen Regelungen ist die bekannte „Planungshilfe barrierefreie Übergänge für Dachterrassen und Balkone“, die der ZDVH 2020 veröffentlich hatte. Sie zeigte bereits, wie eine sichere Ausführung von barrierefreien Übergängen in der Praxis aussehen kann. Im Mittelpunkt der Planungshilfe standen insbesondere Schnittstellenprobleme zwischen den verschiedenen Gewerken und die besonderen Anforderungen an die Abdichtung. Die wesentlichen Inhalte dieser „alten“ Planungshilfe und die Erkenntnisse aus der Praxis wurden jetzt in die neue Flachdachrichtlinie übertragen.
Ausbildung von Fensterelementstößen



Das magische Dreieck
Bei der technischen Umsetzung von barrierefreien Anschlüssen spricht man auch vom „magischen Dreieck“: dem perfekten Zusammenspiel aus drei wesentlichen Bereichen:
- Das Fenster: es muss schlagregendicht sein, mit Entwässerungsschlitzen, die sichtbar nach außen entwässern.
- Die Abdichtung: ein fachregelkonformer Anschluss an das Element, häufig mit Flüssigkunststoff.
- Die Entwässerung: Rinnen, Haupt- und Notentwässerung müssen das Wasser sicher abführen.



Vielen Dachhandwerkern geläufig ist die sogenannte 5-10-15-Regel (siehe folgender Kasten).
Die 5-10-15-Regel
… ist eine bewährte Eselsbrücke aus der Praxis für die Entwässerung barrierefreier Anschlüsse: Mindestens 5 cm Haftfläche werden benötigt für den Flüssigkunststoff am Rahmen, zudem muss der Notüberlauf mindestens 5 cm tiefer liegen als die Oberkante des Anschlusses. Die Anschlusshöhe liegt bei 10 cm im barrierefreien Bereich, mit einer maximalen Entfernung zur Entwässerung von 10 Metern. Außerhalb des barrierefreien Bereiches bleiben die klassischen 15 cm Anschlusshöhe bestehen.